Das ist die Version 02 des
KWF-Produktes »FIRST.green«.
FIRST.green
»FIRST.green« ist ein kompaktes Angebot für Kärntner Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und der Sicherung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Der Kernnutzen von »FIRST.green« liegt in der individuellen und zielgerichteten Unterstützung von Unternehmen sowie der Vernetzung zwischen Unternehmen bei der Bearbeitung der Herausforderungen des EU-Green Deals.
Nach einer detaillierten Startanalyse Ihres Unternehmens arbeiten Sie innerhalb eines halben Jahres in Workshops mit Expertinnen und Experten an den für Sie dringlichen Themenbereichen in Zusammenhang mit dem Green Deal. Sie erhalten Fachwissen, einen Überblick über Themen sowie auf Sie zukommende Regularien und setzen diese in den Kontext Ihres Unternehmens. Durch betriebliche Einzelberatungen erhalten Sie zudem maßgeschneiderte Informationen und Unterstützung. Das Netzwerkprogramm bietet Raum für Austausch und Diskussion und wird mit der Erarbeitung einer individuellen Roadmap mit konkreten Umsetzungsprojekten abgeschlossen.
Die Plätze sind beschränkt. Die Durchführung des Netzwerkprogramms erfolgt mit mind. zwölf bzw. max. 20 Teilnehmerinnen | Teilnehmern.
Überblick
Welche Ziele sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
»FIRST.green« unterstützt Unternehmen dabei, einen Überblick über die Anforderungen des EU Green Deal zu erlangen, um basierend darauf konkrete Umsetzungsschritte für das eigene Unternehmen abzuleiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu stärken.
Der Europäische Green Deal ist ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die EU-Wirtschaft nachhaltig zu gestalten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken (sodass Europa bis 2050 CO2 neutral ist) und Umweltzerstörung sowie soziale Ausbeutung zu verhindern.
Ein Teil dieser Initiative umfasst Verordnungen und Richtlinien (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflicht), wonach Unternehmen bestimmten Umweltstandards und Berichtspflichten unterliegen. Die genauen Anforderungen können je nach Sektor und Größe des Unternehmens variieren und auch Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen indirekt betreffen.
Der Deal deckt folgende Bereiche ab:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (Berichte zu Nachhaltigkeitsaspekten wie CO2 Bilanz, Klimastrategie, Reduktionsmaßnahmen)
- Nachhaltiges Finanzsystem (Berichte zu Anteilen der ökologischen Umsätze, Betriebsausgaben und Investitionen)
- Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz (Beschwerdemanagement)
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Unternehmen, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:
- Gewerbe, Industrie oder
- produktionsnahe Dienstleistungen,
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) oder
- Tourismus
Außerdem richtet sich das Angebot an institutionelle Einrichtungen des Kärntner Innovationsökosystems.
Primär richtet sich das Angebot an das Management, das über strategische Entscheidungskompetenzen verfügt. Ergänzend kann eine weitere im Unternehmen beschäftigte Person, die Verantwortung im Bereich Energie | Nachhaltigkeit | Klimaschutz trägt, an »FIRST.green« teilnehmen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert wird die Teilnahme von max. zwei Personen aus den genannten Organisationsbereichen (mittleres bzw. höheres Management bzw. Energie | Nachhaltigkeit | Klimaschutz).
Aus folgenden Formaten und Inhalten besteht »FIRST.green«:
Das Programm umfasst eine Startanalyse, Auftakt- und Abschlussworkshops, thematische Workshops und einzelbetriebliche Beratungsleistungen zur individuellen Vertiefung der im Rahmen der thematischen Workshops erarbeiteten Inhalte. Unternehmen bekommen Einblicke in folgende Themenbereiche:
- Berichte, Daten und Pflichten
(Erfassung und Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten, Berechnung des CO2-Fußabdrucks, Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, Digitalisierungsstrategien, Transparente Lieferkette) - Kreislaufwirtschaft
(Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten und -modelle, Kooperation in der Wertschöpfungskette, Recyclingmanagement und Nutzbarmachung von Abfällen, Analyse und Optimierung des Produktlebenszyklus) - Erneuerbare Energie
(Integration von Photovoltaikanalagen, Management von Energiegemeinschaften und Speichertechnologien, Elektrifizierung von Fahrzeugen wie Betriebsflotte, Stapler etc.) - Motivation für Mitarbeitende
(Förderung der aktiven Beteiligung, Anreizsysteme für Verbesserungsvorschläge, kontinuierliche Verbesserungs-Projekte (KVP), Umsetzung schlanker Managementpraktiken, Anwendung der Kaizen-Methodik und Umweltmanagementsystemen, Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte)
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten des externen Beratungsunternehmens für die Organisation und Durchführung des überbetrieblichen Netzwerkprogramms »FIRST.green« bis max. EUR 7.000,- (netto), sofern die Teilnahme zumindest zu 50% des angebotenen Programms wahrgenommen wird (Teilnahmebestätigung durch Beraterinnen | Berater).
Dies entspricht im KWF-Förderungsportal dem Feld Kostenart »Kosten für die Teilnahme an Ausbildungs-, Qualifizierungsmaßnahmen« - Optional können zusätzlich einzelbetriebliche Beratungskosten mit max. EUR 5.000,- (netto) für max. drei Beratertage als förderbare Kosten anerkannt werden.
Dies entspricht im KWF-Förderungsportal dem Feld Kostenart »Externe Dienstleistungen (Drittkosten)«
Bitte beachten Sie, dass die Beratungskosten einen ausschließlichen inhaltlichen Bezug zu »FIRST.green« haben müssen.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden sowie zusätzlich:
- Personalkosten der Teilnehmerinnen|Teilnehmer
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 75 % der förderbaren überbetrieblichen Kosten (Teilnahmekosten des Netzwerkprogramms) und max. 50 % der förderbaren einzelbetrieblichen Kosten (Beratungskosten).
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« – Verordnung gewährt.
Die Einreichung war bis 19. Juni möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. Detaillierte Informationen zum Ablauf von »FIRST.green« finden Sie hier. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung war online bis spätestens 19. Juni 2024 möglich. Bitte fügen Sie ihrem Antrag auch ein kurzes Motivationsschreiben hinzu. Eine Vorlage finden Sie hier. - Projektbeginn
Das Netzwerkprogramm startet mit einem Kick-Off Event am 26. Juni 2024. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren formalen »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Teilnahme am »FIRST.green«
Die Durchführung des Projekts besteht aus der Teilnahme am überbetrieblichen »FIRST.green« Netzwerkprogramm und der optionalen einzelbetrieblichen Beratung, die innerhalb des Projektzeitraumes gemäß Förderungsvertrag durchzuführen ist (inklusive Zahlung). - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Netzwerkprogramm und einer etwaigen in Anspruch genommenen einzelbetrieblichen Beratung sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechperson
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Mag. Dr. Eva-Maria Wutte-Kirchgatterer
E wutte-kirchgatterer@kwf.at
T 0463 55 800-11
Version | Gültigkeitsdauer | Änderungen |
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01 | 10. Aug. 2023 bis 19. März 2024 | |
02 | ab 20. März 2024 | Neue Einreichperiode: 20. März bis 19. Juni 2024
Ausformulierung und Ergänzung zu den Zielen, Inhalten, Kosten, zum Ablauf, zur Ansprechperson sowie aktualisierte Dokumente für den Downloadbereich. |