Qualifizierungs.IMPULS
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen von
Unternehmerinnen und Unternehmern
Im Rahmen dieses Produkts werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt. Die förderbaren Kosten müssen in Summe mind. EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) anerkannt werden. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.
Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr oder zwei Jahre ab Antragstellung und kann vom Förderungskunden entsprechend gewählt werden.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Version 04
gültig ab 1. Juni 2025
Details zum Qualifizierungs.IMPULS
Details zur Förderung
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
Franchiseunternehmen oder Unternehmen, die in Form eines ähnlich gelagerten Modells agieren, sind nicht förderbar.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen über EUR 35.000 brutto liegen (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Unternehmen, die längstens 3 Jahre vor Antragsstellung gegründet worden sind, sind davon ausgenommen.
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann der geschäftsführende Gesellschafter (Kapitalanteil über 25 %) unterstützt werden.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern (zum Beispiel wissenslandkarte.ktn.gv.at oder oe-cert.at) in Anspruch genommen werden und die für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit oder eine unternehmerische Neuausrichtung relevant sind.
Sofern es sich um einen ausländischen Bildungsanbieter handelt, ist ein Nachweis hinsichtlich einer entsprechenden Zertifizierung zu erbringen.
Vorbereitungskurse auf eine Befähigungsprüfung, durch die man erstmalig eine Gewerbeberechtigung erlangt, sind nicht förderbar.
Die förderbaren Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme(n) müssen in Summe mindestens EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) (abhängig vom gewählten Projektzeitraum) anerkannt werden.
Die Höchstgrenzen der förderbaren Kosten (netto) sind wie folgt geregelt:
- Projektzeitraum ein Jahr: max. EUR 8.000,- (netto)
- Projektzeitraum zwei Jahre: max. EUR 16.000,- (netto)
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Einschulungen durch den Hersteller
- Tagungen, Konferenzen, Symposien und dergleichen
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt muss bis zum Projektende (je nach gewähltem Projektzeitraum) vollständig umgesetzt sein.
Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Ausstellung von Rechnungen, (An-)zahlungen sind max. 6 Monate vor der Antragseinreichung möglich.
Eine Antragstellung ist, je nach gewähltem Projektzeitraum, einmal innerhalb von zwölf bzw. 24 Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 2. Jän. 2025 bis 31. Dez. 2026 möglich.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (vollständige Projektumsetzung). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Frist beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ziel dieses Produkts ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinst- und Kleinunternehmen, weshalb Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt werden.
Das Produkt trägt zur effizienten Umsetzung folgender Aktivitäten bei:
- Internationale Markterschließung und Skalierung
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Reduktion von Markt- und Länderabhängigkeiten
- Unterstützung zukunftsweisender, umweltfreundlicher und innovativer Exportprodukte
- Aufbau stabiler internationaler Partnerschaften
- Standort- und Arbeitsplatzsicherung durch exportgetriebenes Wachstum
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.