Tourismus JUNG.Invest
3. Mai 2023
Digitalisierungs.IMPULS
6. Juli 2023

Produktion EFRE|JTF.Invest

Projektkosten ab EUR 1 Mio.

Es werden Investitionsprojekte, bei denen Innovation und nachhaltiges, ressourcenschonendes Wachstum im Fokus stehen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen!

Version 02
Eine Einreichung ist bis 31. Dez. 2026 möglich.

Details zur Förderung

Eine Förderung ist für kleine oder mittlere Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind, möglich:

Sofern es sich um eine Errichter-Betreiber-Konstellation handelt, muss der Betreiber die genannten Kriterien erfüllen. Der Errichter muss ein Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen sein und mit dem Betreiber ein vertragliches Vermietungs- oder Verpachtungsmodell abschließen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit diesem KWF-Produkt werden die Maßnahme 2 sowie Teile der Maßnahmen 3.2 und 6.1 des EFRE & JTF Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027« umgesetzt. Es können damit produktive Investitionen mit folgenden Ausrichtungen unterstützt werden:

 

  • Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

Ziel ist die Unterstützung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur ressourcenschonenden Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mit der Folge einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Damit sollen Unternehmen Innovationen hervorbringen und über Investitionen in ihren Betrieben implementieren.

 

  • Maßnahme 3.2: Öko-Innovation für mehr Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen 

Es werden Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die zu einer verbesserten Energieeffizienz bei Kundinnen und Kunden führen. Der Fokus liegt auf Projekten im Zusammenhang mit einer Produktinnovation. Durch die Unterstützung dieser Projekte wird ein Beitrag zur Verbreitung klimaschonender Technologien geleistet.

 

  • Maßnahme 6.1 – JTF: Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit

Der Just Transition Fund (JTF) investiert in Regionen, die bedingt durch ihre Wirtschaftsstruktur von der Dekarbonisierung besonders betroffen sind. Bei Projekten, die unter der Maßnahme 6.1 unterstützt werden, muss der Projektstandort in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen oder Villach-Land (= JTP-Gebiet Kärnten) liegen. In dieser Maßnahme werden Investitionsvorhaben gefördert, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige grüne Geschäftsfelder erweitern | erschließen und die Beschäftigung schaffen bzw. sichern.

Die in Maßnahme 6.1 unterstützen Investitionsvorhaben müssen insbesondere folgenden Bereichen zugeordnet sein (bitte anklicken):
  • Anlagenhersteller im Zusammenhang mit der Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie (z.B. Anlagenhersteller für erneuerbare Energien oder Vorleister, Energiespeichertechnologien)
  • Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft (z.B. Produkt-| Materialinnovationen durch z.B. durch Übergang auf nachwachsende, kreislauffähige Rohstoffe und verstärkte Verwendung von Sekundärrohstoffen; Hersteller von Recycling-Anlagen, Holzbau, Umstellungen auf Biokunststoffe)
  • Beitrag durch Produkte und Dienstleistungen zum Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt (z.B. Umwelttechnikbetriebe; Hersteller für nachhaltige Produktionsverfahren)
  • Anbieter von Lösungen für energie- und ressourcenschonendes Bauen (z.B. nachhaltige Bauformen, Holzbau, Smarte Gebäude, Dämmstoffe, Gebäudetechnik, Fassadenbau, Energie- und Heizungstechnik)
  • Gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (z.B. Maschinen und Anlagenbauer im Bereich Lebensmitteltechnologien oder -verarbeitung)
  • Ausrüster für die Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität (z.B. Hersteller e-Mobility-Komponenten, Öffentlicher Verkehr | Bahn, Hersteller von »nachhaltigen Mobilitätsformen« wie Fahrräder, E-Bikes)
  • Unternehmen, die in zukunftsfähigen, nicht-energie- bzw. treibhausgasintensiven Bereichen investieren (z.B. Life Science | Medizintechnik, Digitalisierung)

Anhand welcher Kriterien wird Ihr Projekt bewertet?

