Wachstums.FINANZIERUNG
Ausfinanzierung von Wachstumsprojekten innovativer
Unternehmen in Kärnten
Mit Wachstums.FINANZIERUNG unterstützt der KWF die Umsetzung von herausfordernden Projektvorhaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens verbessern und zudem möglichst hochwertige Arbeitsplätze schaffen.
Die erfolgsversprechenden aber auch risikobehafteter Projekte werden durch maßgeschneiderte Finanzierungsinstrumente unterstützt.
Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung. Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein.
Version 01
gültig von 1. Juli 2024 bis 31. Dez. 2026
Details zu Wachstums.FINANZIERUNG
Details zur Förderung
Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.
Es muss eine Rechnungslegung (Jahresabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) nach den Bestimmungen des UGB erfolgen.
Unternehmen die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Eigenkapitalersatz-Gesetz in der Krise befinden, sind von der Antragstellung ausgeschlossen bzw. muss in solchen Fällen durch Eigenmittelbeiträge die wirtschaftliche Stabilität (zumindest eine positive Eigenmittelquote) des Unternehmens wieder sichergestellt werden.
Mit dem Produkt »Wachstums.FINANZIERUNG« sollten insbesondere Unternehmen angesprochen werden, welche für folgende Projekt-vorhaben eine Ausfinanzierung benötigen:
- Unternehmensgründungsvorhaben
- Fertigungsüberleitungsprojekte bzw. Einführung von neuen Produkten | Dienstleistungen am Markt
- Expansion des Unternehmens
- Einführung von neuen Produktions- und Fertigungstechnologien
- Erschließung neuer Märkte und Ausbau von Vertriebswegen
Eine Finanzierung erfolgt projektbezogen zur Mitfinanzierung von wachstumsrelevanten
- aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen
- Personalkosten
- sonstigen betrieblichen Kosten gemäß § 231 Ziff. 8 UGB
Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 100.000,- betragen und das Maximum der förderbaren Kosten liegt bei EUR 1.000.000,-. Der Projektdurchführungszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.
Der KWF prüft bei Förderungsprojekten die abgerechneten Kosten unter anderem in Hinblick auf deren Höhe, Plausibilität sowie Angemessenheit. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten durch die Antragstellerin | den Antragsteller ist daher erforderlich.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich Kosten, bei denen potenzielle Interessenkonflikte vorliegen.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung des KWF erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens.
Das Darlehen kann durch alle rechtlich zulässigen Darlehensarten ausgestaltet werden, mit der Zielsetzung, es als wirtschaftliches Eigenkapital »Mezzaninkapital« in der Bilanz des Unternehmens ausweisen zu können.
Das Finanzierungsvolumen des KWF beträgt dabei maximal 50 % der förderbaren Kosten gemäß der Rubrik »Kosten«.
Die Ausfinanzierung des Projekts bzw. die Gesamtfinanzierung des Unternehmens muss bei Gewährung der KWF-Finanzierung nachweislich dokumentiert (z. B. mittels Bestätigungen über Eigenkapital- bzw. Fremdfinanzierungen und Zuschüsse) sichergestellt sein.
Die KWF-Finanzierung erfolgt in der Regel in zwei bis drei Tranchen, nachdem die im Vorfeld vereinbarten projektspezifischen Meilensteine erreicht wurden.
- Laufzeit: max. acht Jahre
- Rückführung: maximal vier Jahre tilgungsfrei, danach Rückführung in z.B. Halbjahresraten
- Verzinsung: Basiszinssatz (12 Monats Euribor) inkl. Aufschlag in Abhängigkeit von Rating und vorhandenen Sicherheiten idR. zwischen 2,2 % und 10 %. (siehe Zinstabelle)
- Besicherung: Sicherheiten können unter Berücksichtigung der Risikoverteilung vereinbart werden.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?
Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen der KWF Programme »Forschung & Entwicklung«, »Innovation & Wachstum«, »Kooperation & Kompetenz« sowie gemäß der »De-minimis« Verordnung oder dem EU Wettbewerbsrecht (AGVO).
- Erstgespräch
Bei Interesse am KWF-Produkt »Wachstums.FINANZIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. - Einreichung des Förderungsantrags
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der StatusQuo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formale sowie inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Umsetzung
Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen bzw. nach dem Erreichen der vereinbarten Meilensteine.
Das Ziel dieses KWF-Produkts ist die Erleichterung der Finanzierung erfolgsversprechender Projekte von Unternehmen durch die Übernahme eines Teils des Finanzierungsrisikos. Die Finanzierung soll vor allem in einer Phase des Unternehmenszyklus gewährt werden, in der nicht ausreichend kommerzielle Finanzierungsmöglichkeiten in Kärnten verfügbar sind. Dabei steht eine Risikoverteilung zwischen Unternehmen, Kapitalgebern und öffentlicher Hand im Vordergrund.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.