Das ist die Version 01.00-23
des KWF-Produktes »KLEINST.Invest«.
KLEINST.Invest
Projektkosten von EUR 10.000,- bis EUR 100.000,-
Im Rahmen dieses Produkts werden Investitionen in das Anlagevermögen, die aktiviert werden, unterstützt. Die Förderung beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten. Bei Investitionen im Zuge von Gründungen, Betriebsnachfolgen bzw. Betriebsansiedlungen und in regionale Betriebsstandorte erhöht sich die Förderung um max. 5 % der förderbaren Kosten je Kriterium (siehe Unterstützung).
Überblick
Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?
Ziele dieses Produkts sind die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie die Unterstützung der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen. Projekte, die sich der Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens widmen und regional angesiedelt sind, werden verstärkt unterstützt.
Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?
Gefördert werden Kleinstunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Vorlage der Schlussabrechnung erfüllt sein:
- ausschließlich selbständige Tätigkeit
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Sofern es sich um eine Errichter-Betreiber-Konstellation handelt, muss der Betreiber die genannten Kriterien erfüllen. Der Errichter muss ein Gewerbe für Vermietung und Verpachtung innehaben und auch ein Kleinstunternehmen sein.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Wachstumsprojekte, die der Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Besonders im Fokus stehen dabei junge Unternehmen | Betriebsnachfolgen sowie Betriebsansiedlungen und die Stärkung des ländlichen Raums außerhalb der Bezirksstädte.
Das geplante Investitionsprojekt kann Investitionen in aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter, beispielsweise für den Um- und Zubau von Gebäuden und die Anschaffung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software umfassen. Im Sinne der Nachhaltigkeit unterstützt der KWF Investitionen sowohl in neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Welche Kosten werden gefördert?
Die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter müssen mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 100.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- (netto) nicht überschreiten.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
- Einzelbelege unter EUR 200,- (netto)
- Barzahlungen über EUR 500,- (netto)
- Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten
- Zahlungen, die nicht vom Förderungskunden direkt an den Lieferanten getätigt wurden
- Skonti und Rabatte (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden)
- Kosten, die nicht im Zusammenhang mit dem Projekt stehen
- Kosten, die nicht im Anlagevermögen aktiviert werden
- Beratungskosten
- Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen
- Ankauf von Grundstücken
- Verkehrs- und Transportmittel und damit zusammenhängende Wirtschaftsgüter (PKW, Busse, LKW, Anhänger etc.)
- Arbeitsgeräte und Baumaschinen und damit zusammenhängende Wirtschaftsgüter, die über ein polizeiliches Kennzeichen oder eine Straßenzulassung verfügen
- Mobiltelefone, Fahrräder, E-Scooter
- Privat genutzte Räume
- Werbematerial und Marketingmaßnahmen
- Dekorations- und Ausstellungsmaterial (Bilder, Pflanzen, Vasen, Teppiche etc.)
- Betriebsmittel, aktivierte Eigenleistungen, Firmenwert
- Reinigungskosten
- Investitionen in die Energieerzeugung | Energiespeicherung (PV-Anlagen, Solaranlagen, Windräder, Biomasseanlagen, Heizungen, Batteriespeicher etc.)
- Kosten, bei denen eine Förderung durch eine andere Förderstelle beabsichtigt wird oder diese bereits beantragt, genehmigt oder ausbezahlt wurde
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 5 % der förderbaren Kosten. Bei Erfüllung der nachfolgenden Kriterien, erhöht sich die Förderung pro Kriterium um zusätzlich max. 5 % der förderbaren Kosten.
- Jungunternehmen | Gründung | Betriebsnachfolge
- Regionalität
Der Investitionsstandort befindet sich außerhalb einer der Bezirksstädte (Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Spittal, St. Veit, Villach, Völkermarkt und Wolfsberg).
Damit ist in Summe bei Erreichung aller Kriterien ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 15 % der max. anerkennbaren förderbaren Kosten möglich.
Bitte beachten Sie:
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres (ab Antragseinreichung) vollständig umgesetzt sein. Eine Projektverlängerung ist nicht möglich.
Eine Antragstellung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten (ab der letzten Antragseinreichung) möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach budgetärer Verfügbarkeit – von 1. Aug. 2023 bis 30. Juni 2024 möglich.
Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Produkt vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung (Schlussabrechnung)
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende beim KWF ab. Die Schlussabrechnung reichen Sie online ein. - Prüfung und Förderungsentscheidung
Es erfolgt eine formal-administrative, sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Sie eine begründete Ablehnung. - Auszahlung der Förderung
Die Förderung wird ausgezahlt, nachdem Sie den Förderungsvertrag angenommen haben.
Ihre Ansprechpersonen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
0463 55 800-92
Julia Ottitsch
julia.ottitsch@kwf.at
0463 55 800-35