Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten

Tourismus.BARRIEREFREI
14. September 2023
Transformations.BEGLEITUNG
7. November 2023
Transformations.BEGLEITUNG
7. November 2023
Tourismus.BARRIEREFREI
14. September 2023

 

 

Das ist die Version 02
des KWF-Produktes »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten«.

Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten

Trophäe, Innovations- und Forschungspreis

Es handelt sich um die höchste Auszeichnung, die der KWF im Auftrag des Landes Kärnten im Bereich Innovation & Forschung jährlich vergibt.

Prämiert werden bereits am Markt befindliche Innovationen von Unternehmen als Folge von erfolgreich abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) Vorhaben. Auch Forschungseinrichtungen können (fast) abgeschlossene industrienahe F&E Projekte einreichen. Eine hochkarätige Jury ermittelt die Preisträger in den Kategorien Kleinst- | Klein- und Mittel- | Großunternehmen und Forschungseinrichtungen.

Weiters gibt es jährlich die Einreichmöglichkeit für einen | mehrere Spezialpreis|e, welche unabhängig von einem F&E-Innovationsprojekt beantragbar sind und durch den KWF prämiert werden.

Bitte beachten Sie:
Ab 1. Dez. 2024 ist ein Anmelden im KWF-Förderungsportal ausschließlich mit ID Austria möglich und alle KWF-Förderungsverträge müssen digital signiert werden! Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Kärntens Wirtschaft schafft laufend Spitzenleistungen durch Innovationen und Kooperationen mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dieses Know-How – verpackt in Produkten, Verfahren und Dienstleistungen – bildet die Basis für die Weiterentwicklung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit Kärntens.

Kärnten braucht Menschen und Unternehmen, die Zukünftiges erspüren und vordenken, die heute gestalten, entwickeln, erschließen, erforschen, erneuern und nicht zuletzt entscheiden, welche Wege – insbesondere in Zeiten der großen Transformation hin zu grün, digital, resilient – wie beschritten werden.

Der Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten zollt diesen Menschen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen Respekt und Anerkennung. Er würdigt die Erneuerungskraft, den Mut, die Ideen und Initiativen, die Technologien, Produkte und Dienstleistungen sowie deren Verfahren und Realisierungen.

 

 

Kann Ihr Unternehmen einreichen?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen, sowie Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) in Kärnten. Wichtig ist dabei, dass sich entweder der Firmensitz oder die Betriebsstätte, aus der die Innovation kommt, in Kärnten befindet.

Die Einreichungen können sich auf sämtliche für die Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen und Einzel- als auch Kooperationsprojekte bzw. -initiativen umfassen.

Im Rahmen des Spezialpreises können – je nach thematischem Fokus – weitere Institutionen (wie Bildungsträger, Cluster, …) einreichen.

Welche Innovationen werden prämiert?

Der IFP ist die höchste Auszeichnung in Kärnten im Bereich Forschung und Entwicklung und wird durch eine hochkarätige Jury im Rahmen eines umfassenden qualitativen Juryverfahrens (siehe »Ablauf«) ermittelt.

Die Mitglieder sind:

  • Dipl.-Ing. Christoph Adametz | Technische Universität Graz
  • Mag. Gerfried Brunner | aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
  • Dipl.-Ing. Fritz Ohler | Technopolis Forschungs- und Beratungsgesellschaft mbH
  • DI Siegfried Spanz | Fachhochschule Kärnten
  • Dr. Birgit Tauber | FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
  • Prof. Dr. Stephan Michael Weiss | Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
  • Dr. Edith Zikulnig-Rusch | Kompetenzzentrum Holz GmbH

Prämiert werden innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die von Unternehmen bereits entwickelt und auf den Markt gebracht wurden (gilt nicht für Forschungseinrichtungen). Die Innovationen können sich hierbei auf sämtliche technologische Bereiche sowie auf andere – für die Wirtschaft relevante – Fachgebiete beziehen. Die Beurteilung der Jury erfolgt für folgende Kategorien:

 

Folgende Beurteilungskriterien werden dabei durch die Jury herangezogen:

Einreichungen von Unternehmen:

  • Neuheit des innovativen Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
  • Schwierigkeit und Risiken der Entwicklung
  • Nutzen der Innovation für die Zielgruppe, das Unternehmen und die Wirtschaft
  • Auswirkung (Impact) der Innovation auf das Unternehmen, den Markt, Volkswirtschaft

Einreichungen von Forschungseinrichtungen:

  • Neuheit der Forschung
  • Schwierigkeit der Forschung
  • Nutzen der Forschungsergebnisse
  • Qualität der eingesetzten wissenschaftlichen Methoden
  • aktuelle Relevanz der Forschungsschwerpunkte
  • potenzielle, zukünftige Marktumsetzbarkeit

 

Spezialpreis|e

Zusätzlich zu den oben genannten Kategorien, werden jährlich vom KWF ein | mehrere Spezialpreis|e vergeben. Diese ändern sich thematisch jährlich und können auch unabhängig von einer Einreichung durch ein F&E Innovationsprojekt mittels eigenem Formular im KWF Antragssystem eingereicht werden.

Sämtliche Angaben und Informationen zu den Einreichungen unterliegen strengster Verschwiegenheit und werden ausschließlich dem KWF und der Jury zugänglich gemacht.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

         

Was erhalten Sie für Ihre Innovation?

Je Kategorie werden

  • maximal drei Innovationsvorhaben nominiert und
  • jeweils ein Preisträger festgelegt.

Der Preisträger erhält EUR 10.000,– und jedes nominierte Unternehmen erhält EUR 1.500,- .

 

Das Ziel des »Innovations- und Forschungspreises des Landes Kärnten« ist es jedoch, die innovierenden Unternehmen mit ihren Innovationen bekannt sowie der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der KWF stellt dafür ein umfangreiches Marketingpaket (Änderungen vorbehalten) zur Verfügung:

Marketingpaket für Nominierte aller Kategorien:

  • Filmbeitrag inkl. regionaler Ausstrahlung des Innovationsprojekts
  • Bewerbung aller Nominierten auf den Social Media Kanälen des KWF
  • Fotos vom Unternehmen und nach Möglichkeit der Innovation
  • Medienpräsenz in einem österreichweiten Printmedium
  • Digitale Materialien für die Bewerbung des Unternehmens | der Innovation als Nominierte des »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten«
  • Einladung zur feierlichen Preisverleihung und zur Vernetzung

Zusätzliches Gewinnerpaket für Preisträger:

  • Preisgeld in Höhe von EUR 10.000,-
  • Trophäe, die im feierlichen Rahmen vom Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser überreicht wird
  • Fotos von der Preisverleihung
  • Digitale Materialien für die Bewerbung des Unternehmens | der Innovation als Preisträger des »Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten«
  • Bekanntmachung der Gewinner auf diversen Plattformen

 

Aus dem Kreis der Nominierten und Gewinner entsendet die Jury drei Kärntner Unternehmen zum Staatspreis Innovation des BMAW | Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Zusätzlich wird jeweils ein Unternehmen für die beiden Sonderpreise auf Bundesebene, »ECONOVIUS« (Gemeinschaftspreis des BMAW und der WKO | Wirtschaftskammer Österreich im Segment KMU) und  »VERENA powered by VERBUND« als Vertreter Kärntens entsendet.

Mit dem Preisgeldern sollen weitere herausragende F&E Projekte bei Ihnen initiiert und umgesetzt werden. Gerne bieten wir für weitere Initiativen den Austausch über passende Förderungsmöglichkeiten bei uns an.

Details zu den Preisträgern und Innovationsvorhaben der Vorjahre finden Sie hier.

Wie werden die Preisträger festgestellt?

  1. Die Einreichung Ihrer Teilnahme erfolgt online. Bei Bedarf berät Sie gerne eine der genannten Ansprechpersonen.
  2. Nach Einreichdeadline des jeweiligen Jahres wird Ihr Innovationsvorhaben formal gesichtet (erste Markterfahrung muss vorliegen; Unternehmen darf kein »Unternehmen in Schwierigkeiten« gemäß AGVO Art 2 [Nummer 18 VO (EU) 651/2014] sein), einer entsprechenden Kategorie (Kleinstunternehmen | Klein- und Mittelunternehmen | Großunternehmen | Forschungseinrichtungen) gemäß KMU Einstufung der Europäischen Kommission zugeordnet und der Fachjury übermittelt. Sämtliche Angaben und Informationen zu Ihren Einreichungen unterliegen strengster Verschwiegenheit bei den Jurorinnen und Juroren.
  3. Das hochqualitative Juryprozedere umfasst die Einzelbewertungen der Jurorinnen und Juroren, als auch eine Präsenzsitzung, in welcher die Innovationen diskutiert werden und die Nominierten und Preisträger der jeweiligen Kategorie festgelegt werden.
  4. Die Nominierten werden verständigt und erhalten exklusive öffentlichkeitswirksame Marketingmaßnahmen.
  5. Die Preisträger werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Preisverleihung zum Innovations- und Forschungspreis bekanntgegeben.

 

Spezialpreis|e

  1. Die Einreichung zum Spezialpreis erfolgt ebenso online über ein eigenes -im Antragssystem bereitgestelltes- Formular.
  2. Nach Einreichdeadline des jeweilgen Jahres wird Ihre Einreichung durch den KWF gesichtet und im Rahmen einer internen Panelsitzung beurteilt.
  3. Die Nominierten werden verständigt und erhalten exklusive öffentlichkeitswirksame Marketingmaßnahmen.
  4. Die Preisträger werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Preisverleihung zum Innovations- und Forschungspreis bekanntgegeben.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie Ihre Innovation einreichen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Cornelia Jann, MA BBakk
cornelia.jann@kwf.at
0664 8399 328

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0664 8399 323