Das ist die Version 03 des
KWF-Produktes »Qualifizierungs.IMPULS«
gültig ab 2. Jän. 2025.
Qualifizierungs.IMPULS
Im Rahmen dieses Produkts werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt. Die förderbaren Kosten müssen in Summe mind. EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) anerkannt werden. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.
Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr oder zwei Jahre ab Antragstellung und kann vom Förderungskunden entsprechend gewählt werden.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Ziel dieses Produkts ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinst- und Kleinunternehmen, weshalb Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt werden.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Antragseinreichung erfüllt sein:
- Die Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen über EUR 35.000 brutto liegen (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Unternehmen, die längstens 3 Jahre vor Antragsstellung gegründet worden sind, sind davon ausgenommen.
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann der geschäftsführende Gesellschafter (Kapitalanteil über 25 %) unterstützt werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern (zum Beispiel wissenslandkarte.ktn.gv.at oder oe-cert.at) in Anspruch genommen werden und die für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit oder eine unternehmerische Neuausrichtung relevant sind.
Sofern es sich um einen ausländischen Bildungsanbieter handelt, ist ein Nachweis hinsichtlich einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen.
Vorbereitungskurse auf eine Befähigungsprüfung, durch die man erstmalig eine Gewerbeberechtigung erlangt, sind nicht förderbar.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme(n) müssen in Summe mindestens EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) (abhängig vom gewählten Projektzeitraum) anerkannt werden.
Die Höchstgrenzen der förderbaren Kosten (netto) sind wie folgt geregelt:
- Projektzeitraum ein Jahr: max. EUR 8.000,- (netto)
- Projektzeitraum zwei Jahre: max. EUR 16.000,- (netto)
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Einschulungen durch den Hersteller
- Tagungen, Konferenzen, Symposien und dergleichen
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt muss bis zum Projektende (je nach gewähltem Projektzeitraum) vollständig umgesetzt sein.
Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Ausstellung von Rechnungen, (An-)zahlungen sind max. 6 Monate vor der Antragseinreichung möglich.
Eine Antragstellung ist, je nach gewähltem Projektzeitraum, einmal innerhalb von zwölf bzw. 24 Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 2. Jän. 2025 bis 30. Juni 2025 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (vollständige Projektumsetzung). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Frist beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch offene Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92
Monika Walder
monika.walder@kwf.at
0463 55 800-83
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
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01.00-23 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02.00-23 | ab 1. Dez. 2023 | Unter »Kunden« wurde
durch
ersetzt. |
03 | ab 2. Jän. 2025 |
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