POP.UP.STORE
Eine Geschäftsidee unter realen Marktbedingungen
testen und damit Innenstädte attraktivieren
Mit dem »POP.UP.STORE« unterstützt der KWF innovative Geschäftsideen von (Neo-)Unternehmerinnen und Unternehmen, die in leerstehenden Räumlichkeiten von Städten umgesetzt und unter echten Marktbedingungen getestet werden können. Die eingereichten Konzepte werden nach formaler Prüfung von der Jury der jeweiligen Stadt gemäß den Bewertungskriterien laut Konzept | Business Plan ausgewählt. Der KWF prämiert im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets die ausgewählten Konzepte.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Version 01
Eine Einreichung war bis 7. März 2025 möglich.
Details zum POP.UP.STORE
Details zur Förderung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein KMU mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Kärnten betreiben oder gründen und im »POP.UP.STORE« einen neuen Standort testen bzw. eine Betriebsstätte in Kärnten aufbauen bzw. ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen.
Der KWF unterstützt die Umsetzung der von den Städten und dem KWF im Rahmen der budgetären Möglichkeiten ausgewählten Konzepte zur Nutzung leerstehender Geschäftsflächen (»POP.UP.STORE«) in Stadtzentren für sechs bzw. 12 Monate.
Der »POP.UP.STORE« muss bis spätestens 1. Dez. 2025 eröffnet und im Zeitraum bis 30. Nov. 2026 für mindestens sechs Monate betrieben werden. Eine Unterstützung gibt es gestaffelt für sechs bzw. 12 Monate.
Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Geschäftsflächen sind bei der Ansprechperson der jeweiligen Stadt anzufragen. Die einzelnen Geschäftsflächen werden seitens des Inhabers, nach individueller Vereinbarung mit dem Förderungskunden (=Betreiber des Stores), diesem zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt. Als Bindeglied zu den Inhabern der einzelnen Geschäftsflächen agiert jeweils die Ansprechperson der jeweiligen Stadt. Außerdem unterstützen und koordinieren örtliche Vertretungen die Umsetzung der »POP.UP.STORE«-Projekte.
Die Unterstützung kann pro Einreichung innerhalb der aktuellen Frist bis 7. März 2025 nur einmal für einen Standort gewährt werden. Der KWF unterstützt die ausgewählten Konzepte | Businesspläne mit je EUR 5.000,- für die ersten sechs Monate sowie EUR 3.000,- pauschal für weitere sechs Monate des Bestandes des »POP.UP.STORE«. In Summe ist eine Unterstützung für max. 12 Monate möglich.
Konzepte, die mit ansässigen Unternehmen bzw. Bildungseinrichtungen kooperativ umgesetzt werden, unterstützt der KWF zusätzlich mit je EUR 2.500,-.
Die Gewährung | Auszahlung ist mit folgenden Nachweisen verbunden:
Bis zum Genehmigungszeitpunkt (= Tag der Ausstellung des Förderungsvertrages durch den KWF) ist ein Nachweis der Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten erforderlich.
Die Auszahlung erfolgt in Form einer Akontierung in Höhe von EUR 5.000,- nach fristgerechter Annahme des Förderungsvertrages. Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Bestätigung des Bestandes des »POP.UP.STORE« (sechs oder 12 Monate) durch die jeweilige Stadt. (stichprobenartige Prüfung seitens KWF)
- Bestätigung einer etwaigen regionalen Kooperation in Form einer formlosen schriftlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Inhaber des Stores und dem Kooperationspartner
- Beidseitig unterzeichneter Miet- | Pachtvertrag (Die jeweilige Stadt leistet einen Mietkostenzuschuss pro Store für die Dauer von mindestens sechs Monaten, der individuell mit der teilnehmenden Stadt und dem Gewinner vertraglich vereinbart und ausbezahlt wird.)
Die Unterstützung beträgt in Summe maximal EUR 10.500,- pro Konzept.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Unterstützung gewährt?
Unterstützungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« – Verordnung gewährt.
