Start.INTERNATIONALISIERUNG
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
auf globalen Märkten
Exportorientierte Unternehmen sind resilienter, wachsen schneller, schaffen mehr Arbeitsplätze und stabilisieren die Konjunktur. Das KWF-Produkt unterstützt Kärntner Unternehmen beim Ausbau ihrer Exportaktivitäten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten zu steigern und neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial, welches durch nachhaltige Internationalisierungsstrategien realisiert werden soll.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 1. Juni 2025 bis 31. Dez. 2025 möglich.
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Version 02
gültig ab 28. Juli 2025
Details zu Start.INTERNATIONALISIERUNG
Details zur Förderung
Gefördert werden Unternehmen aller Unternehmensgrößen und Branchen mit Betriebsstandort in Kärnten, die sich erstmalig mit dem Export beschäftigen bzw. neuen Herausforderungen in diesem Bereich gegenüberstehen.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
»Start.INTERNATIONALISIERUNG« unterstützt herausfordernde Exportprojekte. Die Bandbreite förderungsfähiger Projekte ist groß und richtet sich nach den spezifischen Herausforderungen der Internationalisierung.
Ziel der Fördermaßnahme ist, dass internes Know-How mit externer Expertise kombiniert wird. Daher werden Projekte nicht unterstützt, welche ausschließlich Personalkosten bzw. Unternehmerlohn beinhalten.
Folgende Maßnahmen sind förderbar:
- Identifikation von Potenzialen in neuen Exportmärkten (Sammlung relevanter Daten, sowie Bewertung möglicher Zielmärkte hinsichtlich Chancen und Risiken,…).
- Auf Basis der definierten Zielmärkte werden Ziele und Strategien entwickelt, um diese erfolgreich zu bearbeiten.
- Umsetzung von Pilotprojekten in ausgewählten Märkten, um erste Praxiserfahrungen zu sammeln und die entwickelten Strategien gezielt zu erproben.
- Teilnahme an Messen im definierten Zielmarkt sowie verstärkter grenzüberschreitenden Wissensaustausch.
- Definition einer geeigneten Form des Markteintritts (z.?B. direkter oder indirekter Export, Lizenzierung, Gründung eines Joint Venture, …).
- Strukturierung der Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben im Zielmarkt, einschließlich kultureller, technologischer, sprachlicher und funktionaler Anpassungen zur Erlangung von Produktzulassungen.
- Anpassungen interner Strukturen, Prozesse und Unternehmenskulturen, um den Anforderungen eines globalen Geschäfts gerecht zu werden.
- Kontaktaufnahme mit Außenhandelsstellen der WKO, um internationale Chancen zu identifizieren.
- Aufbau und Optimierung internationaler Vertriebsstrukturen zur Sicherung des nachhaltigen Wachstums.
- Internationale Ausrichtung von Marketingaktivitäten, um Produkte und Dienstleistungen global erfolgreich zu positionieren.
Die Projektlaufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten.
Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:
- Personalkosten
- Unternehmerlohn
- Investitionen sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
- Externe Dienstleistungen
Wie unterstützt Sie der KWF?
Projekte im Rahmen von »Start.INTERNATIONALISIERUNG« können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden. Projekte, mit förderbaren Kosten für externe Dienstleistungen bzw. Investitionen unter insgesamt EUR 5.000,00 werden nicht unterstützt.
Die Höhe der Förderung, richtet sich nach der jeweiligen Kostenkategorie:
Externe Dienstleistungen | Investitionen:
- Anerkennung der förderbaren Kosten bis insgesamt maximal EUR 75.000,00.
- Die Förderung beträgt maximal 25% der förderbaren Kosten unter diesen Kategorien (damit maximal EUR 18.750,00).
Personalkosten | Unternehmerlohn:
- Anerkennung der förderbaren Kosten bis insgesamt maximal EUR 50.000,00.
- Die Förderung beträgt maximal 10% der förderbaren Kosten unter diesen Kategorien (damit maximal EUR 5.000,00).
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – bis 31. Dez. 2025 möglich.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.
- Erstgespräch
Bei Interesse an »Start.INTERNATIONALISIERUNG« setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein umfassendes Erstgespräch. In diesem werden – je nach Ausgangssituation – die Zielsetzung und die Entwicklungsschritte (Meilensteine) gemeinsam definiert. Bei Bedarf erfolgt ein Folgegespräch.. - Einreichung
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Umsetzung
Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf Basis der gemeinsam definierten Entwicklungsschritte (Meilensteine) und wird vom KWF begleitet. Falls Meilensteine nicht erreicht werden oder das Unternehmen die Förderung nicht mehr beziehen möchte (z. B. weil keine Potenziale vom Unternehmen identifiziert wurden), kann das geplante Projekt zu jedem Zeitpunkt beendet und erbrachte Kosten abgerechnet werden. - Auszahlung
Wenn erbeten, erfolgt eine Akontozahlung auf Basis eines im Förderungsvertrag definierten prozentualen Anteiles der Gesamtförderung. Die weitere Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Meilensteine und der tatsächlich angefallenen Kosten zum Ende des Vorhabens.
»Start.INTERNATIONALISIERUNG« zielt darauf ab, die Internationalisierungsaktivitäten in Kärntner Unternehmen zu erhöhen.
Das Produkt trägt zur effizienten Umsetzung folgender Aktivitäten bei:
- Internationale Markterschließung und Skalierung
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Reduktion von Markt- und Länderabhängigkeiten
- Unterstützung zukunftsweisender, umweltfreundlicher und innovativer Exportprodukte
- Aufbau stabiler internationaler Partnerschaften
- Standort- und Arbeitsplatzsicherung durch exportgetriebenes Wachstum
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
- Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
- Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Ja, wenn Ihr Projekt vollständig umgesetzt wurde und Sie die letzte aller projektbezogenen Rechnungen bezahlt haben, können Sie Ihr Projekt auch schon vor dem im Förderungsvertrag vereinbarten Datum abrechnen.
Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.
Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.
Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.
Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.
Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.
Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.
Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.
Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.
Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.