Das gemeinsame OeHT-KWF-Kombi-Produkt schafft einen Anreiz für Investitionen im Tourismus

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23. Oktober 2024
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Das gemeinsame OeHT-KWF-Kombi-Produkt schafft einen Anreiz für Investitionen im Tourismus

Nutzen Sie die Förderungsmöglichkeiten der OeHT sowie des KWF und investieren Sie in Ihr Unternehmen. (c) Johannes Puch

Die Mindestprojektkosten für Investitionen wurden auf EUR 100.000,- gesenkt und der Fokus verstärkt auf ökologisch nachhaltige Investitionen für Tourismusbetriebe gelegt.

Das KWF-Produkt Tourismus KMU.Invest – eine gemeinsame OeHT-KWF-Förderung für KMU – bietet einen Anreiz, um Investitionen im Tourismusbereich jetzt anzugehen. Neu seit 1. Juli 2024 ist, dass die förderbaren Projektkosten nur mehr mindestens EUR 100.000,- betragen müssen und nicht mehr – wie bisher – mindestens EUR 500.000,-.

Förderungen der OeHT

  • Mit dieser OeHT-KWF-Förderung unterstützt die OeHT mit einem zinsgünstigen Investitionskredit in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten. Unternehmen erhalten einen Zinsenzuschuss in Höhe von 2 % p.a. Hinzu kommen Zuschuss und Konjunktur.BONUS des KWF.
  • Zielen zumindest 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion ab, kommt der »Grüne Tourismuskredit« der OeHT zum Tragen und der Zinsenzuschuss erhöht sich auf 3 % p.a. In diesem Fall ist das Kreditvolumen auf max. EUR 1 Mio. begrenzt.
  • Außerdem kann der geförderte OeHT-Investitionskredit mit dem »Nachhaltigkeitsbonus« kombiniert werden. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss der OeHT in Höhe von 7 % (max. EUR 350.000,-) für den nachhaltigkeitsrelevanten Anteil dieser Investition, der mindestens 20 % der Projektkosten ausmachen muss.

Förderungen des KWF

  • Der KWF unterstützt diese Investitionsprojekte außerdem mit einem Zuschuss in Höhe von max. 10 % (max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten.
  • Hier gilt auch der KWF Konjunktur.BONUS in Form eines zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 10 %.

Die Summe all dieser Förderungen (Barwert OeHT-Investitionskredit mit Zinsenzuschuss, OeHT-Nachhaltigkeitsbonus, KWF-Zuschuss, KWF-Konjunktur.BONUS) darf bei Kleinst- und Kleinunternehmen einen max. Gesamt-Förderungsbarwert von 20 %, bei mittleren Unternehmen einen Gesamt-Förderungsbarwert von 10 % der förderbaren Projektkosten nicht übersteigen.

Im Sinne der Kundenorientierung ist für diese Förderung nur ein gemeinsamer Antrag direkt bei der OeHT zu stellen.

Beispiele

Bei den Beispielsunternehmen handelt es sich immer um Kleinst- bzw. Kleinunternehmen (AGVO | KMU). Es wird dementsprechend mit dem max. möglichen Gesamt-Förderungsbarwert von 20% gerechnet.

Beispiel für ein Investitionsprojekt mit OeHT-Investitionskredit und KWF-Zuschuss (inkl. Konjunktur.BONUS)

Ein Gastronomiebetrieb (Kleinstunternehmen mit 8 Mitarbeitenden) investiert in Summe EUR 500.000,- (davon EUR 100.000,- in die Neugestaltung des Gastgartens sowie EUR 400.000,- in die Erweiterung der Küche):

 

 

 

 

 

 

 

Der max. mögliche Förderungsbarwert beträgt laut EU-Wettbewerbsrecht (AGVO|KMU) 20 % (= EUR 100.000,-) und wird in diesem Beispiel durch einen OeHT-Kredit[1] in Höhe von EUR 350.000,- (entspricht einem Förderungsbarwertt[2] von EUR 25.000,-) und einem KWF-Zuschuss in Höhe von EUR 75.000,- vollständig ausgenutzt.

[1] Der OeHT-Investitionskredit muss mindestens 50 % und kann bis zu 70 % der Projektgesamtkosten betragen.

[2] Grober Richtwert, da sich der Barwert je nach aktuellem Zinssatz bzw. Genehmigungsdatum verändert.

Beispiel für ein Investitionsprojekt mit OeHT-Investitionskredit mit Nachhaltigkeitsbonus und KWF-Zuschuss (inkl. Konjunktur.BONUS)

Ein Hotelbetrieb (Kleinunternehmen mit 25 Mitarbeitenden) investiert in Summe EUR 1.200.000,- (davon EUR 800.000,- in Wellness-Infrastruktur sowie EUR 400.000,- in die Neuerrichtung von Mitarbeiterzimmer):

 

 

 

 

 

 

 

 

Der max. mögliche Förderungsbarwert beträgt laut EU-Wettbewerbsrecht (AGVO|KMU) 20 % (= EUR 240.000,-) und wird in diesem Beispiel durch einen OeHT-Kredit[1] in Höhe von EUR 840.000,- (entspricht einem Förderungsbarwert[2] von EUR 60.000,-), einem OeHT-Zuschuss in Höhe von EUR 28.000,- [3] sowie einem KWF-Zuschuss in Höhe von EUR 152.000,- vollständig ausgenutzt.

 

[1] Der OeHT-Investitionskredit muss mindestens 50 % und kann bis zu 70 % der Projektgesamtkosten betragen.

[2] Grober Richtwert, da sich der Barwert je nach aktuellem Zinssatz bzw. Genehmigungsdatum verändert.

[3] Der OeHT-Nachhaltigkeitsbonus kann nur in Kombination mit dem OeHT-Investitionskredit gewährt werden, wenn zumindest 20% der Gesamtinvestitionskosten die Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllen.

Beispiel für ein Investitionsprojekt mit Grünem Tourismuskredit der OeHT mit Nachhaltigkeitsbonus und KWF-Zuschuss (inkl. Konjunktur.BONUS)

Ein Hotelbetrieb (Kleinunternehmen mit 20 Mitarbeitenden) investiert in Summe EUR 600.000,- (davon EUR 300.000,- in die Neuerrichtung der Rezeption | Eingangsbereich sowie EUR 300.000,- in Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der max. mögliche Förderungsbarwert beträgt laut EU-Wettbewerbsrecht ((AGVO|KMU) 20 % (= EUR 120.000,-) und wird in diesem Beispiel durch einen OeHT-Kredit [1] in Höhe von EUR 420.000,- (entspricht einem Förderungsbarwert [2] von EUR 45.000,-), einem OeHT-Zuschuss [3] in Höhe von EUR 21.000,- und einem KWF-Zuschuss in Höhe von EUR 54.000,- vollständig ausgenutzt.

Zusatzinfo:
Sofern für die Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung Umweltförderungen (KPC, ÖMAG, Land Kärnten) gewährt werden, werden die förderbaren Kosten des KWF | der OeHT um die förderbaren Kosten der Umweltförderungen reduziert.

 

[1] Der Grünen Tourismuskredit muss mindestens 50 % und kann bis zu 70 % der Projektgesamtkosten betragen.

[2] Grober Richtwert, da sich der Barwert je nach aktuellem Zinssatz bzw. Genehmigungsdatum verändert.

[3] Der OeHT-Nachhaltigkeitsbonus kann nur in Kombination mit dem OeHT-Investitionskredit gewährt werden, wenn zumindest 20 % der Gesamtinvestitionskosten die Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllen.

Was müssen Unternehmen beachten?

Der Förderungsantrag für die OeHT-KWF-Förderung für KMU muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden. Eine Förderung des Projektes durch die OeHT (Kreditgewährung) ist die Voraussetzung für den KWF-Zuschuss.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Projekte ohne OeHT-Kredit?

Als Alternative zur OeHT-KWF-Förderungskooperation kann bei einer Projektfinanzierung mit Eigenmittel bzw. Bankkredit auch das KWF-Produkt »KLEIN.Invest« beantragt werden. Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mind. EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten. Der KWF stärkt und festigt damit das Wachstumspotenzial sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen. Der max. Förderungsbarwert beträgt inklusive Konjunktur.BONUS 20 %.  Jungunternehmen werden verstärkt unterstützt: Bei Investitionen von Jungunternehmerinnen | Jungunternehmern erhöht sich die Förderung um max. 5 % der förderbaren Kosten und somit beträgt der max. Förderungsbarwert 25 %.

