Die Aufgaben des KWF

Die Aufgaben des KWF sind im K-WFG Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung geregelt:

  • Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben
  • Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen
  • Forcierung von Hightech- und Leitprojekten
  • Das Setzen von Impulsen, Förderung von Wachstum, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Das Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
  • Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Unternehmensentwicklung
  • Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen)
  • Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus
  • Das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen
  • Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Organigramm des KWF