Das ist die Version 03 des
KWF-Produktes »Digitalisierungs.IMPULS«.
Digitalisierungs.IMPULS
Projektkosten von EUR 5.000,- bis 25.000,-
Dieses Produkt unterstützt Digitalisierungsprojekte innerhalb der drei Schwerpunkte E-Commerce, Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beläuft sich auf bis zu 50 % der förderbaren Kosten für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 25.000,- anerkannt werden.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Okt. 2024 bis 30. Juni 2025 möglich.
Ab 1. Dez. 2024 ist ein Anmelden im KWF-Förderungsportal ausschließlich mit ID Austria möglich und alle KWF-Förderungsverträge müssen digital signiert werden! Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Insbesondere bei Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sind finanzielle Ressourcen zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten oft begrenzt. Mit dieser Förderung bieten wir Unternehmen einen Anreiz, Digitalisierungsprojekte voranzutreiben und leisten damit einen Beitrag zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Europäischen Union.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Beratungsleistungen im Rahmen der Initiative KMU.DIGITAL des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich unterstützt werden können.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen über
EUR 35.000 brutto liegen (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sind davon ausgenommen. - Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte die darauf abzielen, Software zur Optimierung oder Stärkung von Geschäftsprozessen, E-Commerce oder IT-Sicherheit einzusetzen. Hardware kann nur gefördert werden, wenn das digitale Vorhaben der Automatisierung von Geschäftsprozessen bzw. Digital Business Automation, Smart Production (Industrie 5.0), IT-Sicherheit, Cybersecurity oder Integration neuer Technologien zur Digitalisierung zugeordnet werden kann.
Mindestens einer der nachfolgenden Schwerpunkte muss zutreffen:
- E-Commerce
Erstellung | Adaptierung einer Homepage im Zusammenhang mit der Gestaltung umfassender Digitalisierungsinhalte (Online-Shop, Mobile Commerce, responsive Website, Einbindung von Schnittstellen, Content Managementsystem, Digitale Zahlungsabwicklung, E-Commerce-Plattform, KI-Anwendungen, elektronischer Kundenservice, Software für Onlinebuchbarkeit, Channel-Management, Sicherheit und Datenschutz, Datenanalyse, Digitale Barrierefreiheit etc.)
Zur Verbesserung der internationalen Ausrichtung: Übersetzungsleistungen für fremd- und mehrsprachige Inhalte.
- Modernisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Anwendungen
Einführung | Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, (Produktions-)Prozessen und Geschäftsmodellen durch digitale Anwendungen (ERP-Systeme, CRM-Systeme, Work Flow Solutions, Digital Business Automation, Smart Production, Data Analytics und Business Intelligence (BI) Tools, SCM-Software, Cloudlösungen, Virtual or Augmented Reality, Einrichtung Schnittstellen, Investitionen in die Datenintegration über die Wertschöpfungskette etc.)
- Stärkung der IT-Sicherheit
Einführung | Verbesserung von Anwendungen um die IT-Sicherheit (Cyberresilienz) eines Unternehmens zu stärken und widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen zu machen (Cybersecurity-Software, Cyber Incident Response Services, Backup- und Disaster-Recovery-Lösungen, Vulnerability Management Tools etc.)
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit den Projektinhalten stehen, müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 25.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Kosten, bei denen potenzielle Interessenkonflikte vorliegen
- Kosten, bei denen eine Förderung durch eine andere Förderungsstelle beabsichtigt wird oder diese bereits beantragt, genehmigt oder ausbezahlt wurde (ausgenommen Kredite und Garantien durch Bundesförderstellen)
- Kosten, die im Zusammenhang mit Online-Werbeaktivitäten stehen (Social-Media, Social-Media-Kampagnen, Google Adwords, Search Engine Advertising, etc.)
- Kosten für die Teilnahme an digitalen Marktplätzen und Auktionen (z.B. Amazon, eBay, Etsy, Alibaba)
- Kosten für die Erstellung von Videos, Fotos, Texten, etc.
- Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen
- Standard-Software (Betriebssysteme, Office-Programme, Adobe Creative Cloud etc.)
- Laptop, Mobiltelefon sowie Standard-PC-Arbeitsplätze
- Kosten für die Entwicklung von Software, die primär zur Miete | zum Kauf angeboten wird
- Beratungsleistungen
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein. Eine Projektverlängerung ist nicht möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Okt. 2024 bis 30. Juni 2025 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. Zusätzlich zur Schlussabrechnung sind bitte die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege beizubringen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katharina Leitsberger, MSc
katharina.leitsberger@kwf.at
0463 55800-31
Monika Walder
monika.walder@kwf.at
0463 55 800-83
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
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01 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02 | ab 1. März 2024 |
Unter »Kunden« wurde ausschließlich selbständige Tätigkeit durch Überschreiten der Umsatzerlöse bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner i.H.v. EUR 35.000 brutto (auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre). Gründungen | Jungunternehmen sind davon ausgenommen. ersetzt.
Ausformulierung und Ergänzung von verschiedenen Schwerpunktbereichen, welche im Zuge des Digitalisierungs.IMPULS als förderbare Projektinhalte (z. B. E-Commerce, Cyber Security) definiert werden. |
03 | ab 1. Okt. 2024 |
Unter »Kunden« wurde Mittelunternehmen aufgenommen.
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