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Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus KMU.Invest«.

Tourismus KMU.Invest

OeHT-KWF-Förderung für KMU
Projektkosten von EUR 500.000,- bis EUR 5 Mio.

Für die Finanzierung von Investitionen in Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Software erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit der OeHT und einen KWF-Zuschuss in Höhe von max. 10 %. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.

Überblick

Welche Ziele sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziele der Förderung sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Investitionsstandort in Kärnten sind.

Welche Projekte können gefördert werden?

Projekte, die mindestens einen der nachfolgenden Investitionsschwerpunkte erfüllen:

a    Qualitätsverbesserung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen.

b    Betriebsgrößenoptimierung | Neuausrichtung
Förderbar sind Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung oder Neuausrichtung auf neue Märkte | Zielgruppen führen.

c    Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer oder zur Verbesserung bestehender überbetrieblicher Einrichtungen, die vorwiegend von ortsfremden Gästen genutzt werden.

d    Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen

e    Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte, sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

f    Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
Förderbar sind umweltbezogene Investitionen, die das Potenzial haben, negative Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu vermindern, sowie positive Umweltauswirkungen zu erreichen. Förderbar sind zudem Investitionen in sicherheitsbezogene Einrichtungen sowie Investitionen, die den barrierefreien Zugang zu touristischen Dienstleistungen ermöglichen.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Gefördert werden aktivierte Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, wie beispielsweise Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Softwareprodukte für die eine Bundesförderung auf Grundlage der Tourismus-Investitions-Richtlinie (TIR) des BMAW vom 30. März 2023 gewährt wird.

 

In Ausnahmefällen (z.B. Bundeshaftung, OeHT-Kreditrestriktionen) kann, wenn die Kriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie (TIR) des BMAW vom 30. März 2023 grundsätzlich erfüllt werden, die KWF-Förderung  auch basierend der Richtlinie ERP-Tourismusprogramm (für Kredite ab EUR 1 Mio.) gewährt werden.

Wie unterstützt Sie die OeHT?

Die OeHT unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 70 % der förderbaren Kosten. Sie erhalten einen Zinsenzuschuss in Höhe von 2 % p.a. für die Dauer von 10 Jahren. Das geförderte Finanzierungsvolumen ist mit 5 Mio. EUR begrenzt.

 

Kombinationsmöglichkeit des OeHT-Kredites mit dem OeHT-Nachhaltigkeitsbonus. Der Nachhaltigkeitsbonus wird nur in Kombination mit dem OeHT-Kredit und nur dann gewährt, wenn die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante (Teil-)Investition mindestens 20 % der förderbaren Kosten beträgt.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie mit einem Zuschuss in Höhe von max. 10 % (bzw. max. EUR 200.000,-) der förderbaren Kosten des zinsgünstigen OeHT-Kredites.

 

Sie müssen unbedingt beachten: 

Reichen Sie unbedingt vor Projektbeginn Ihren Antrag ein, ansonsten ist eine Förderung leider nicht möglich. Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.  
  • Vorlage eines Energieausweises der nicht älter als drei Jahre ist
  • Maximale zusätzliche Bodenversiegelung von 25% bezogen auf den Bestand (Ausgleichsmaßnahmen können berücksichtigt werden)
  • Die Erfüllung der persönlichen und der allgemeinen sachlichen Voraussetzungen und der besonderen sachlichen Voraussetzungen (u.a. für bestimmte Betriebstypen bzw. die Investitionsschwerpunkte)
  • Keine Förderung von Beherbergungsbetrieben, die nicht den inhaltlichen Kriterien der Drei-Sterne-Klassifizierung entsprechen (zweckdienliche Ausnahmen sind möglich, z.B. für Schutzhütten, historischen Bauten, u.ä.)
  • Keine Förderung von Gastronomiebetrieben in Klagenfurt und Villach und für Freizeitbetriebe ohne touristische Relevanz (Solarium, Fitnessstudio, etc.)
  • Neubauten werden seitens der OeHT nur in Ausnahmefällen und bei Erfüllung spezieller Förderkriterien gefördert

 

Abweichend zu den Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie (TIR) ist eine KWF-Förderung für folgende Investitionen bzw. Betriebstypen NICHT möglich:

