Die Aufgaben des KWF
Die Aufgaben des KWF sind im K-WFG Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung geregelt:
- Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben
- Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen
- Forcierung von Hightech- und Leitprojekten
- Das Setzen von Impulsen, Förderung von Wachstum, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Das Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Unternehmensentwicklung
- Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen)
- Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus
- Das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen
- Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten