Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »FIRST.green«.
FIRST.green
»FIRST.green« ist ein kompaktes Angebot für Kärntner Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und der Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Innerhalb eines halben Jahres arbeiten Sie im Rahmen von Workshops mit Unterstützung von Expertinnen und Experten an den für Sie relevanten Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Green Deal. Sie erhalten Fachwissen, einen Überblick über Themen und auf Sie zukommende Regularien und setzen diese in den Kontext Ihres Unternehmens. Das Netzwerkprogramm bietet Raum für Austausch und Diskussion und wird mit der Erarbeitung einer individuellen Roadmap mit konkreten Umsetzungsprojekten abgeschlossen.
Der nächste Durchgang des Netzwerkprogramms startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Der KWF behält sich auf Basis der Motivationsschreiben vor, eine Auswahl der teilnehmenden Unternehmen zu treffen.
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
»FIRST.green« unterstützt Unternehmen einen ersten Überblick über die Themen des Green Deal zu erlangen, um basierend darauf konkrete Umsetzungsschritte für das eigenen Unternehmen abzuleiten und damit die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:
- Gewerbe, Industrie oder
- produktionsnahe Dienstleistungen,
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) oder
- Tourismus
Außerdem richtet sich das Angebot an institutionelle Einrichtungen des Kärntner Innovationsökosystems.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert wird die Teilnahme am überbetrieblichen Netzwerkprogramm »FIRST.green« bestehend aus Startanalyse, Auftakt- und Abschlussworkshops, thematischen Workshops und einzelbetrieblichen Beratungsleistungen zur individuellen Vertiefung der im Rahmen der thematischen Workshops erarbeiteten Inhalte. Optional können spezifische Themenbereiche überbetrieblich in Kleingruppen vertieft werden.
Im Rahmen von »FIRST.green« können sich Kärntner Unternehmen, insbesondere KMU, gezielt mit den Herausforderungen und Chancen der Klimaneutralität und Dekarbonisierung der Wirtschaft auseinandersetzen und austauschen. Es ist ein Angebot für Unternehmen, die sich auf den grünen Wandel und die Veränderung der Marktbedürfnisse vorbereiten sowie damit einhergehende Entwicklungen antizipieren wollen.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Teilnahmekosten für das überbetriebliche Netzwerkprogramm »FIRST.green« bis max. EUR 5.000,- (netto).
- Optional können zusätzlich überbetriebliche Beratungskosten im Rahmen von »FIRST.green« mit max. EUR 3.000,- (netto) sowie
- einzelbetriebliche Beratungskosten mit max. EUR 2.500,- (netto) als förderbare Kosten anerkannt werden.
Bitte beachten, dass die Beratungskosten einen thematischen Bezug zu »FIRST.green« haben müssen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Personal-, Reise- und Übernachtungskosten nicht gefördert werden können.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 75 % der förderbaren überbetrieblichen Kosten und max. 50 % der förderbaren einzelbetrieblichen Kosten.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der »De-minimis« – Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – laufend möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. Detaillierte Informationen zum Ablauf von »FIRST.green« finden Sie hier. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt laufend online. Bitte fügen Sie ihrem Antrag auch ein kurzes Motivationsschreiben hinzu. Eine Vorlage finden Sie hier. - Projektbeginn
Der nächste Durchgang des Netzwerkprogramms startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren formalen »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Teilnahme am »FIRST.green«
Absolvierung des »FIRST.green« Netzwerkprogramms in Form der Teilnahme an mind. vier der sechs Workshops. Die optionalen vertiefenden über- bzw. einzelbetrieblichen Beratungen sind innerhalb der im Produkt vorgegebenen Frist während bzw. nach dem Netzwerkprogramm innerhalb des Projektzeitraumes durchzuführen. - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende beim KWF ab. Die Schlussabrechnung reichen Sie online ein. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
Ihre Ansprechperson
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Dr. Wutte-Kirchgatterer Eva-Maria
wutte-kirchgatterer@kwf.at
0463 55 800-11