Beispiel für ein Investitionsprojekt mit dem KWF-Produkt KLEIN.Invest

Ein Hotelier (Bestehendes Kleinstunternehmen mit 6 Mitarbeitenden) investiert EUR 200.000,- in die Modernisierung seiner Gästezimmer:

 

 

 

 

 

Der max. mögliche KWF-Zuschuss (inkl. Konjunktur.BONUS) beträgt 20 % (= EUR 40.000,-) und wird in diesem Beispiel vollständig ausgenutzt.

Info zum Konjunktur.BONUS

Beim Konjunktur.BONUS handelt es sich um einen zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 10 %. Dieses KWF-Zusatzprodukt ist bis 30. Juni 2025 (= Datum des Antrags im jeweiligen KWF-Produkt) befristet. Damit soll ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen trotz der herausfordernden konjunkturellen Entwicklung eine Investition im Unternehmen tätigen.

Diesen Bonus bekommen Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten automatisch für Projekte, die vom KWF in folgenden tourismus-relevanten Produkten gefördert werden:

Weitere zinsgünstige Kreditfinanzierungsmöglichkeiten der OeHT:

(Ohne Zusatzförderungen wie Zinsenzuschuss, OeHT-Nachhaltigkeitsbonus und KWF-Zuschuss)

OeHT-KWF-Förderungsprodukte für Jungunternehmen und zur Unternehmensstabilisierung:

Tourismus JUNG.Invest

Im Rahmen der OeHT-KWF-Jungunternehmerförderung Tourismus JUNG.Invest erhalten Sie für Projektkosten in der Höhe von EUR 50.000,- bis EUR 500.000,-, die im Rahmen einer Gründung oder Übernahme eines touristischen Unternehmens entstehen, einen Zuschuss von max. 15 %. Diesen Zuschuss gewährt zur Hälfte die OeHT und zur anderen Hälfte der KWF. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden. Zusätzlich gilt der Konjunktur.BONUS des KWF. Dadurch erhöht sich Zuschuss von 15 % auf 20 % (7,5 % von der OeHT sowie 12,5 % vom KWF).

Tourismus KMU.Stabilisierung

Die OeHT-KWF Unterstützung Tourismus KMU.Stabilisierung für Hotel- und Gastronomiebetriebe steht Unternehmen in Zeiten turbulenter Unternehmensentwicklung zur Seite. Durch die tendenziell geringe Eigenkapitalausstattung der Betriebe einerseits sowie wachsendem Konkurrenzdruck und damit verbundenen, notwendigen Investitionsmaßnahmen andererseits, geraten touristische Unternehmen oftmals in eine wirtschaftlich schwierige Situation, deren Bewältigung in der Regel professionelle externe Hilfe erfordert.

Die OeHT-Unterstützung besteht in der Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts durch die OeHT, einem Zinsenzuschuss i.H.v. max. 2 % p.a. (max. für 10 Jahre) für einen restrukturierten Kredit und in der Absicherung des Risikos durch die Übernahme einer Bundeshaftung. Die finanzielle Hilfestellung des KWF erfolgt in mindestens gleicher Höhe wie die des Bundes.

KWF-Förderungsprodukte zu Barrierefreiheit und Digitalisierung:

Tourismus.BARRIEREFREI

Das KWF-Produkt Tourismus.BARRIEREFREI unterstützt Maßnahmen, die der Umsetzung von »Barrierefreiheit« in Tourismus- und Freizeitbetrieben dienen. Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 50.000,- anerkannt werden. Die Förderung unterstützt Betriebe, die eine Zertifizierung durch den ÖZIV anstreben und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.

Digitalisierungs.IMPULS

Das KWF-Produkt Digitalisierungs.IMPULS unterstützt Digitalisierungsprojekte von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen innerhalb der drei Schwerpunkte E-Commerce, Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beläuft sich auf bis zu 50 % der förderbaren Kosten. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 25.000,- anerkannt werden. Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – bis 30.  Juni 2025 möglich.