KWF-Richtlinie Stabilisierung & Erhaltung

foerderungen finanzierung kwf
KWF–Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen
16. Mai 2017
FIRST.newwork
15. März 2023
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15. März 2023
foerderungen finanzierung kwf
KWF–Richtlinie Unternehmenserhaltende Maßnahmen
16. Mai 2017

Stabilisierung & Erhaltung

förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Stabilisierung für die langfristige Fortführung, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Kärntner KMU
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Gewerbe und Industrie und Tourismus
förderungen kärnten

Was

Darlehen und bei temporären Begleitmaßnahmen: nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % )
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Laufende Einreichung bis
31. Dez. 2030

Details zur Förderung

Langfristige Fortführung, Erhaltung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Finanzierungstruktur von Kärntner KMU

Unternehmensgröße

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gewerbe und Industrie

  • Beschäftigung von mindestens 15 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern auf Vollzeitbasis
  • Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen kann die Grenze unterschritten werden – mindestens 10 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern müssen jedoch beschäftigt sein.

Tourismus

  • Jahresumsatz mindestens 360.000 EUR
  • Leitbetrieb* in touristisch schwach entwickelter Gemeinde:
    mindestens 220.000 EUR Umsatz (* mindestens 3-Stern-Betrieb beziehungsweise qualitativ hochwertiger Gastronomiebetrieb)

Förderungswerber (Branchen)

Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen, außer es handelt sich um Unternehmensübernahmen und -nachfolgen. Unternehmen der Stahlindustrie, des Steinkohlebergbaus, des Finanzsektors sowie des Handelsbereiches können nicht gefördert werden.

Zusatzkriterien

  • Finanzielle Mitwirkung von Eigentümern und|oder Gläubigern ist erforderlich
  • Detaillierter Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung einer langfristigen Stabilisierung ist zu erarbeiten

Art und Ausmaß der Förderung

  • Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (in der Regel bis zu 50 % bei temporären Begleitmaßnahmen)
  • Darlehen (im für die Umsetzung des Konzepts notwendigen Ausmaß;
    Verzinsung: mindestens EU-Referenzsatz)

Maximale Risikoübernahme pro Arbeitsplatz

15.000 EUR | 1. bis 15. Arbeitsplatz
10.000 EUR | 16. bis 49. Arbeitsplatz
7.500 EUR | ab 50. Arbeitsplatz

Es handelt sich um eine »De-minimis«-Förderung mit einem Barwert von maximal 200.000 EUR.

Mag. Herbert Rößler
roessler@kwf.at
0463 55 800-42