Start.INTERNATIONALISIERUNG
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
auf globalen Märkten
Exportorientierte Unternehmen sind resilienter, wachsen schneller, schaffen mehr Arbeitsplätze und stabilisieren die Konjunktur. Das KWF-Produkt unterstützt Kärntner Unternehmen beim Ausbau ihrer Exportaktivitäten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten zu steigern und neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial, welches durch nachhaltige Internationalisierungsstrategien realisiert werden soll.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Juni 2025 bis 31. Dez. 2025 möglich.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Version 01
gültig ab 1. Jun. 2025
Details zu Start.INTERNATIONALISIERUNG
Details zur Förderung
Gefördert werden Unternehmen aller Unternehmensgrößen und Branchen mit Betriebsstandort in Kärnten, die sich erstmalig mit dem Export beschäftigen bzw. neuen Herausforderungen in diesem Bereich gegenüberstehen.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
»Start.INTERNATIONALISIERUNG« unterstützt herausfordernde Exportprojekte. Die Bandbreite förderungsfähiger Projekte ist groß und richtet sich nach den spezifischen Herausforderungen der Internationalisierung. Ziel der Förderungsmaßnahme ist, dass internes Knowhow mit externer Expertise kombiniert wird. Daher werden Projekte nicht unterstützt, welche ausschließlich Personalkosten bzw. Unternehmerlohn beinhalten.
Folgende Maßnahmen sind förderbar:
- Identifikation von Potenzialen in neuen Exportmärkten (Sammlung relevanter Daten, sowie Bewertung möglicher Zielmärkte hinsichtlich Chancen und Risiken,…).
- Auf Basis der definierten Zielmärkte werden Ziele und Strategien entwickelt, um diese erfolgreich zu bearbeiten.
- Umsetzung von Pilotprojekten in ausgewählten Märkten, um erste Praxiserfahrungen zu sammeln und die entwickelten Strategien gezielt zu erproben.
- Teilnahme an Messen im definierten Zielmarkt sowie verstärkter grenzüberschreitenden Wissensaustausch.
- Definition einer geeigneten Form des Markteintritts (z.B. direkter oder indirekter Export, Lizenzierung, Gründung eines Joint Venture, …).
- Strukturierung der Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben im Zielmarkt, einschließlich kultureller, technologischer, sprachlicher und funktionaler Anpassungen zur Erlangung von Produktzulassungen.
- Anpassungen interner Strukturen, Prozesse und Unternehmenskulturen, um den Anforderungen eines globalen Geschäfts gerecht zu werden.
- Kontaktaufnahme mit Außenhandelsstellen der WKO, um internationale Chancen zu identifizieren.
- Aufbau und Optimierung internationaler Vertriebsstrukturen zur Sicherung des nachhaltigen Wachstums.
- Internationale Ausrichtung von Marketingaktivitäten, um Produkte und Dienstleistungen global erfolgreich zu positionieren.
Die Projektlaufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten.
Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfaden unterstützt:
- Personalkosten
- Unternehmerlohn
- Investitionen sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
- Externe Dienstleistungen
Wie unterstützt Sie der KWF?
Im Rahmen von »Start.INTERNATIONALISIERUNG« können Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden. Projekte, mit förderbaren Kosten für externe Dienstleistungen bzw. Investitionen unter insgesamt EUR 5.000,- werden nicht unterstützt. Die Höhe der Förderung, richtet sich nach der jeweiligen Kostenkategorie:
Externe Dienstleistungen | Investitionen:
- Anerkennung der förderbaren Kosten bis insgesamt maximal EUR 75.000,-
- Die Förderung beträgt maximal 50% der förderbaren Kosten unter diesen Kategorien (damit maximal EUR 37.500,-).
Personalkosten | Unternehmerlohn:
- Anerkennung der förderbaren Kosten bis insgesamt maximal EUR 50.000,-.
- Die Förderung beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten unter diesen Kategorien (damit maximal EUR 10.000,-).
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt. Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – bis 31. Dez. 2025 möglich.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.
- Erstgespräch
Bei Interesse an »Start.INTERNATIONALISIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein umfassendes Erstgespräch. In diesem werden – je nach Ausgangssituation – die Zielsetzung und die Entwicklungsschritte (Meilensteine) gemeinsam definiert. Bei Bedarf erfolgt ein Folgegespräch. - Einreichung des Förderungsantrags
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Umsetzung
Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf Basis der gemeinsam definierten Entwicklungsschritte (Meilensteine) und wird vom KWF begleitet. Falls Meilensteine nicht erreicht werden oder das Unternehmen die Förderung nicht mehr beziehen möchte (z. B. weil keine Potenziale vom Unternehmen identifiziert wurden), kann das geplante Projekt zu jedem Zeitpunkt beendet und erbrachte Kosten abgerechnet werden. - Auszahlung
Wenn erbeten, erfolgt eine Akontozahlung auf Basis eines im Förderungsvertrag definierten prozentualen Anteiles der Gesamtförderung. Die weitere Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Meilensteine und der tatsächlich angefallenen Kosten zum Ende des Vorhabens.
»Start.INTERNATIONALISIERUNG« zielt darauf ab, die Internationalisierungsaktivitäten in Kärntner Unternehmen zu erhöhen.
Das Produkt trägt zur effizienten Umsetzung folgender Aktivitäten bei:
- Internationale Markterschließung und Skalierung
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Reduktion von Markt- und Länderabhängigkeiten
- Unterstützung zukunftsweisender, umweltfreundlicher und innovativer Exportprodukte
- Aufbau stabiler internationaler Partnerschaften
- Standort- und Arbeitsplatzsicherung durch exportgetriebenes Wachstum
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben: