Rechtsgrundlagen zum Download

Gesetze

Mit dem Landesgesetz über die Förderung der Wirtschaft in Kärnten (Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz – K-WFG, LGBl 6|1993, idgF) wurde zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes unter der Bezeichnung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Der KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds gewährt Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF unter Einhaltung von nationalen und europäischen beihilfenrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage von KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten).

KWF-Richtlinien 2023-2027

KWF-Programme 2023-2027

Förderungsgebietskarte

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds – idgF gelten für alle Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF, sofern nicht in den jeweiligen KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten) in bestimmten Punkten eine abweichende Regelung getroffen wird.

Ansprechpartner

Mag. Sabrina Sowak
Recht | Datenschutzbeauftragte
E sowak@kwf.at
T 0463 55 800-47

Ausgelaufene KWF-Förderungen zum Download

Für diese KWF-Förderungen können Sie keinen Antrag mehr einreichen:

Kontakt

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