Stabilisierungs.IMPULS

Innovations.STANDORT
25. November 2024
Innovations.STANDORT
25. November 2024

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF Stock, Beratung Coaching Foto by Johannes Puch www.johannespuch.at

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Stabilisierungs.IMPULS«.

Stabilisierungs.IMPULS

Unterstützung von externer wirtschaftlicher Beratung

Mit dem KWF-Produkt Stabilisierungs.IMPULS erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie für die Erstellung eines Stabilisierungs- oder Sanierungskonzepts externe Beratung benötigen. Wir fördern die Erstellung von Konzepten für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen, damit diese wieder auf eine wirtschaftlich stabile Basis gestellt werden können.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziel dieses Produkts ist die Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Ertrags- und Liquiditätskrise) bei der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Stabilisierungs- und Sanierungskonzepts. Damit sollen Unternehmen wieder auf eine wirtschaftlich stabile Basis gestellt werden.

Die externe Analyse des Unternehmens dient der objektiven Betrachtung und auch dazu praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu vermitteln.

Der KWF ist die erste Anlaufstelle und das »Kompetenzzentrum« für diese Unternehmen:

  • als Koordinator in diesem Prozess
  • beim Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Unternehmen aller Größen, sofern freie »De-minimis«-Mittel vorhanden sind.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
  • Vorliegen einer nachweislich negativen wirtschaftlichen Situation (Unternehmen in Schwierigkeiten, URG Tatbestand erfüllt oder aktuelle Zahlungsschwierigkeiten)

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen für:

  • die Erstanalyse des Unternehmens und | oder
  • die Erstellung von Stabilisierungs- und Sanierungskonzepten und der Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs inkl. der Führung von Gesprächen mit Förderungsstellen und | oder Kreditinstituten zur inhaltlichen Umsetzung dieser Projekte.

Die Wirkung muss auf den Standort Kärnten bezogen sein.

Anforderungsprofil an externe Berater | Beraterinnen:

  • aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
  • nachweisliche Expertise in der Erstellung und Umsetzung von Stabilisierungs- und Sanierungsprojekten
  • kein laufendes Beratungsmandat im antragstellenden Unternehmen (z. B. laufende steuerliche Vertretung)

Die Unternehmen haben die freie Auswahl eines | einer für sie geeigneten Beraters| Beraterin.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

Welche Kosten werden gefördert?

Beratungskosten werden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Tagsatzes maximal mit EUR 1.500,- netto als förderbare Kosten pro Tag anerkannt.

Beratungsphasen:

  • Phase 1: Erstanalyse zur aktuellen Unternehmenssituation bis max. 5 Tage
  • Phase 2: Erstellung und Umsetzung von Stabilisierungs- und Sanierungskonzepten bis max. 10 Tage

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

Externe Beratungsleistungen für:

  • Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Kosten für Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören
    (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Werbung,
    Re-Zertifizierungen etc.)
  • Diäten, Reise- und Nächtigungskosten

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 100 % der förderbaren Kosten.

Es können maximal 15 Beratungstage mit einem max. Tagsatz von EUR 1.500,- netto anerkannt werden.

Die Abrechnung erfolgt nach inhaltlicher Umsetzung der jeweiligen Phase durch Vorlage eines entsprechenden Berichts des Beraters | der Beraterin.

Die Unterstützung temporärer Begleitmaßnahmen zur Umsetzung von Stabilisierungsprojekten kann im Rahmen einer möglichen weiterführenden Finanzierung durch den KWF gefördert werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des  KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« Verordnung gewährt.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Bei Interesse am Produkt setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Bitte reichen Sie den elektronischen Antrag ein, in welchem der StatusQuo des Unternehmens skizziert wird.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt.
    Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
  4. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  5. Projektumsetzung
    Sie setzen Ihr geplantes Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Maßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechung
    Sie rechnen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab, indem Sie uns einen Zwischenbericht über die jeweilige Phase bzw. einen Bericht über die Phasen übermitteln und die entsprechende Rechnung sowie die Zahlungsbestätigung beilegen.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Herbert Rößler
T: 0664-8399342
E: herbert.roessler@kwf.at