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19. Mai 2025
Infrastruktur.F&E.EFRE|JTF
14. November 2025

Transfer.F&E.EFRE|JTF

Förderung kooperativer Forschungs- & Entwicklungs-
& Innovationsprojekte

Mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« unterstützt der KWF Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen aller Größen bei kooperativen Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben, die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten. Das Produkt unterstützt wirtschaftliche Projektvorhaben.

Wirtschaftliche Projekte werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – seit 10. Nov. 2025 möglich.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.

Version 01
gültig ab 10.  Nov. 2025

Details zur Förderung

Der KWF unterstützt mit »Transfer.EFRE|JTF.F&E« insbesondere Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen, Forschungs- und Transfereinrichtungen sowie Trägerorganisationen von F&E&I-Infrastrukturen und Forschungs-, Kompetenz- und Technologiezentren, sowie Unternehmen aller Größen.

Kooperative Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demovorhaben, die einen maßgeblichen Transferaspekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten, werden gefördert.

Maßnahme 1.2:

Die Förderung umfasst mehrjährige Forschungs- und Technologieprojekte, um Kompetenz im regionalen Innovations-Ökosystem und in bestehenden und neuen Zukunftsfeldern auf- und auszubauen. Themen können umfassen: Electronic Based Systems, Intelligente und vernetzte Systeme, IKT, Security, Robotik, Künstliche Intelligenz, e-Health, Active Assisted Living, Smart Materials, Additive Manufacturing. Dabei können auch Inhalte zu Material- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung und Digitalisierung angesprochen werden.

Die Förderung soll Anreiz für zukünftige betriebliche F&E-Projekte schaffen, welche dann im Rahmen etwaig weiterer nationaler Förderungen umgesetzt werden können.

Maßnahme 6.2:

Durch angewandte Forschung entwickeln sich innovative Technologien und Strategien weiter, um die Energieeffizienz zu verbessern. Die nächste Generation von emissionsarmen bzw. – freien Technologien und Lösungen (Technologien, Produkte und Prozesse) kann vorbereitet werden, um Stärken in Zukunftsfeldern zu entwickeln und auszubauen – mit Wirkung auf Transformation, CO2- Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen und Kreislaufwirtschaft. Technologien sollen dabei in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte übergeführt werden, um diese neuen klimarelevanten Prozesse und Technologien zu testen und zu evaluieren.

Der Aufbau von Knowhow eröffnet neue Anwendungspotenziale für Unternehmen, um einen Übergang in Richtung emissionsarme bzw. emissionsfreie Technologien und Lösungen zu bewältigen.

Folgende Kostenarten werden gemäß dem EU-Kostenleitfaden unterstützt:

  • IST-Personalkosten
  • Externe Dienstleistungen in Form von Kosten für Auftragsforschung sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen
  • Gemeinkostenpauschale in der Höhe von 20 % auf die direkten und förderfähigen Gesamtkosten

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die förderbaren Projektgesamtkosten betragen mindestens EUR 200.000,-. Das Produkt unterstützt wirtschaftliche Projektvorhaben. Die Höhen der Förderungsquoten hängen sowohl von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes als auch vom Organisationstyp (Forschungseinrichtung, KMU, etc.) ab. Projekte, welche von Forschungseinrichtungen eingereicht werden, können im Rahmen des Produkts, mit Förderungsquoten, wie jenen der Unternehmen, gewährt werden (wirtschaftliche Projekte).

Die Förderungsquote beträgt zwischen 50 % (im Rahmen der AGVO ) bis maximal 100 % (beihilfenfrei). Beihilfen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Kosten, die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten (nicht förderungsfähige Kosten gemäß EU-Kostenleitfaden).

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.
  2. Einreichung des Förderungsantrages
    Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Projektbeginn
    Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart (Beginn des Förderungszeitraumes) ist nach Einreichung des Förderungsantrages. Der Tag nach der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren frühestmöglichen »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«, »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Für Unternehmen muss im Falle einer Förderung eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE|JTF-Auszahlungsbetrags gelegt werden.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Dieses KWF-Produkt setzt die Maßnahmen 1.2. »Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen« und 6.2 »Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten« des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« um.

Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden:

  • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten durch kooperative Projektvorhaben und Einführung fortschrittlicher Technologien durch die Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen (Maßnahme 1.2)
  • Forcierung von energieeffizienten bzw. emissionsarmen|-freien Technologien und Lösungen (Treibhausgasreduktion) durch F&E-, Demo- und Innovationsprojekte (Maßnahme 6.2.).

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.

Mag. Cornelia Jann, MA BBakk

E cornelia.jann@kwf.at
T 0463 55 800 28
M 0664 83 99 328

Patrick Habernik, BSc MA

E patrick.habernik@kwf.at
T 0463 55 800 41
M 0664 83 99 341

Ing. Mag. Hans Jörg Peyha, Bakk.

E hans-joerg.peyha@kwf.at
T 0463 55 800 23
M 0664 83 99 323