Das ist die Version 02.00-23 des
KWF-Produktes »Qualifizierungs.IMPULS«
gültig ab 1. Dez. 2023.
Qualifizierungs.IMPULS
Im Rahmen dieses Produkts werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt. Die förderbaren Kosten müssen mind. EUR 1.000,- betragen und können bis max. EUR 16.000,- anerkannt werden. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.
Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr oder zwei Jahre ab Antragstellung und kann vom Förderungskunden entsprechend gewählt werden.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Ziel dieses Produkts ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinst- und Kleinunternehmen, weshalb Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt werden.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Vorlage der Schlussabrechnung erfüllt sein:
- Die Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen über EUR 35.000 brutto liegen (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind davon ausgenommen.
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann die geschäftsführende Gesellschafterin bzw. der geschäftsführende Gesellschafter (Kapitalanteil über 25 %) unterstützt werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern (zum Beispiel wissenslandkarte.ktn.gv.at oder oe-cert.at) in Anspruch genommen werden und die für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit oder eine unternehmerische Neuausrichtung relevant sind.
Sofern es sich um einen ausländischen Bildungsanbieter handelt, ist ein Nachweis hinsichtlich einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen.
Vorbereitungskurse auf eine Befähigungsprüfung, durch die man erstmalig eine Gewerbeberechtigung erlangt, sind nicht förderbar.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme(n) müssen in Summe mindestens EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) (abhängig vom gewählten Projektzeitraum) anerkannt werden.
Die Höchstgrenzen der förderbaren Kosten (netto) sind wie folgt geregelt:
- Projektzeitraum ein Jahr: max. EUR 8.000,- (netto)
- Projektzeitraum zwei Jahre: max. EUR 16.000,- (netto)
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Einschulungen durch den Hersteller
- Tagungen, Konferenzen, Symposien
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt muss, je nach gewähltem Projektzeitraum, innerhalb eines Jahres bzw. zwei Jahren (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein. Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind bereits vor dem Projektbeginn möglich.
Eine Antragstellung ist, je nach gewähltem Projektzeitraum, einmal innerhalb von zwölf bzw. 24 Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Dez. 2023 bis 31. Dez. 2026 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden (Ausnahme: Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind bereits vor Projektbeginn möglich). - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Produkt vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende beim KWF ab. - Prüfung und Förderungsentscheidung
Es erfolgt eine formal-administrative, sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Auszahlung der Förderung
Die Förderung wird ausgezahlt, nachdem Sie den Förderungsvertrag angenommen haben.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92
Monika Walder
monika.walder@kwf.at
0463 55 800-83
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01.00-23 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02.00-23 | ab 1. Dez. 2023 | Unter »Kunden« wurde
durch
ersetzt. |