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19. November 2024
Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten
3. Dezember 2024

Stabilisierungs.IMPULS

Unterstützung von externer wirtschaftlicher Beratung

Mit dem KWF-Produkt Stabilisierungs.IMPULS erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie für die Erstellung eines Stabilisierungs- oder Sanierungskonzepts externe Beratung benötigen. Wir fördern die Erstellung von Konzepten für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen, damit diese wieder auf eine wirtschaftlich stabile Basis gestellt werden können.

Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.

Version 01
gültig von 2. Dez. 2024 bis 30. Juni 2025

Details zur Förderung

Gefördert werden Unternehmen aller Größen, sofern freie »De-minimis«-Mittel vorhanden sind.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
  • Vorliegen einer nachweislich negativen wirtschaftlichen Situation (Unternehmen in Schwierigkeiten, URG Tatbestand erfüllt oder aktuelle Zahlungsschwierigkeiten)

Gefördert werden externe Beratungsleistungen für:

  • die Erstanalyse des Unternehmens und | oder
  • die Erstellung von Stabilisierungs- und Sanierungskonzepten und der Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs inkl. der Führung von Gesprächen mit Förderungsstellen und | oder Kreditinstituten zur inhaltlichen Umsetzung dieser Projekte.

Die Wirkung muss auf den Standort Kärnten bezogen sein.

Anforderungsprofil an externe Berater | Beraterinnen:

  • aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
  • nachweisliche Expertise in der Erstellung und Umsetzung von Stabilisierungs- und Sanierungsprojekten
  • kein laufendes Beratungsmandat im antragstellenden Unternehmen (z. B. laufende steuerliche Vertretung)

Die Unternehmen haben die freie Auswahl eines | einer für sie geeigneten Beraters| Beraterin.

Beratungskosten werden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Tagsatzes maximal mit EUR 1.500,- netto als förderbare Kosten pro Tag anerkannt.

Beratungsphasen:

  • Phase 1: Erstanalyse zur aktuellen Unternehmenssituation bis max. 5 Tage
  • Phase 2: Erstellung und Umsetzung von Stabilisierungs- und Sanierungskonzepten bis max. 10 Tage

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

Externe Beratungsleistungen für:

  • Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Kosten für Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören
    (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Werbung,
    Re-Zertifizierungen etc.)
  • Diäten, Reise- und Nächtigungskosten

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 100 % der förderbaren Kosten.

Es können maximal 15 Beratungstage mit einem max. Tagsatz von EUR 1.500,- netto anerkannt werden.

Die Abrechnung erfolgt nach inhaltlicher Umsetzung der jeweiligen Phase durch Vorlage eines entsprechenden Berichts des Beraters | der Beraterin.

Die Unterstützung temporärer Begleitmaßnahmen zur Umsetzung von Stabilisierungsprojekten kann im Rahmen einer möglichen weiterführenden Finanzierung durch den KWF gefördert werden.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des  KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« Verordnung gewährt.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Bei Interesse am Produkt setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Bitte reichen Sie Ihren Antrag online ein, in welchem der Status Quo des Unternehmens skizziert wird.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt.
    Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
  4. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  5. Projektumsetzung
    Sie setzen Ihr geplantes Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Maßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechung
    Sie rechnen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab, indem Sie uns einen Zwischenbericht über die jeweilige Phase bzw. einen Bericht über die Phasen übermitteln und die entsprechende Rechnung sowie die Zahlungsbestätigung beilegen.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

Ziel dieses Produkts ist die Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Ertrags- und Liquiditätskrise) bei der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Stabilisierungs- und Sanierungskonzepts. Damit sollen Unternehmen wieder auf eine wirtschaftlich stabile Basis gestellt werden.

Die externe Analyse des Unternehmens dient der objektiven Betrachtung und auch dazu praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu vermitteln.

Der KWF ist die erste Anlaufstelle und das »Kompetenzzentrum« für diese Unternehmen:

  • als Koordinator in diesem Prozess
  • beim Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

   

Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.

Herbert Rößler KWF Finanzierung Risikoanalyse

Mag. Herbert Rössler

E herbert.roessler@kwf.at

T 0463 55 800 42

Walder Monika KWF Gewerbe industrie Tourismus

Monika Walder

E walder@kwf.at

T 0463 55 800 83

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?

Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen
  • Projektbezogene Daten

Informationen zum Projektinhalt

  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

>Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.