Das ist die Version 02.00-23 des
KWF-Produktes »Produktion KMU.Invest«
gültig vom 1. Dez. 2023.
Produktion KMU.Invest
Projektkosten von EUR 100.000,- bis EUR 1 Mio.
Mit diesem Produkt werden investive Projekte unterstützt, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglichen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist von der Erfüllung der Bewertungskriterien abhängig und beläuft sich auf max. 15 % der förderbaren Kosten; bei Projekten mit einer besonders hohen Projektbewertung wird die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses auf max. 20 % der förderbaren Kosten erhöht.
Ab 1. Dez. 2024 ist ein Anmelden im KWF-Förderungsportal ausschließlich mit ID Austria möglich und alle KWF-Förderungsverträge müssen digital signiert werden! Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Ziel dieses Produkts ist die Unterstützung von zukunftsfähigen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen im industriell-gewerblichen Bereich, welche Investitionen am Wirtschaftsstandort Kärnten realisieren.
Die Stärkung der Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit, sowie die zielgerichtete Nutzung nachhaltiger Wachstums- und Entwicklungspotenziale stehen bei diesem Produkt im Vordergrund.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Investitionsprojekte, welche die Anschaffung von aktivierten materiellen und immateriellen Anlagegütern zum Ziel haben. Dazu zählen bauliche Maßnahmen, wie z.B. der Um- und Zubau von Gebäuden (mit einer zusätzlichen Bodenversiegelung im Ausmaß von max. 25 % gemessen am bisherigen verbauten Bodenanteil des Investitionsstandortes; Neubauten auf bisher unversiegelter Fläche sind somit von einer Förderung ausgeschlossen) und die Anschaffung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software.
Das geplante Investitionsprojekt wird anhand von definierten qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien in den gleichermaßen gewichteten Themenfeldern Innovation bzw. nachhaltiges Wachstum hinsichtlich der Förderbarkeit geprüft.
Wie erfolgt die Projektbewertung im Detail?
Die angeführten Kriterien fließen gleichermaßen in eine Gesamtbewertung ein, deren Ergebnis die Förderbarkeit des Projektes bestimmt.
Innovation
Innovationen werden vorwiegend hinsichtlich der Entwicklung von technologisch anspruchsvollen Produkten bzw. Prozessen bewertet. Sind auch Digitalisierungskomponenten und Design-Innovationen im Projekt verankert, fließen diese ebenso in die Projektbewertung ein.
Bei Produktinnovationen erfolgt eine Erweiterung des bisherigen Produktportfolios des Unternehmens. Es wird ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, z. B. durch die Verwendung neuer Werkstoffe, auf den Markt gebracht.
Bei Prozessinnovationen handelt es sich um die Einführung neuer, oder um die Weiterentwicklung bestehender Verfahren bzw. Geschäftsmodelle, sowie um die Schaffung innovativer Vertriebs- und Servicestrukturen.
Digitalisierungskomponenten stehen eng im Zusammenhang mit Prozessinnovationen, die sich auf einzelne Unternehmensbereiche (z. B. Vernetzung | Integration einzelner Maschinen) oder auf das gesamte Unternehmen beziehen (z. B. vollständige Digitalisierung der Unternehmensprozesse).
Bei Designinnovationen handelt es sich um eine signifikante Qualitätssteigerung und | oder um eine Verbesserung der Funktionalität etc. von Produkten oder Dienstleistungen für den Kunden.
Nachhaltiges Wachstum
Bei der Projektbewertung im Themenfeld »nachhaltiges Wachstum« wird neben der nachhaltigen Unternehmensführung auch auf die Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung ein besonderes Augenmerk gelegt. Die risikobasierte Betrachtung, die Beschäftigungsentwicklung, als auch die regionale Bedeutung spielen in der Beurteilung ebenso eine Rolle.
Eine soziale und nachhaltige Unternehmenskultur löst einen Impuls für ein ressourcenschonendes Unternehmenswachstum aus. Dazu zählen Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, Lehrlingsausbildungen, ein gewährleisteter Gesundheits- und Arbeitsschutz, ein lokales und regionales Engagement des Unternehmens, an Nachhaltigkeit ausgerichtete Liefer- und Wertschöpfungsketten etc.
Der Weg zur Klimaneutralität soll durch Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gelingen.
Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe, eine kreislauforientierte Rückführung und Wiederverwendung von Materialien oder die Steigerung der Ressourceneffizienz, sowie die Reduktion von CO2-Emissionen stehen dabei im Vordergrund.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Herausforderung, die durch die Projektrealisierung für das Unternehmen entsteht, wird die Investitionssumme ins Verhältnis zum EBIT und zur Abschreibung gesetzt.
Es wird geprüft, welche Auswirkung die Projektrealisierung auf die Beschäftigungsentwicklung hat.
Der Betriebs- bzw. Investitionsstandort befindet sich außerhalb einer der Bezirksstädte (Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Spittal, St. Veit, Villach, Völkermarkt, Wolfsberg).
Handelt es sich beim Förderungskunden um eine Unternehmensgründung oder um eine Betriebsansiedlung wird dies in der Projektbewertung positiv berücksichtigt.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens EUR 100.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 1 Mio. (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 1,5 Mio. (netto) nicht überschreiten.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Kosten, bei denen potenzielle Interessenkonflikte vorliegen
- Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen, Windräder, Biomasseanlagen, Batteriespeicher, thermische Sanierungen und dergleichen
- Heizungsanlagen auf fossiler Basis (Heizkessel, Brenner und dergleichen)
- Kosten, bei denen eine Förderung durch eine anderen Förderungsstelle beabsichtigt wird oder diese bereits beantragt, genehmigt oder ausbezahlt wurde (ausgenommen Kredite und Garantien durch Bundesförderstellen)
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt – bei positiver Projektbewertung – max. 15 % der förderbaren Kosten. Für Projekte mit einer sehr hohen Projektbewertung kann eine Förderung bis zu max. 20 % der förderbaren Kosten gewährt werden.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt soll innerhalb von zwei Jahren (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein.
Eine Antragstellung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der AGVO oder »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Dez. 2023 bis 31. Dez. 2026 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92
Mag. Lisa Smid, Bakk
lisa.smid@kwf.at
0463 55 800-44
Katharina Leitsberger, MSc
katharina.leitsberger@kwf.at
0463 55 800-31
Mag. Valerie Rupitsch, MA
valerie.rupitsch@kwf.at
0463 55 800-58
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
---|---|---|
01.00-23 | 1. Aug. 2023 bis 30. Nov. 2023 | |
02.00-23 | ab 1. Dez. 2023 | Unter »Kunden« wurde
gelöscht. |