Transformations.TALENT

Innovations.TALENT
18. Juli 2024
Strategie.IMPULS
8. August 2024
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Innovations.TALENT
18. Juli 2024

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF Stock, Beratung Coaching Foto by Johannes Puch www.johannespuch.at

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Transformations.TALENT«.

Transformations.TALENT

Qualifizierungsprogramm für die grüne Transformation in Kärntens Unternehmen

»Transformationsmanagerinnen« und »Transformationsmanager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.

Der KWF unterstützt Sie im Rahmen des KWF-Produktes »Transformations.TALENT« mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Personalkosten, das Coachingprogramm und externe Weiterbildungs- und Beratungskosten.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Damit Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig sind, ist der Aufbau und Erhalt von nachhaltigen und resilienten Unternehmensstrukturen entscheidend. Dafür sind unter anderem qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung erreicht werden:

  • Das Unternehmen konzipiert und verfolgt anspruchsvolle Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekte bzw. ambitionierte Projekte zur Senkung des CO2-Fußabdrucks des eigenen Unternehmens.
  • Gut ausgebildete und motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen. Durch organisatorische Rahmenbedingungen bzw. unterstützende Führungskräfte entsteht eine neue Dynamik, die Unternehmen neue Möglichkeiten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und Resilienz eröffnen.
  • Das Coachingprogramm sowie die individuellen Ausbildungsmöglichkeiten tragen zur Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Transformationsmanagements bei und verbessern die strategische Position des Unternehmens.
  • In Kärntner Unternehmen werden attraktive Rahmenbedingungen und Karrierechancen für gut ausgebildete Menschen geschaffen. Der Standort profitiert vom »Braingain«.
  • Durch die teilnehmenden Unternehmen, Einrichtungen und vor allem Menschen entsteht ein Netzwerk des Erfahrungs- und Wissensaustauschs. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit dem Produkt »Transformations.TALENT« sollen insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:

  • planen anspruchsvolle Transformations- und Nachhaltigkeitsvorhaben oder ambitionierte Projekte zur Senkung des CO2-Fußabdrucks umzusetzen.
  • sich in einer systematischen und kooperativen Weise die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen und zu den Zielen des EU Green Deals beitragen möchten. Darunter beispielsweise:
    • Verringerung der Treibhausgasemissionen
    • Erhöhung der Anpassungsfähigkeit, Krisentauglichkeit und geringere Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel
    • Fortschritte zu einem regenerativen Wachstumsmodell (Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz)
    • Anstreben von Null-Verschmutzung in Bezug auf Luft, Wasser und Boden sowie Schutz der Gesundheit
    • Verbesserung der Biodiversität
    • Verringerung der Umwelt- und Klimabelastungen bei Produktion und Verbrauch
    • Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

         

Welche Kosten werden gefördert?

Personalkosten:

Für die teilnehmende Transformationsmanagerin bzw. den teilnehmenden Transformationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.

Transformationsberatungsdienste und unterstützende externe Dienstleistungen:

  • Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm »systematischesTransformationsmanagement«.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die einen eindeutigen Projektzusammenhang aufweisen.
  • Kosten für Transformations- und Nachhaltigkeitsberatung, Entwicklungsberatung oder vergleichbare Dienstleistungen, die einen eindeutigen Projektzusammenhang aufweisen.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch:

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
  • Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:

Personalkosten:

Für die teilnehmende Transformationsmanagerin | den teilnehmenden Transformationsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt:

  • Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.

Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.

Externe Dienstleistungen:

  • Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75% gefördert bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
  • Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
  • Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung (Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen) im Bereich Nachhaltigkeit und Transformation) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.

Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungsgewährungen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« und andererseits gemäß der De-minimis Verordnung bzw. der AGVO.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Erstgespräch
    Bei Interesse am Produkt »Transformations.TALENT« setzen Sie sich mit unserer Ansprechperson in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein vertiefendes Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Ein elektronischer Antrag kann im Bewerbungszeitraum beim KWF eingereicht werden. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Transformationsmanagerin | des Transformationsmanagers benötigt.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich (qualitative Prüfung). Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt.
  4. Umsetzung
    Die am Programm teilnehmenden Transformationsmanagerinnen und Transformationsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Transformations- | Nachhaltigkeits-Projekt tätig und absolvieren ein projektunterstützendes Coachingprogramm.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Dr. Eva-Maria Wutte-Kirchgatterer
E: eva-maria.wutte-kirchgatterer@kwf.at
T: 0463 55 800-11