Die Einreichung war bis 7. März 2025 möglich.
- Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen örtlichen Vertretung
Sie werden durch die jeweils zuständige örtliche Vertretung beraten. - Einreichung
Die Einreichung war bis 7. März 2025 möglich. Im Zuge der Online-Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte »Konzept | Business Plan« sowie der Lebenslauf des »POP.UP.STORE«-Betreibers unbedingt hochzuladen. Der Tag der Einreichung stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Unterzeichnung des Miet- | Pachtvertrags der Geschäftsräumlichkeit durch alle Vertragsparteien erst nach Einreichung (und auf eigenes Risiko) erfolgen darf. - Prüfung
Der KWF prüft die formalen Voraussetzungen. Da die Unterstützung und die Anzahl der ausgewählten Konzepte budgetär begrenzt sind, unterliegen die eingereichten Konzepte einem Wettbewerb mit festgelegten Kriterien laut Konzept | Business Plan. - Jury
Die Auswahl der Konzepte erfolgt durch eine Jury je teilnehmender Stadt. Die Unterlagen des Förderungskunden (= »POP.UP.STORE«-Betreiber) werden vor der Jurysitzung den Jurymitgliedern vom KWF elektronisch übermittelt. Im Rahmen der Jurysitzung (ca. vier Wochen nach Einreichende) spricht die Jury auf der Grundlage der eingereichten Konzepte eine Nominierung inkl. Definition der voraussichtlichen Bestandsdauer (sechs oder 12 Monate) pro Stadt aus. (Der KWF erhält das Juryprotokoll der jeweiligen Stadt.) - Prämierungsentscheidung
Auf Basis der Erfüllung der formalen und inhaltlichen Kriterien und der vorhandenen budgetären Mittel unterstützt der KWF die ausgewählten Konzepte. Im Falle einer Prämierung erfolgt die Ausstellung eines Förderungsvertrages durch den KWF und im Anschluss die Annahme durch den Förderungskunden. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in Form einer Akontierung in Höhe von EUR 5.000,- nach fristgerechter Annahme des Förderungsvertrages sowie einer etwaigen Schlusszahlung bis zu max. EUR 5.500,- bei Erfüllung sämtlicher Förderungsvoraussetzungen (siehe Unterstützung).
Das Produkt »POP.UP.STORE« zielt darauf ab, die Umsetzung von innovativen, entwicklungsfähigen Geschäftskonzepten in Kärntner Innenstädten zu unterstützen. (Neo-)Unternehmen können ihre Geschäftsidee unter echten Marktbedingungen testen. Was im gesicherten Rahmen eines »POP.UP.STORE« beginnt, kann sich zu einem etablierten Unternehmen entwickeln. Kooperationen zwischen »POP.UP.STORE« Betreibern und ansässigen Unternehmen bzw. Bildungseinrichtungen (zum Beispiel HAK, HLW, HTL) können die Wirkung für die Stadt | Region weiter erhöhen und die Entwicklung des Stores unterstützen.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Unterstützung für Interessierte | Einreicher:
Die örtliche Vertretung unterstützt Interessierte bei der Konkretisierung ihrer Geschäftsidee und Antragstellung und hilft den »POP.UP.STORE«-Betreibern bei der Auswahl geeigneter Geschäftslokale.
Ferlach | Wolfsberg
Dr. Patricia Radl-Rebernig
T +43 650 7777 324
E office@radl-rebernig.at
Althofen | Feldkirchen | Friesach | St. Veit
Mag. Eduard Wohlfahrt
T +43 699 12 36 24 77
E ed@edwohlfahrt.com
Gmünd | Radenthein | Villach
KR Elisabeth Faller, MSc
T +43 664 12 11 901
E info@faller-beratung.at
Teilnehmende Städte:
Die Ansprechpersonen der teilnehmenden Städte stehen Interessierten und den Gewinnern hinsichtlich potentieller Leerstände, Fragestellungen rund um den Mietkostenzuschuss und städtischen Rahmenbedingungen zur Seite.
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
- Projektbezogene Daten
Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.