KLEIN.Invest

Drohne, Symbol fuer Umsetzung.F&E
Umsetzung.F&E
8. August 2024
POP.UP.STORE
19. November 2024
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8. August 2024

 

 

Das ist die Version 06
des KWF-Produktes »KLEIN.Invest«
gültig ab 2. Jän. 2025.

KLEIN.Invest

Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen
Projektkosten von EUR 10.000,- bis EUR 200.000,-

Im Rahmen dieses Produkts werden Investitionen, die zumindest für drei Jahre im Anlagevermögen aktiviert werden, unterstützt. Der Zuschuss beträgt max. 10 % der förderbaren Projektkosten. Für Investitionen in die Lebensmittelnahversorgung erhöht sich der Zuschuss um max. 10 % der jeweils förderbaren Kosten.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziele dieses Produkts sind die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie die Unterstützung der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen.

Zusätzlich wird ein Schwerpunkt auf die Lebensmittelnahversorgung gelegt, indem Lebensmitteleinzelhändler mit Lebensmittel-Vollsortiment verstärkt unterstützt werden.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten.

Zudem müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Antragseinreichung erfüllt sein:

  • Die Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen über EUR 35.000 brutto liegen (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre).
    Unternehmen, die längstens 3 Jahre vor Antragsstellung gegründet worden sind, sind davon ausgenommen.
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und
  • Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation

 

Zusätzlich ist für den Schwerpunkt »Lebensmittelnahversorgung« nachfolgendes Kriterium relevant:

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden Wachstumsprojekte, die der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Besonders im Fokus stehen dabei Unternehmen in der Lebensmittelnahversorgung.

Das geplante Investitionsprojekt kann Investitionen in aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter, beispielsweise für die Anschaffung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software sowie Baumaßnahmen umfassen. Im Sinne der Nachhaltigkeit unterstützt der KWF Investitionen sowohl in neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Im Zuge des Schwerpunkts »Lebensmittelnahversorgung« müssen alle förderbaren Wirtschaftsgüter dem Lebensmitteleinzelhandelsbereich zuordenbar sein.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 10 % der förderbaren Kosten.

Zusätzlich erhöht sich die Förderung für Unternehmen in der Lebensmittelnahversorgung um max. 10 % der förderbaren Kosten, welche dem Lebensmitteleinzelhandelsbereich zuordenbar sind.

Bitte beachten Sie:

Das Projekt muss innerhalb eines Jahres (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein (inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen). Eine Projektverlängerung ist nicht möglich.

Eine Antragstellung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.


Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 2. Jän. 2025 bis 30. Juni 2025 möglich.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt online.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen inkl. der Bezahlung aller projektrelevanten Rechnungen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (vollständige Projektumsetzung).
  7. Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Frist beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92

Monika Walder
monika.walder@kwf.at
0463 55 800-83

Version Gültigkeitsdauer Änderungen
02 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023
03 ab 1. Dez. 2023 bis 29. Feb. 2024 Unter »Kunden« wurde

  •  ausschließlich selbständige Tätigkeit

durch

  • Überschreiten der Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner i.H.v. EUR 35.000 brutto (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Gründungen | Jungunternehmen sind davon ausgenommen.

ersetzt.

04 ab 1. März 2024
bis 30. Juni 2024
  • Einbau Schwerpunkt »Lebensmittelnahversorgung« (LMNV)
  • Generell wurden die Begriffe »Gründung«, »Übernahme« und »Betriebsansiedlung« entfernt und durch »Jungunternehmerinnen | Jungunternehmer« ersetzt.
05 ab 1. Juli 2024
  • Ausweitung der Zielgruppe von Kleinstunternehmen auf Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Erhöhung der Kosten:
    • förderbare Kosten von EUR 100.000,- auf EUR 200.000,- und
    • Gesamtprojektkosten von EUR 150.000,- auf EU 300.000,-.
06 ab 2. Jän. 2025
  • Der Schwerpunkt Jungunternehmerinnen | Jungunternehmern wurde herausgenommen.
  • Unter »Kunden« wurde der Begriff »Jungunternehmerinnen | Jungunternehmern« durch
    »Unternehmen, die längstens 3 Jahre vor Antragsstellung gegründet worden sind« ersetzt.
  • Investitionen in Neubauten sind zusätzlich zu Zu- und Anbauten nun förderbar, auch umweltrelevante Kosten.
  • Unter »Ablauf | Förderungs- und Antragsabwicklung« wurde Punkt 4. – 8. inhaltlich wie folgt geändert:
    Die Förderungsentscheidung erfolgt nach der formalen und inhaltlichen Prüfung des eingereichten Förderungsantrags aufgrund der geplanten Projektkosten und nicht wie bisher nach Projektabschluss aufgrund der tatsächlich angefallenen Projektkosten.