  • Investitionen in Beherbergungsneubauten[1]
  • Investitionen, die aufgrund von thematischen Schwerpunkten primär in das Förderungsportfolio der Umwelt- und Klimaförderungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) oder anderer Umweltförderungsstellen auf Bundes- oder Landesseite fallen.
  • Beherbergungsbetriebe die sich primär der Vermietung und Verpachtung von Beherbergungseinheiten auf Selbstversorgerbasis ohne bzw. mit geringer hotelmäßiger Dienstleistung[2] widmen. Dazu zählen insbesondere dementsprechende Chaletdörfer und Appartementanlagen.
[1] Ein Neubau liegt vor, wenn
  • eine Ersterteilung oder Erstausübung der Gewerbeberechtigung für den unmittelbaren Betriebsgegenstand am Standort vorliegt oder wenn
  • die Gewerbeberechtigung für den Unternehmensstandort vor länger als fünf Jahren ruhend gestellt oder zurückgelegt wurde
[2] Indikatoren für eine hotelmäßige Dienstleistung am Investitionsstandort sind:
  • buchbares Frühstücksangebot (Buffetbasis oder Service)
  • Frühstücks- bzw. Aufenthaltsraum sowie Rezeptionsbereich
  • Sport-, Wellness- bzw. Freizeitangebot mit entsprechender Infrastruktur

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« werden auf Basis von Artikel 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) gewährt.

Die max. zulässige Beihilfenintensität beträgt 20 % bei kleinen Unternehmen sowie 10 % bei mittleren Unternehmen.

Dieses Förderungsprodukt ist vom 3. Apr. 2023 bis 30. Juni 2024 gültig.

Subsidiarität | Kumulierung:
Die für das jeweilige Projekt infrage kommenden sonstigen Förderungsmöglichkeiten sind auszunützen (KPC, Bund, Land etc.). In Bezug auf dieselben förderungsfähigen Kosten dürfen andere Förderungen nur dann mit Förderungen des KWF kumuliert werden, wenn dadurch die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht nicht überschritten werden. Sofern sich durch die Kumulierung mit anderen Förderungen eine Überschreitung ergibt, ist die KWF-Förderung entsprechend zu kürzen.

Hinweis:
Dieses Förderungsprodukt beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der tieferstehenden Förderungsstellen. Detailinformationen zum OeHT-Kredit finden Sie hier.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit OeHT | KWF
    • Vorstellung der Projektidee
    • Beratung und Begleitung durch OeHT | KWF
  2. Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
    Online-Antragstellung nur bei der Bundesförderstelle (OeHT) notwendig inklusive Beiblatt für Land Kärnten | KWF
    • Übermittlung von Unterlagen zur Vervollständigung des Antrags
  3. Projektstart
    • Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung bei der OeHT darf mit den Projektmaßnahmen begonnen werden
    • Als Projektbeginn gilt der Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht.
    • Übermittlung der für die Förderentscheidung nötigen Unterlagen an die OeHT beziehungsweise nach gesonderter Aufforderung an den KWF (zum Beispiel bei Beantragung einer KWF-Schwerpunktförderung)
  4. Förderungsentscheidung
    • Ausstellung der Förderungsverträge durch die Förderstellen und Annahme durch den Förderungskunden
  5. Projektabschluss
    • Vollständige Umsetzung des Projekts
    • Abrechnung der Projektkosten bei der Bundesförderstelle OeHT
  6. Auszahlung der Förderungen
    • Nach Anerkennung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen

Ihre Ansprechpersonen

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder andere Kontaktaufnahme. Details und wichtige Informationen vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!

ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
1010 Wien, Strauchgasse 3
Telefon +43 1 515 30 

oeht@oeht.at
| www.oeht.at


Mag. Christian Aschenbrenner
Telefon +43 1 515 30-42
aschenbrenner@oeht.at


Mag. Heimo Thaler
Telefon +43 1 515 30-26
thaler@oeht.at

 

KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21–23
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 463 55 800-0

office@kwf.at
| www.kwf.at

Klaus Friessnig
Telefon +43 463 55 800-25
friessnig@kwf.at

Monika Walder
Telefon +43 463 55 800-83
walder@kwf.at