Sofern Ihr Projekt einer der drei oben dargestellten Maßnahmen zugeordnet werden kann, prüfen wir anhand definierter qualitativer und quantitativer Bewertungskriterien die EFRE | JTF Förderungsfähigkeit.

Die Bewertungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionaler Bedeutung und Nachhaltigkeit (Detailinformationen finden Sie hier).
  • Innovation
    • Produktinnovation
      Erweiterung des Produkt- und | oder Produktionsportfolios; Verwendung neuer Werkstoffe
    • Prozessinnovation
      Einführung neuer Verfahren und Geschäftsmodelle; Weiterentwicklung bestehender Verfahren; innovative Vertriebs- und Servicestrukturen
    • Designinnovation
      Steigerung des Kundennutzens für bestehende und | oder neue Produkte im Vergleich zum Mitbewerb; verbesserte Qualität oder Funktionalität
  • Wachstum
    positive Beschäftigungseffekte; Entwicklungssprung im Vergleich zur bestehenden Unternehmensstruktur
  • Digitalisierung
    Digitalisierung als strategische Komponente im Projekt (z.B. digitale Geschäftsmodelle); neue Anwendungen und Lösungen
  • Kreislaufwirtschaft
    Verwendung nachwachsender Rohstoffe; Substitution fossiler Rohstoffe; veränderte Prozesse der Kreislaufführung (Kreislaufwirtschaft); Recyclingprozesse
  • Regionale Bedeutung
    Standort außerhalb von Klagenfurt 
  • Ökologische Nachhaltigkeit | Gleichstellung von Männern und Frauen und Gender Mainstreaming | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Förderbar sind Erstinvestitionen in das materielle und immaterielle Sachanlagevermögen im Zuge von Erweiterungs- oder Neuansiedlungsprojekten (z.B. Maschinen und maschinelle Anlagen, bauliche Maßnahmen, Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 1 Mio. betragen.

Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten, gemäß EU-Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

  • Gebrauchte Investitionen
  • Fahrzeuge, die über ein polizeiliches Kennzeichen oder eine Straßenzulassung verfügen können
  • Projektkosten, die mittels Leasing oder ähnlichen Finanzierungsprodukten finanziert wurden
  • Geschäfts(Firmen)wert

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der jeweiligen Maßnahme, der Unternehmensgröße, dem Projektstandort und der Erfüllung der Bewertungsschwerpunkte abhängig.

Hier finden Sie die maximal möglichen Barwerte je Maßnahme:

Maßnahme 2: Förderung innovativer und produktiver Investitionen in KMU

Maßnahme 3.2: Ökoinnovation für mehr Energieeffizienz von KMU (produktive Investitionen)

Maßnahme 6.1: Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt.

Dieses Förderungsprodukt ist bis 31. Dez. 2026 gültig.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Vorstellung der Projektidee und Beratung durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF. Es ist zwingend notwendig, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer KWF-Ansprechperson in Verbindung setzen. Um eine Rückstellung zu vermeiden, müssen Sie die richtige Maßnahme auswählen und die abgestimmte Zuschusshöhe angeben. 
  2. Einreichung des Förderungsantrags (inkl. Upload Fragenbogen zu den horizontalen Prinzipien und Vorhabensbeschreibung)
    Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Bitte füllen Sie den »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« und die »Vorhabensbeschreibung« aus und laden Sie beide Dokumente im Zuge der Online-Antragstellung hoch.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«,  »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Seitens des Förderungskunden muss eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE|JTF-Auszahlungsbetrags gelegt werden.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Ziel ist die Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben, die im produzierenden Sektor ein ressourcenschonendes Wachstum ermöglichen, wobei der Einsatz digitaler Technologien sowie die grüne Transformation im Vordergrund stehen.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Smid Lisa KWF Investitionsfoerderung

Mag. Lisa Smid, Bakk

E lisa.smid@kwf.at

T 0463 55 800 44

Mag. Valerie Rupitsch, MA

E valerie.rupitsch@kwf.at

T 0463 55 800 58

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?

Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.