Stabilisierungs.FINANZIERUNG
Unterstützungspaket für Stabilisierungsprojekte bei Kärntner KMU
Mit »Stabilisierungs.FINANZIERUNG« unterstützt der KWF bei der Umsetzung von Stabilisierungsprojekten um die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Kärnten zu erreichen.
Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung.
Version 01
gültig von 1. Juli 2024 bis 31. Dez. 2026
Details zur Stabilisierungs.FINANZIERUNG
Details zur Förderung
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als drei Jahre sind (Ausnahmeregelungen gibt es bei Unternehmensnachfolge- bzw. Übernahmeprojekten sowie »Auffanglösungen« nach einer Insolvenz).
Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen.
Es muss eine Rechnungslegung (Jahresabschluss bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) nach den Bestimmungen des UGB erfolgen.
Ausgenommen sind Unternehmen, welche die Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (= Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) erfüllen oder bei denen bereits ein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegt.
Finanzierungsmaßnahmen können eingeleitet werden, wenn das Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt. Bei Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft ist ergänzend die regionale touristische Bedeutung gemäß den OeHT Kriterien bei Stabilisierungsprojekten relevant.
Bei notwendigen Ausnahmen in Bezug auf die obige Beschäftigten-grenze können die KWF-Gremien zur Entscheidungsfindung miteinbezogen werden. Solche notwendigen Ausnahmen können in Betracht gezogen werden, wenn das Unternehmen über besondere Alleinstellungsmerkmale (hohe Exportquote, Bedienung von Nischenmärkten, Einsatz von speziellen Fertigungs- und Produktions-technologien) verfügt bzw. durch besondere externe Ereignisse (z. B. Umweltkatastrophen, Kriege etc.) wirtschaftlich negativ beeinflusst ist bzw. wird.
Der KWF unterstützt bei notwendigen Stabilisierungsprojekten, wenn sich das Unternehmen nicht ausreichend am Kapitalmarkt finanzieren kann. Dabei wird von Seiten des KWF der zukünftige Liquiditätsbedarf zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs mitfinanziert. Die Vorlage eines detaillierten Stabilisierungskonzepts inkl. Liquiditätsrechnung ist dabei unbedingt erforderlich. Dazu kann eine Beratungsförderung im Produkt »Stabilisierungs.IMPULS« beantragt werden.
Wesentliche Voraussetzung für eine KWF-Finanzierung ist die Bereitschaft und Möglichkeit von Eigentümern und | oder bestehenden Gläubigern (Banken) im angemessenen Ausmaß an der finanziellen Stabilisierung (Abdeckung des zukünftigen Liquiditätsbedarf) mitzuwirken. Dieser Beitrag muss zumindest 50 % betragen.
Das umzusetzende Stabilisierungsprojekt soll dem Unternehmen eine organisatorische, wirtschaftliche, finanzielle und bilanzielle Restrukturierung ermöglichen. Nach Umsetzung des Stabilisierungs-projekts soll wieder eine wirtschaftliche Eigenmittelquote von zumindest 8 % (inkl. nachrangiger Finanzierungen) erreicht werden.
Ergänzende Möglichkeiten der Bundesförderungsstellen (aws und OeHT) sind bei der Umsetzung des Stabilisierungsprojekts in Betracht zu ziehen.
Die Förderung des KWF erfolgt durch
- Gewährung eines Darlehens
- Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Das Darlehen kann durch alle rechtlich zulässigen Darlehensarten ausgestaltet werden, mit der Zielsetzung es als wirtschaftliches Eigenkapital »Mezzaninkapital« in der Bilanz des Unternehmens ausweisen zu können.
Der KWF übernimmt in der Regel 50 % der Kosten für temporäre Begleitmaßnahmen (z.B. Management auf Zeit) zur Umsetzung von Stabilisierungsprojekten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Die maximal zulässige KWF-Finanzierung unter Berücksichtigung der Regelung aus der Rubrik »Inhalte« ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt pro Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Antragstellung:
bis 49. Arbeitsplatz: EUR 20.000,-
ab 50. bis 249. Arbeitsplatz: EUR 10.000,-
Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens muss bei Gewährung der KWF-Finanzierung nachweislich dokumentierbar (z. B. mittels Bestätigungen über Eigenkapital- bzw. Fremdfinanzierungen) sichergestellt sein. Die Auszahlung der KWF-Finanzierung kann in Tranchen erfolgen.
- Laufzeit: max. acht Jahre
- Rückführung: maximal vier Jahre tilgungsfrei, danach Rückführung in z.B. Halbjahresraten
- Verzinsung: Basiszinssatz (12 Monats Euribor) inkl. Aufschlag in Abhängigkeit von Rating und vorhandenen Sicherheiten idR. zwischen 2,2 % und 10 %. (siehe Zinstabelle)
- Besicherung: Sicherheiten können unter Berücksichtigung der Risikoverteilung vereinbart werden.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen der »De-minimis« gewährt.
- Erstgespräch
Bei Interesse am Produkt »Stabilisierungs.FINANZIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. - Einreichung des Förderungsantrags
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der StatusQuo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formale sowie inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Vorhabensumsetzung
Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der definierten Förderungsvoraussetzungen bzw. nach dem Erreichen der vereinbarten Meilensteine.
Ziel ist es, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Strategie- bzw. Ertragskrise) unter dem Gesichtspunkt ihrer Marktfähigkeit (Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit) zu unterstützen. Durch diese Unterstützung soll das Unternehmen wieder unternehmerische Freiräume erlangen, Zeit für das Kerngeschäft haben und eine ausreichende Rentabilität und Liquidität erreichen. Dabei steht eine Risikoverteilung zwischen Unternehmen, Kapitalgebern und öffentlicher Hand im Vordergrund.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.