Innovations.TALENT
18. Juli 2024
Strategie.IMPULS
8. August 2024

Transformations.TALENT

Qualifizierungsprogramm für die grüne Transformation
in Kärntens Unternehmen

»Transformationsmanagerinnen« und »Transformationsmanager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.

Der KWF unterstützt Sie im Rahmen des KWF-Produktes »Transformations.TALENT« mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Personalkosten, das Coachingprogramm und externe Weiterbildungs- und Beratungskosten.

Die Einreichung ist dauerhaft möglich. Der nächste Cut-off-Termin ist der 30. Juni 2025.

Version 01

Details zur Förderung

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.

Mit dem Produkt »Transformations.TALENT« sollen insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:

  • planen anspruchsvolle Transformations- und Nachhaltigkeitsvorhaben oder ambitionierte Projekte zur Senkung des CO2-Fußabdrucks umzusetzen.
  • sich in einer systematischen und kooperativen Weise die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen und zu den Zielen des EU Green Deals beitragen möchten. Darunter beispielsweise:
    • Verringerung der Treibhausgasemissionen
    • Erhöhung der Anpassungsfähigkeit, Krisentauglichkeit und geringere Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel
    • Fortschritte zu einem regenerativen Wachstumsmodell (Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz)
    • Anstreben von Null-Verschmutzung in Bezug auf Luft, Wasser und Boden sowie Schutz der Gesundheit
    • Verbesserung der Biodiversität
    • Verringerung der Umwelt- und Klimabelastungen bei Produktion und Verbrauch
    • Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette

Personalkosten:

Für die teilnehmende Transformationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Transformationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.

 

Transformationsberatungsdienste und unterstützende externe Dienstleistungen:

  • Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm »systematischesTransformationsmanagement«.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die einen eindeutigen Projektzusammenhang aufweisen.
  • Kosten für Transformations- und Nachhaltigkeitsberatung, Entwicklungsberatung oder vergleichbare Dienstleistungen, die einen eindeutigen Projektzusammenhang aufweisen.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch:

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
  • Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:

Personalkosten:

Für die teilnehmende Transformationsmanagerin | den teilnehmenden Transformationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt:

  • Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.

Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Externe Dienstleistungen:

  • Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75% gefördert bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
  • Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung (Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen) im Bereich Nachhaltigkeit und Transformation) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.

Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungsgewährungen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« und andererseits gemäß der De-minimis Verordnung bzw. der AGVO.

  1. Erstgespräch
    Bei Interesse am Produkt »Transformations.TALENT« setzen Sie sich mit unserer Ansprechperson in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein vertiefendes Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Ein elektronischer Antrag kann im Bewerbungszeitraum beim KWF eingereicht werden. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Transformationsmanagerin | des Transformationsmanagers benötigt.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich (qualitative Prüfung). Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt.
  4. Umsetzung
    Die am Programm teilnehmenden Transformationsmanagerinnen und Transformationsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Transformations- | Nachhaltigkeits-Projekt tätig und absolvieren ein projektunterstützendes Coachingprogramm.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).

Damit Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig sind, ist der Aufbau und Erhalt von nachhaltigen und resilienten Unternehmensstrukturen entscheidend. Dafür sind unter anderem qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung erreicht werden:

  • Das Unternehmen konzipiert und verfolgt anspruchsvolle Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekte bzw. ambitionierte Projekte zur Senkung des CO2-Fußabdrucks des eigenen Unternehmens.
  • Gut ausgebildete und motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen. Durch organisatorische Rahmenbedingungen bzw. unterstützende Führungskräfte entsteht eine neue Dynamik, die Unternehmen neue Möglichkeiten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und Resilienz eröffnen.
  • Das Coachingprogramm sowie die individuellen Ausbildungsmöglichkeiten tragen zur Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Transformationsmanagements bei und verbessern die strategische Position des Unternehmens.
  • In Kärntner Unternehmen werden attraktive Rahmenbedingungen und Karrierechancen für gut ausgebildete Menschen geschaffen. Der Standort profitiert vom »Braingain«.
  • Durch die teilnehmenden Unternehmen, Einrichtungen und vor allem Menschen entsteht ein Netzwerk des Erfahrungs- und Wissensaustauschs. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

         

DI Mack Lisa, BSc
E lisa.mack@kwf.at
T 0463 55 800-57

Simon Hainig, MSc
E
 hainig@kwf.at
T 0463 55800-53

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?

Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.