Internationalisierungs.TALENT
Qualifizierungsprogramm für mehr Internationalisierungsaktivitäten
in Kärntens Unternehmen
»Internationalisierungsmanagerinnen und -manager« unterstützen Kärntner Unternehmen bei der Umsetzung von herausfordernden Internationalisierungsprojekten. Diese gut ausgebildeten Personen werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen an einem gemeinsamen Coachingprogramm teil.
Die Einreichung ist dauerhaft möglich. Der nächste Cut-off-Termin ist der 30. Juni 2025.
Version 01
Details zum Internationalisierungs.TALENT
Details zur Förderung
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Schwerpunktmäßig werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt.
Mit dem KWF-Produkt »Internationalisierungs.TALENT« sollen insbesondere Unternehmen angesprochen werden, die:
- ein konkretes Internationalisierungsprojekt umzusetzen.
- herausfordernde Entwicklungsschritte in der Internationalisierung ihres Unternehmens umsetzen möchten.
- nachhaltige Produkte und Dienstleistungen auf internationaler Ebene platzieren wollen.
- sich mit Vorhaben der missionsorientieren »NextGenerationEU«-Kernthemen (»Grün« & »Digital«) beschäftigen, wobei diese Themenbereiche ergänzend zu sehen sind. Beispielsweise Vorhaben im Bereich der »Kreislaufwirtschaft«.
Damit die oben genannten Vorhaben gelingen, werden Unternehmen durch das KWF-Produkt Internationalisierungs.TALENT unterstützt, die erforderlichen Rahmenbedingungen in einer systematischen und kooperativen Weise zu schaffen.
Personalkosten:
Für die teilnehmende Internationalisierungsmanagerin bzw. den teilnehmenden Internationalisierungsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für 24 Monate gewährt.
Externe Dienstleistungen:
- Kosten für das verpflichtende Coachingprogramm
- Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen.
- Externe Beratungsdienstleistungen, die einen ausschließlichen Projektzusammenhang aufweisen.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung des KWF erfolgt durch:
- Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
- Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen:
Personalkosten
Für die teilnehmende Internationalisierungsmanagerin bzw. den teilnehmenden Internationalisierungsmanager wird ein Personalkostenzuschuss für maximal 24 Monate gewährt:
- Die förderbaren Personalkosten werden mit max. 50% unterstützt. Der Zuschuss ist pro Jahr mit EUR 25.000,- gedeckelt.
Werden die Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF nach entsprechender Prüfung bis zur wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenze möglich.
Coachingprogramm und unterstützende externe Dienstleistungen:
- Das verpflichtende Coachingprogramm wird mit 75 % gefördert, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 20.000,-.
- Kosten für individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Coachingprogramms), die im Zuge des Projektvorhabens zu einer zielgerichteten und erfolgreichen Projektrealisierung beitragen. Die Unterstützung beträgt 75 %, bei maximalen förderbaren Qualifizierungskosten von EUR 10.000,-.
- Kosten für die Inanspruchnahme einer externen Unterstützung
(Beratungsdienstleistungen und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen)) werden in der Höhe von max. 75 %, bei maximalen förderbaren Kosten von EUR 10.000,-, gefördert.
Die angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Werden die Förderungsvoraussetzungen (d. h. Mindestvoraussetzungen bzw. Beurteilungskriterien) nur eingeschränkt erfüllt, sind Förderungsgewährungen in eingeschränkten Umfängen (z. B. Entfall des Gehaltskostenzuschusses) möglich. Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.
Dem KWF ist ein funktionierendes Wissensnetzwerk wichtig, deshalb wird das Coachingprogramm stetig weiterentwickelt.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der De-minimis Verordnung gewährt.
- Erstgespräch
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. - Einreichung des Förderungsantrags
Sie können den elektronischen Antrag innerhalb des Bewerbungszeitraum beim KWF einreichen. Zusätzlich zur digitalen Antragstellung wird der Lebenslauf bzw. die Stellenbeschreibung der Internationalisierungsmanagerin bzw. des Internationalisierungsmanagers benötigt. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Wir prüfen Ihren Antrag formal sowie inhaltlich | qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Sollten wir Ihren Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie von uns eine detaillierte Begründung. Die maximale Teilnehmendenzahl pro Durchgang ist begrenzt. - Umsetzung
Die am Programm teilnehmenden Internationalisierungsmanagerinnen und Internationalisierungsmanager sind | werden im Unternehmen angestellt. Sie sind direkt am eingereichten Internationalisierungsprojekt tätig und absolvieren das projektunterstützende Coachingprogramm. - Auszahlung
Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wenn erforderlich, erfolgt eine Akontozahlung (Anteil der im Förderungsvertrag festgelegten Gesamtförderung).
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und die Fähigkeit zu kontinuierlicher Internationalisierung sind wesentliche Erfolgsfaktoren zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.
Folgende Ziele werden mit diesem KWF-Produkt verfolgt:
- Die teilnehmenden Unternehmen werden bei
- der Initiierung und Stärkung der Internationalisierungsfähigkeit,
- der Erweiterung der Kompetenzfelder,
- der Konzeption und Umsetzung von Internationalisierungsprojekten unterstützt und
sollen dadurch neue Märkte erschließen.
- Das Coachingprogramm dient der Unternehmensentwicklung im Bereich des systematischen Exportmanagements, wodurch ein strategischer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitbewerb erreicht werden soll.
- Gut ausgebildete und hoch motivierte Menschen bringen neues Wissen in Kärntner Unternehmen.
- Dem teilnehmenden Unternehmen bietet sich die Möglichkeit zum Austausch in einem Wissensnetzwerk, sowie zur Bearbeitung aktueller Fragestellungen und Initiierung von kooperativen Projekten. Diese Kooperations- und Wissensräume stärken den Standort Kärnten.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Mag. Lisa Smid, Bakk
E lisa.smid@kwf.at
T 0463 55 800-44
Katharina Leitsberger, MSc
E katharina.leitsberger@kwf.at
T 0463 55 800-31
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.