Infrastruktur.F&E.EFRE|JTF
14. November 2025

Circular EFRE.Invest

Projektkosten ab EUR 300.000,-

Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Dieses Produkt steht bis 31. Dez. 2026 im Rahmen des jeweils bereitgestellten Budgets zur Verfügung.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Förderung sicherzustellen.

Version 01
gültig ab 15. Jän. 2026

Details zur Förderung

Eine Förderung ist für kleine oder mittlere Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten möglich, insbesondere in den Bereichen Warenerzeugung, Gewerbe und Handwerk sowie unternehmensnahe Dienstleistungen.

Maßnahme 7: Förderung ressourceneffizienter Kreislaufwirtschaft

Die Maßnahme M7 legt den Fokus auf betriebliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen, die die Substitution nicht nachhaltiger Ressourcen durch nachhaltige nachwachsende Ressourcen unterstützen und auf die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch Wiederverwendung und Wiederverwertung abzielen.

Die in Maßnahme 7 unterstützten Investitionsvorhaben müssen einem der folgenden Bereiche zugeordnet sein (bitte anklicken):
  • Investitionen, die zu vermehrtem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für Materialien, Komponenten und Produkten beitragen, beispielsweise durch Substitution fossiler Rohstoffe im Produktionsprozess
  • Investitionen von Unternehmen, die bereits (Vor-)Produkte auf Basis nachwachsender Rohstoffe herstellen und die durch ihre Investition zur Markdurchdringung nachhaltiger Alternativen beitragen
  • Investitionen im Zusammenhang mit stofflicher Wiederverwendung und -verwertung von Materialien und Komponenten
  • Investitionen, welche die Verfügbarkeit von Geräten, Maschinen und Anlagen, die eine stoffliche Wiederverwendung und -verwertung ermöglichen, unterstützen. D.h. Investitionen von Unternehmen, die z.B. Sortier-, Aufbereitungs-, Sieb- oder sonstige Recyclinganlagen (inkl. Bioraffinerien) herstellen.

Das Projekt ist dann förderungsfähig, wenn zumindest einer dieser vier Punkte zutrifft.

Nicht im Fokus sind hier Investitionen, die ausschließlich dazu dienen, Produktionsausschuss durch den Einsatz neuer, innovativer Maschinen und Anlagen zu reduzieren, ohne dass es zu einer Wiederverwendung bzw. -verwertung kommt sowie Investitionen, die ausschließlich auf eine energetische Verwertung von Reststoffen ausgerichtet sind. Jedoch können Investitionen zur energetischen Verwertung als untergeordnete Bestandteile geförderter Vorhaben mitumfasst sein.

Anhand welcher Kriterien wird Ihr Projekt bewertet?

Sofern Ihr Projekt einem oder mehreren der oben dargestellten Bereiche zugeordnet werden kann, prüfen wir anhand definierter qualitativer und quantitativer Bewertungskriterien die EFRE-Förderungsfähigkeit.

Die Bewertungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Wachstum und regionale Bedeutung: (Detailinformationen finden Sie hier).
  • Innovation
    • Produktinnovation
      Erweiterung des Produkt- und | oder Produktionsportfolios; Verwendung neuer Werkstoffe
    • Prozessinnovation
      Einführung neuer Verfahren und Geschäftsmodelle; Weiterentwicklung bestehender Verfahren; innovative Vertriebs- und Servicestrukturen
    • Designinnovation
      Steigerung des Kundennutzens für bestehende und | oder neue Produkte im Vergleich zum Mitbewerb; verbesserte Qualität oder Funktionalität
  • Digitalisierung
    Digitalisierung als strategische Komponente im Projekt (z.B. digitale Geschäftsmodelle); neue Anwendungen und Lösungen
  • Wachstum
    positive Beschäftigungseffekte; positive Umsatzentwicklung; Entwicklungssprung im Vergleich zur bestehenden Unternehmensstruktur
  • Regionale Bedeutung
    Standort außerhalb von Klagenfurt
  • Ökologische Nachhaltigkeit | Gleichstellung von Männern und Frauen und Gender Mainstreaming | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Förderbar sind Erstinvestitionen in das materielle und immaterielle Sachanlagevermögen im Zuge von Erweiterungs- oder Neuansiedlungsprojekten (z.B. Maschinen und maschinelle Anlagen, bauliche Maßnahmen, Betriebs- und Geschäftsausstattung).

Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens EUR 300.000,- betragen.

Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Unterstützung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter dem gegenständlichen KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« unter der AGVO gewährt. Dieses Förderungsprodukt ist bis 31. Dez. 2026 gültig.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß EU-Kostenleitfaden sowie zusätzlich:

  • Gebrauchte Investitionen
  • Fahrzeuge, die über ein polizeiliches Kennzeichen oder eine Straßenzulassung verfügen können
  • Projektkosten, die über Leasing oder ähnliche Finanzierungsprodukte finanziert wurden
  • Geschäfts(Firmen)wert
  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Antragseinreichung mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen, um eine optimale Ausgestaltung und Abwicklung Ihrer Projektidee sicherzustellen. Bitte geben Sie die abgestimmte Zuschusshöhe an, um eine Rückstellung zu vermeiden.
  2. Einreichung des Förderungsantrages
    Die Antragstellung erfolgt online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Bitte füllen Sie den »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« und die »Vorhabensbeschreibung« aus und laden Sie beide Dokumente im Zuge Ihrer Online-Antragstellung hoch.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. Sobald Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen, sind Sie zur Einhaltung der »EFRE & JTF-Publizitätsvorschriften« verpflichtet.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag, »Vorhabensbeschreibung«, »Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien« bzw. sonstige Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Dabei wird das Projekt u.a. unter die geeignete Maßnahme eingestuft und eine Bewertung anhand der »EFRE | JTF Projektselektionskriterien« vorgenommen sowie das Finanzierungspaket abgestimmt. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Fristen umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. Seitens des Förderungskunden muss eine Bankgarantie in Höhe des maximal möglichen EFRE-Auszahlungsbetrags gelegt werden.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Die Förderungsmaßnahme legt den Fokus auf betriebliche Investitionen von KMU, die die Substitution nicht nachhaltiger Ressourcen durch nachhaltige nachwachsende Ressourcen unterstützen und auf die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch Wiederverwendung und -verwertung gerichtet sind. Das Ziel ist es, den stofflichen, nicht energetischen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zu steigern.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

   

Mag. Valerie Rupitsch, MA

E valerie.rupitsch@kwf.at
T 0463 55 800 58
M 0664 85 91 358