Kooperations.TALENT
Qualifizierungsprogramm für die Stärkung von Wissenstransfer
im Kärntner Innovationsraum
»Innovationsmanagerinnen« und »Innovationsmanager« stärken Kooperation und Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Forschung und Bildung im Kärntner Innovationsraum. Der Transfer von Wissen und Technologie von Forschungs- und Bildungseinrichtungen hin zur Kärntner Unternehmenslandschaft steht im Fokus. Netzwerkbildung und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft wird forciert und gestärkt. Unternehmen im Kärntner Innovationsraum profitieren durch einen erleichterten Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen und Know-how. Mittels Unterstützungsleistungen bei der Lösung von Problemstellungen, wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Kärntner Innovationsraums gestärkt.
Die Einreichung ist dauerhaft möglich. Der nächste Cut-off-Termin ist der 30. Juni 2025.
Version 01
Details zum Kooperations.TALENT
Details zur Förderung
Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreiterung im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Einrichtungen, die Technologietransfer anbieten oder organisieren
- Innovationsmittler bzw. Innovationscluster
- Sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen
Im Fokus der geförderten Projekte stehen Wissenstransfer und Kooperation. Sie entsprechen dem zugrundeliegenden KWF-Programm »Standort & Impuls«. »Innovationsmanagerinnen« bzw. »Innovationsmanager« werden angestellt und nehmen gemeinsam am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement« teil.
Inhaltliche Voraussetzung, die für eine erfolgreiche Einreichung bzw. Projektumsetzung zu beachten sind:
Für die teilnehmende Person:
- gut ausgebildet und hoch motiviert
- Zugehörigkeit zur Institution soll zumindest ein halbes Jahr betragen
- Aktive Teilnahme und Einbringung am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes«
- Verpflichtende Teilnahme am Coachingprogramm »Innovationsmanagement«
Umsetzung von kooperativen Wissenstransfervorhaben:
- Zwischen den teilnehmenden Institutionen wird | werden zumindest ein großes gemeinschaftliches Vorhaben oder drei kleinere gemeinschaftliche Vorhaben entwickelt und umgesetzt.
- Im Zuge der ersten Phase des Programms sollen konkrete Projekte entwickelt, vorgestellt und umgesetzt werden.
Begleitung und Unterstützung der teilnehmenden Personen:
- Die Betreuung und Unterstützung in der Organisation muss sichergestellt sein und ist ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Projektumsetzungen.
- Führungskräfte müssen sich aktiv am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes« beteiligen, sowie verpflichtend am Begleitprogramm für Führungskräfte teilnehmen, um aktuelle Fragestellungen zu bearbeiten und kooperative und | oder herausfordernde Projekten zu initiieren.
- Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« muss nach Abschluss des Vorhabens weitere zwei Jahre in der Institution beschäftigt sein.
Förderbar sind
- die Personalkosten der teilnehmenden »Innovationsmanagerin« bzw. des teilnehmenden »Innovationsmanagers«,
- Ausbildungs- und Qualifizierungskosten und
- Kosten für externe Unterstützung.
Wie unterstützt Sie der KWF?
- Coachingprogramm Innovationsmanagement:
Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« nimmt am zweijährigen Coachingprogramm teil, bildet sich weiter und vernetzt sich im Kärntner Innovationsraum (Unternehmen, Bildung, Forschung). Dadurch bekommen die Teilnehmenden die Gelegenheit, das Angebot des Innovationsnetzwerks in Kärnten zu gestalten und dabei mitzuwirken.
- Unterstützung bei der Entwicklung kooperativer Projekte:
Ein Ziel ist die Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifende Wissenstransfervorhaben. Diese werden innerhalb der ersten Monate gemeinsam definiert und anschließend umgesetzt.
Bei der Ideenfindung und Definition unterstützt das Coachingprogramm und vom KWF initiierten »Standortmeetings«.
- Zuschuss für Personalkosten:
Für die teilnehmende »Innovationsmanagerin« bzw. den »Innovationsmanager« leistet der KWF einen Gehaltskostenzuschuss von maximal 85 % mit einer Deckelung von EUR 51.000,- über zwei Jahre.
- Übernahme der Kosten für Aus- und Weiterbildung:
Übernahme der Kosten für die Teilnahme am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement«
Kosten für individuelle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms)
- Übernahme von Kosten für externe Begleitung beim Wissenstransfer:
Kosten für externe Beratungs- und Begleitungsleistungen können bis zu maximal EUR 10.000,- anerkannt werden.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Vorstellung der Projektidee und Beratung durch den KWF - Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online.
Zusätzlich zur digitalen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
a. Projektbeschreibung KWF Koooperations.TALENT
b. Lebenslauf bzw. Stellenbeschreibung der »Innovationsmanagerin« bzw. des »Innovationsmanagers« - Projektstart
Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung darf mit Projektmaßnahmen begonnen werden. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer Ablehnung gibt es ein begründetes Ablehnungsschreiben. - Projektabschluss
Vollständige Umsetzung des Projekts
Abrechnung der Projektkosten - Auszahlung der Förderung
Die erste Teilzahlung (max. 50 % der Gesamtförderung) erfolgt nachdem Sie den Förderungsvertrag angenommen haben.
Die weitere Auszahlung erfolgt, wenn das Projekt abgerechnet, die förderbaren Kosten anerkannt und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden.
Durch das Produkt »Kooperations.TALENT« werden Wissenstransfer und Kooperation initiiert und umgesetzt. Das sind Voraussetzungen für die Stärkung und Weiterentwicklung des Kärntner Innovationsraums (Unternehmen, Bildung, Forschung) und die Entstehung eines nachhaltigen Netzwerks über die teilnehmenden Einrichtungen hinweg.
Durch die folgenden Maßnahmen zur Erreichung von Wissenstransfer und Kooperation profitiert der Kärntner Innovationsraum mit seinen Akteuren (Unternehmen, Bildung; Forschung) durch:
- Stärkung der Sichtbarkeit durch Schaffen neuer Kooperationen und Kooperationsformen (z.B. Dialog, Wissensaustausch und Akquise potentieller Partner),
- Stärkung der Zusammenarbeit der Technologie-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen untereinander,
- Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifenden Projektvorhaben,
- Aufdecken von Innovationspotentialen und
- Transfer wissenschaftlicher Ressourcen (Forschungsergebnisse, Forschungsinfrastruktur, Forschungspersonal) für die Unterstützung von Unternehmen bei deren Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren bzw. Dienstleistungen.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Patrick Habernik, BSc MA
E patrick.habernik@kwf.at
T 0463 55 800-41
Simon Hainig, MSc
E hainig@kwf.at
T 0463 55800-53
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
- Projektbezogene Daten
Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.