Stabilisierung & Erhaltung
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Info
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Wer
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Was
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Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
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Wann
31. Dez. 2030
Details zur Förderung
Langfristige Fortführung, Erhaltung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Finanzierungstruktur von Kärntner KMU
Unternehmensgröße
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gewerbe und Industrie
- Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis
- Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern müssen jedoch beschäftigt sein.
Tourismus
- Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
- Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde:
mindestens 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)
Förderungswerber (Branchen)
Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen, außer es handelt sich um Unternehmensübernahmen und -nachfolgen. Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus, des Finanzsektors sowie des Handelsbereiches können nicht gefördert werden.
Zusatzkriterien
- Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
- Detaillierter Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung einer langfristigen Stabilisierung ist zu erarbeiten
Art und Ausmaß der Förderung
- Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
- Darlehen (im für die Umsetzung des Konzepts notwendigen Ausmaß;
Verzinsung: mindestens EU-Referenzsatz)
Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz
15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz
Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42