Stabilisierung & Erhaltung
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2030
Details zur Förderung
Langfristige Fortführung, Erhaltung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Finanzierungstruktur von Kärntner KMU
Unternehmensgröße
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gewerbe und Industrie
- Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis
- Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern müssen jedoch beschäftigt sein.
Tourismus
- Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
- Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde:
mindestens 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)
Förderungswerber (Branchen)
Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen, außer es handelt sich um Unternehmensübernahmen und -nachfolgen. Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus, des Finanzsektors sowie des Handelsbereiches können nicht gefördert werden.
Zusatzkriterien
- Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
- Detaillierter Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung einer langfristigen Stabilisierung ist zu erarbeiten
Art und Ausmaß der Förderung
- Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
- Darlehen (im für die Umsetzung des Konzepts notwendigen Ausmaß;
Verzinsung: mindestens EU-Referenzsatz)
Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz
15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz
Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42