STEP – Strategische Technologien für Europa

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STEP – Strategische Technologien für Europa

Strategische Technologien aus Kärnten, Foto: KWF / Johannes Puch

STEP – neue Förderung für Großunternehmen bei Investitionen in kritische Technologien

Eine neue europäische Rechtsgrundlage, die Verordnung zur Einrichtung der Plattform »Strategische Technologien für Europa« (STEP), bietet die Möglichkeit, Förderungsmittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) flexibler einzusetzen, um Investitionen in kritische Technologien gezielt und zeitnah zu unterstützen. Um eine Förderung zu ermöglichen, müssen potenzielle STEP-Projekte identifiziert und der Europäischen Kommission gemeldet werden. Dies ist eine Voraussetzung, bevor ein Förderungsantrag gestellt werden kann. Deshalb bitten wir Sie, uns durch Ausfüllen des beigefügten Formulars (siehe »Ablauf«) dabei zu helfen, geeignete Projekte zu identifizieren.

Mit dieser neuen Förderungsmöglichkeit werden

  • Großunternehmen für
  • Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union
  • in  Regionalförderungsgebieten innerhalb des JTF-Gebiets (Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen, Villach Land)

unterstützt.

 

Über STEP

Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und die europäische Souveränität zu stärken, indem sie Investitionen in drei strategischen Sektoren fördert:

  • Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen
  • Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung
  • Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile

Damit die genannten Sektoren förderungsfähig sind, müssen die Technologien als kritisch im Sinne der STEP-VO angesehen werden können. Kritisch sind diese Technologien, wenn sie für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen und | oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten.

Für Europa ist es weiters wichtig, die gesamte Wertschöpfungskette der Herstellung von kritischen Technologien zu stärken. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf Endprodukte, spezielle Komponenten | Bauteile und bestimmte Maschinen, die in erster Linie kritische Endprodukte produzieren. Auch die Förderung kritischer Rohstoffe ist möglich.

 

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Großunternehmen in speziellen Regionalfördergebieten, konkret in folgenden Gemeinden:

Bezirk Villach Land: Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Finkenstein, Hohenthurn, St. Jakob im Rosenthal

Bezirk Wolfsberg: Reichenfels, Bad St. Leonhard im Lavanttal, Preitenegg, Frantschach-St. Gertraud, Wolfsberg, St. Andrä, St. Paul im Lavanttal

Bezirk Völkermarkt: Griffen, Völkermarkt, Ruden, Eberndorf, Sittersdorf, Eisenkappel – Vellach, Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg

Bezirk St. Veit: Friesach, Micheldorf, Guttaring, Althofen, Klein St. Paul, St. Georgen am Längsee, Brückl, St. Veit a. d. Glan, Liebenfels

Bezirk Feldkirchen: Feldkirchen, Glanegg, Gnesau, Reichenau

 

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien.

Förderungsfähig sind produktive Investitionen. Dazu zählen Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Investitionen
(z. B. Lizenzen, einschlägige Software) sowie notwendige bauliche Investitionen.

Die Projekte dürfen nicht vor Einreichung eines Förderungsantrages begonnen werden (frühestens möglich ab Nov. 2024) und sollten bis Ende Sep. 2026 umgesetzt sein.

 

Ablauf

Mit dem beiliegenden Formular (Formular 1 für Großunternehmen aus den angeführten Gemeinden aus dem Bezirk Villach Land und dem Formular 2 für Großunternehmen aus den Gemeinden aus den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit und Feldkirchen) können Sie Ihr potenzielles STEP-Projekt bis zum 30. September 2024 melden (an office@kwf.at). Die Meldung Ihres Projektes ist für eine mögliche Förderung erforderlich, um festzustellen, ob Ihr Projekt den relevanten STEP-Anforderungen entspricht.
Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Meldung jedoch kein Förderungsanspruch entsteht. Eine etwaige Projektförderung hängt von einer fachlichen Bewertung, den verfügbaren Budgetmitteln, der Übereinstimmung mit den Zielen der STEP-Verordnung und der Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie weiteren Förderungsvoraussetzungen ab.

Nicht förderungsfähig sind zum Beispiel:
– Verlagerungen von Produktionstätigkeiten im EWR,
– Schließung von Betriebsstätten binnen drei Jahren nach Förderungsauszahlung,
– eine Förderung von sogenannten »Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten«
– oder Unternehmen, welche mit Rückforderungsansprüchen der Europäischen Kommission konfrontiert sind.

Spätestens im Dezember 2024 werden wir Sie darüber informieren, ob Ihr Projekt auf die Liste von potenziell förderungswürdigen Projekten aufgenommen werden konnte.

 

Höhe der Förderung

Bezirk Wolfsberg: Reichenfels, Bad St. Leonhard im Lavanttal, Preitenegg, Frantschach-St. Gertraud, Wolfsberg, St. Andrä, St. Paul im Lavanttal

Bezirk Völkermarkt: Griffen, Völkermarkt, Ruden, Eberndorf, Sittersdorf, Eisenkappel – Vellach, Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg

Bezirk St. Veit: Friesach, Micheldorf, Guttaring, Althofen, Klein St. Paul, St. Georgen am Längsee, Brückl, St. Veit a. d. Glan, Liebenfels

Bezirk Feldkirchen: Feldkirchen, Glanegg, Gnesau, Reichenau

20 % Förderungssatz

zum Formular 2:

Word Dokument Icon
Bezirk Villach Land: Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Finkenstein, Hohenthurn, St. Jakob im Rosenthal

15 % Förderungssatz

zum Formular 1:

Word Dokument Icon

 

Ansprechpersonen

Bei Fragen zum Formular oder zur STEP-Verordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Eva-Maria Wutte-Kirchgatterer
wutte-kirchgatterer@kwf.at
0664 83 99 311

Mag. Karl-Heinz Gallmayer
gallmayer@kwf.at
0664 83 99 332