Stabilisierungs.FINANZIERUNG

Umsetzung.F&E
25. Juni 2024
Strategie.IMPULS
1. Juli 2024
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Umsetzung.F&E
25. Juni 2024

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF Stock, Beratung Coaching Foto by Johannes Puch www.johannespuch.at

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Stabilisierungs.FINANZIERUNG«.

Stabilisierungs.FINANZIERUNG

Unterstützungspaket für Stabilisierungsprojekte bei Kärnten KMU

Mit »Stabilisierungs.FINANZIERUNG« unterstützt der KWF bei der Umsetzung von Stabilisierungsprojekten um die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Kärnten zu erreichen.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Ziel ist es, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Strategie- bzw. Ertragskrise) unter dem Gesichtspunkt ihrer Marktfähigkeit (Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit) zu unterstützen. Durch diese Unterstützung soll das Unternehmen wieder unternehmerische Freiräume erlangen, Zeit für das Kerngeschäft haben und eine ausreichende Rentabilität und Liquidität erreichen. Dabei steht eine Risikoverteilung zwischen Unternehmen, Kapitalgebern und öffentlicher Hand im Vordergrund.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, Informations- und Kommunikations-technologien (IKT) sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als drei Jahre sind (Ausnahmeregelungen gibt es bei Unternehmensnachfolge- bzw. Übernahmeprojekten sowie »Auffanglösungen« nach einer Insolvenz).

Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.

Es muss eine Rechnungslegung (Jahresabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) nach den Bestimmungen des UGB erfolgen.

Ausgenommen sind Unternehmen, welche die Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (= Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) erfüllen oder bei denen bereits ein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegt.

Finanzierungsmaßnahmen können eingeleitet werden, wenn das Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt. Bei Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft ist ergänzend die regionale touristische Bedeutung gemäß den OeHT Kriterien bei Stabilisierungsprojekten relevant.

Bei notwendigen Ausnahmen in Bezug auf die obige Beschäftigten-grenze können die KWF-Gremien zur Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Solche notwendigen Ausnahmen können in Betracht gezogen werden, wenn das Unternehmen über besondere Alleinstellungsmerkmale (hohe Exportquote, Bedienung von Nischenmärkten, Einsatz von speziellen Fertigungs- und Produktions-technologien) verfügt bzw. durch besondere externe Ereignisse (z. B. Umweltkatastrophen, Kriege etc.) wirtschaftlich negativ beeinflusst ist bzw. wird.

Welche Projekte können gefördert werden?

Der KWF unterstützt bei notwendigen Stabilisierungsprojekten, wenn sich das Unternehmen nicht ausreichend am Kapitalmarkt finanzieren kann. Dabei wird von Seiten des KWF der zukünftige Liquiditätsbedarf zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs mitfinanziert. Die Vorlage eines detaillierten Stabilisierungskonzepts inkl. Liquiditätsrechnung ist dabei unbedingt erforderlich. Dazu sollen die externen Beratungspakete der KSG (Kärntner Stabilisierungsgesellschaft) angesprochen werden.

Wesentliche Voraussetzung für eine KWF-Finanzierung ist die Bereitschaft und Möglichkeit von Eigentümern und | oder bestehenden Gläubigern (Banken) im angemessenen Ausmaß an der finanziellen Stabilisierung (Abdeckung des zukünftigen Liquiditätsbedarf) mitzuwirken. Dieser Beitrag muss zumindest 50 % betragen.

Das umzusetzende Stabilisierungsprojekt soll dem Unternehmen eine organisatorische, wirtschaftliche, finanzielle und bilanzielle Restrukturierung ermöglichen. Nach Umsetzung des Stabilisierungs-projekts soll wieder eine wirtschaftliche Eigenmittelquote von zumindest 8 % (inkl. nachrangiger Finanzierungen) erreicht werden.

Ergänzende Möglichkeiten der Bundesförderungsstellen (aws und OeHT) sind bei der Umsetzung des Stabilisierungsprojekts in Betracht zu ziehen.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung des KWF erfolgt durch

  • Gewährung eines Darlehens
  • Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Das Darlehen kann durch alle rechtlich zulässigen Darlehensarten ausgestaltet werden, mit der Zielsetzung es als wirtschaftliches Eigenkapital »Mezzaninkapital« in der Bilanz des Unternehmens ausweisen zu können.

Der KWF übernimmt in der Regel 50 % der Kosten für temporäre Begleitmaßnahmen (z.B. Management auf Zeit) zur Umsetzung von Stabilisierungsprojekten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die maximal zulässige KWF-Finanzierung unter Berücksichtigung der Regelung unter Pkt. 3.3. ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt pro Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Antragstellung:

bis 49. Arbeitsplatz: EUR 20.000,-
ab 50. bis 249. Arbeitsplatz: EUR 10.000,-

 

Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens muss bei Gewährung der KWF-Finanzierung nachweislich dokumentierbar (z. B. mittels Bestätigungen über Eigenkapital- bzw. Fremdfinanzierungen) sichergestellt sein. Die Auszahlung der KWF-Finanzierung kann in Tranchen erfolgen.

 

Laufzeit: max. acht Jahre Laufzeit
Rückführung: maximal vier Jahre tilgungsfrei, danach Rückführung in z.B. Halbjahresraten
Verzinsung: Basiszinssatz (12 Monats Euribor) inkl.  Aufschlag in Abhängigkeit von Rating  und vorhandenen Sicherheiten idR. zwischen  2,2 % und 10 %. (siehe Zinstabelle)
Besicherung: Sicherheiten können unter Berücksichtigung der Risikoverteilung vereinbart werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen der »De-minimis« gewährt.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Erstgespräch
    Bei Interesse am Produkt »Stabilisierungs.FINANZIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der StatusQuo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Es erfolgt eine formale sowie inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  4. Vorhabensumsetzung
    Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen bzw. nach dem Erreichen der vereinbarten Meilensteine.

Ihre Ansprechpersonen

Treten bei Ihnen Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Herbert Rößler
T: 0664-8399342
E: herbert.roessler@kwf.at

 

Ing. Robert Raindl, Bakk MSc
T: 0664-8399343
E: robert.raindl@kwf.at