Transfer.F&E.EFRE|JTF
Förderung kooperativer Forschungs- & Entwicklungs-
& Innovationsprojekte
Mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« unterstützt der KWF Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aller Größen bei kooperativen Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben, die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten. Das Produkt unterstützt wirtschaftliche Projektvorhaben.
Wirtschaftliche Projekte werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.
Dieses KWF-Produkt steht nur im Rahmen des jeweils bereitgestellten Budgets zur Verfügung.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.
Version 01
gültig ab 10. Nov. 2025
Details zu Transfer.F&E.EFRE|JTF
Details zur Förderung
Der KWF unterstützt mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« insbesondere Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Forschungs- und Transfereinrichtungen sowie Trägerorganisationen von F&E&I-Infrastrukturen und Forschungs-, Kompetenz- und Technologiezentren, sowie Unternehmen aller Größen.
Kooperative Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben, die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten, werden gefördert.
Maßnahme 1.2:
Die Förderung umfasst mehrjährige Forschungs- und Technologieprojekte, um Kompetenz im regionalen Innovations-Ökosystem und in bestehenden und neuen Zukunftsfeldern auf- und auszubauen. Themen können umfassen: Electronic Based Systems, Intelligente und vernetzte Systeme, IKT, Security, Robotik, Künstliche Intelligenz, e-Health, Active Assisted Living, Smart Materials, Additive Manufacturing. Dabei können auch Inhalte zu Material- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung und Digitalisierung angesprochen werden.
Die Förderung soll Anreiz für zukünftige betriebliche F&E-Projekte schaffen, welche dann im Rahmen etwaiger weiterer nationaler Förderungen umgesetzt werden können.
Maßnahme 6.2:
Durch angewandte Forschung entwickeln sich innovative Technologien und Strategien weiter, um die Energieeffizienz zu verbessern. Die nächste Generation von emissionsarmen bzw. – freien Technologien und Lösungen (Technologien, Produkte und Prozesse) kann vorbereitet werden, um Stärken in Zukunftsfeldern zu entwickeln und auszubauen – mit Wirkung auf Transformation, CO2- Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen und Kreislaufwirtschaft. Technologien sollen dabei in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte übergeführt werden, um diese neuen klimarelevanten Prozesse und Technologien zu testen und zu evaluieren.
Der Aufbau von Knowhow eröffnet neue Anwendungspotenziale für Unternehmen, um einen Übergang in Richtung emissionsarme bzw. emissionsfreien Technologien und Lösungen zu bewältigen.
Folgende Kostenarten werden gemäß dem EU-Kostenleitfaden unterstützt:
- IST-Personalkosten
- Externe Dienstleistungen in Form von Kosten für Auftragsforschung sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Instrumente und Ausrüstungen
- Gemeinkostenpauschale in der Höhe von 20 % auf die direkten und förderfähigen Gesamtkosten
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die förderbaren Projektgesamtkosten betragen mindestens EUR 200.000,-. Das Produkt unterstützt wirtschaftliche Projektvorhaben. Die Höhen der Förderungsquoten hängen sowohl von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes als auch vom Organisationstyp (Forschungseinrichtung, KMU, etc.) ab. Projekte, welche von Forschungseinrichtungen eingereicht werden, können im Rahmen des Produkts Förderungsquoten wie jene von Unternehmen gewährt werden (wirtschaftliche Projekte).
Die Förderungsquoten betragen mindestens 25 % (im Rahmen der AGVO ) bis maximal 100 % (beihilfenfrei). Beihilfen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Kosten, die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten (nicht förderungsfähige Kosten gemäß EU-Kostenleitfaden).
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen. - Einreichung des Förderungsantrages
Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag, eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. - Projektbeginn
Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart (Beginn des Förderungszeitraumes) ist nach Einreichung des Förderungsantrages. Der Tag nach der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren frühestmöglichen »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«, »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Für Unternehmen muss im Falle einer Förderung eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE|JTF-Auszahlungsbetrags gelegt werden. - Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.
Dieses KWF-Produkt setzt die Maßnahmen 1.2. »Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen« und 6.2 »Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten« des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« um.
Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden:
- Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten durch kooperative Projektvorhaben und Einführung fortschrittlicher Technologien durch die Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen (Maßnahme 1.2)
- Forcierung von energieeffizienten bzw. emissionsarmen|-freien Technologien und Lösungen (Treibhausgasreduktion) durch F&E-, Demo- und Innovationsprojekte (Maßnahme 6.2.).
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

Mag. Cornelia Jann, MA BBakk

Patrick Habernik, BSc MA











