Wachstums.FINANZIERUNG

KLEIN.Invest
10. Juni 2024
Umsetzung.F&E
25. Juni 2024
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10. Juni 2024

Ansichten Kärntens (Europlast); Foto by Johannes Puch

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Wachstums.FINANZIERUNG«.

Wachstums.FINANZIERUNG

Ausfinanzierung von Wachstumsprojekten innovativer Unternehmen in Kärnten

Mit Wachstums.FINANZIERUNG unterstützt der KWF die Umsetzung von herausfordernden Projektvorhaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens verbessern und zudem möglichst hochwertige Arbeitsplätze schaffen.

Die erfolgsversprechenden aber auch risikobehafteter Projekte werden durch maßgeschneiderte Finanzierungsinstrumente unterstützt.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Das Ziel dieses KWF-Produkts ist die Erleichterung der Finanzierung erfolgsversprechender Projekte von Unternehmen durch die Übernahme eines Teils des Finanzierungsrisikos. Die Finanzierung soll vor allem in einer Phase des Unternehmenszyklus gewährt werden, in der nicht ausreichend kommerzielle Finanzierungsmöglichkeiten in Kärnten verfügbar sind. Dabei steht eine Risikoverteilung zwischen Unternehmen, Kapitalgebern und öffentlicher Hand im Vordergrund.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.

Es muss eine Rechnungslegung (Jahresabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) nach den Bestimmungen des UGB erfolgen.

Unternehmen die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Eigenkapitalersatz-Gesetz in der Krise befinden, sind von der Antragstellung ausgeschlossen bzw. muss in solchen Fällen durch Eigenmittelbeiträge die wirtschaftliche Stabilität (zumindest eine positive Eigenmittelquote) des Unternehmens wieder sichergestellt werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit dem Produkt »Wachstums.FINANZIERUNG« sollten insbesondere Unternehmen angesprochen werden, welche für folgende Projekt-vorhaben eine Ausfinanzierung benötigen:

  • Unternehmensgründungsvorhaben
  • Fertigungsüberleitungsprojekte bzw. Einführung von neuen Produkten | Dienstleistungen am Markt
  • Expansion des Unternehmens
  • Einführung von neuen Produktions- und Fertigungstechnologien
  • Erschließung neuer Märkte und Ausbau von Vertriebswegen

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

Welche Kosten werden gefördert?

Eine Finanzierung erfolgt projektbezogen zur Mitfinanzierung von wachstumsrelevanten

  • aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen
  • Personalkosten
  • sonstigen betrieblichen Kosten gemäß § 231 Ziff. 8 UGB

Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 100.000,- betragen und das Maximum der förderbaren Kosten liegt bei EUR 1.000.000,-. Der Projektdurchführungszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.

Der KWF prüft bei Förderungsprojekten die abgerechneten Kosten unter anderem in Hinblick auf deren Höhe, Plausibilität sowie Angemessenheit. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten durch die Antragstellerin | den Antragsteller ist daher erforderlich.

Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 100.000,- betragen und das Maximum der förderbaren Kosten liegt bei EUR 1.000.000,-. Der Projektdurchführungszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.

Der KWF prüft bei Förderungsprojekten die abgerechneten Kosten unter anderem in Hinblick auf deren Höhe, Plausibilität sowie Angemessenheit. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten durch die Antragstellerin | den Antragsteller ist daher erforderlich.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten aufgrund von Rechtsgeschäften mit Unternehmen oder natürlichen oder juristischen Personen zu denen das antragstellende Unternehmen in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Naheverhältnis (z. B. gesellschaftliche Verflechtungen, familiäre oder persönliche Beziehungen oder Personenidentitäten) steht, können nicht finanziert werden. Antragstellende Unternehmen haben derartige Näheverhältnisse offen zu legen.
  • Kosten für »Unternehmerinnen« und »Unternehmer« bei einer Beteiligung am Unternehmen über 25 %
  • Kosten, die vor der Antragsstellung angefallen sind.
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen.
  • Reise-, Hotel- und Bewirtungskosten.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen als nicht förderbare Kosten gelten.
  • Einzelbelege unter EUR 200,- (netto).
  • Barzahlungen über EUR 500,- (netto).
  • Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens.

 

Das Darlehen kann durch alle rechtlich zulässigen Darlehensarten ausgestaltet werden, mit der Zielsetzung, es als wirtschaftliches Eigenkapital »Mezzaninkapital« in der Bilanz des Unternehmens ausweisen zu können.

Das Finanzierungsvolumen des KWF beträgt dabei maximal 50 % der förderbaren Kosten gemäß Punkt 3.5.

Die Ausfinanzierung des Projekts bzw. die Gesamtfinanzierung des Unternehmens muss bei Gewährung der KWF-Finanzierung nachweislich dokumentiert (z. B. mittels Bestätigungen über Eigenkapital- bzw. Fremdfinanzierungen und Zuschüsse) sichergestellt sein.

Die KWF-Finanzierung erfolgt in der Regel in zwei bis drei Tranchen, nachdem die im Vorfeld vereinbarten projektspezifischen Meilensteine erreicht wurden.

Laufzeit: max. acht Jahre Laufzeit
Rückführung: maximal vier Jahre tilgungsfrei, danach Rückführung in z.B. Halbjahresraten
Verzinsung: Basiszinssatz (12 Monats Euribor) zzgl. Aufschlag in von externem Rating und vorhandenen Sicherheiten idR. zwischen 0,6% und 2,2%. (siehe Zinstabelle)
Besicherung: Sicherheiten können unter Berücksichtigung der Risikoverteilung vereinbart werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen der KWF Programme »Forschung & Entwicklung«, »Innovation & Wachstum«, »Kooperation & Kompetenz« sowie gemäß der »De-minimis« Verordnung oder dem EU Wettbewerbsrecht (AGVO).

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Erstgespräch
    Bei Interesse am KWF-Produkt »Wachstums.FINANZIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der StatusQuo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Es erfolgt eine formale sowie inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  4. Umsetzung
    Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen bzw. nach dem Erreichen der vereinbarten Meilensteine.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Herbert Rößler
T: 0664-8399342
E: herbert.roessler@kwf.at

 

Ing. Robert Raindl, Bakk MSc
T: 0664-8399343
E: robert.raindl@kwf.at