Start.F&E

Unterstützung für die Vorbereitung von F&E-Aktivitäten

Mit Start.F&E können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten.

Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung.

Version 02

Details zur Förderung

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen. Start.F&E adressiert Unternehmen aller Unternehmensgrößen, die

  • sich erstmalig mit F&E beschäftigen.
  • sich neuen F&E-Herausforderungen im Rahmen von regionalen, nationalen oder EU-Programmen stellen möchten (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
  • einen neuen F&E-Schwerpunkt im Unternehmen prüfen | vorbereiten | etablieren möchten, um ein neues Geschäftsfeld für das Unternehmen zu eröffnen.
  • sich mit neuen F&E-Aktivitäten am Standort Kärnten ansiedeln möchten.
  • Innovations- | F&E-Potenziale im Unternehmen erkennen und bearbeiten (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen…).
  • Neue F&E-Themen identifizieren und Schwerpunkte aufgreifen (Erschließen eines neuen Geschäftsfelds, …).
  • Neues Wissen und Know-how für F&E aufbauen (Beantragung der Forschungsprämie, Auseinandersetzen mit geistigem Eigentum, inhaltliches Aufsetzen | Konzipieren von Projekten, …).
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich F&E qualifizieren und neue Humanressourcen erfolgreich fördern lassen (einschlägige Schulungen und Beratungen, passende Förderungsprogramme, …).
  • Passende Partner finden und ggfs. Kooperationen starten (Forschungseinrichtungen, Startups, Kunden, Lieferanten, …).
  • Technische Machbarkeit prüfen (erstes Experimentieren und Entwickeln).
  • Konkrete F&E-Förderungs- | Finanzierungsmöglichkeiten identifizieren (regional, national oder auf EU Ebene).
  • Konkrete F&E-Projekte aufsetzen und in identifizierte Förderungsprogramme einreichen, um die Finanzierung eines F&E-Umsetzungsprojekts sicherzustellen (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
  • F&E-Zukunftsfähigkeit entwickeln (zukünftige F&E-Entwicklungen identifizieren und planen, F&E-Roadmap erstellen, …).
  • F&E-Anbahnungsprojekte | F&E-Ansiedlungsprojekte.

 

Anhand von – gemeinsam mit dem KWF – definierten Entwicklungsschritten (Meilensteinen) werden die F&E-Vorbereitungstätigkeiten skizziert und bearbeitet. Der KWF begleitet das Unternehmen in diesem Prozess und berät | unterstützt bei den nächsten Schritten. Die Laufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten.

Die förderbaren Kosten können bis maximal EUR 75.000,- (netto) anerkannt werden.

Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:

  • Personalkosten
  • Unternehmerlohn: pauschalierte Abgeltung für die nachweislich aufgewendete eigene Arbeitsleistung im Rahmen eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Sach- und Materialkosten: Verbrauchsmaterialien und geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähig gem. UGB).
  • Investitionen: Material- und Infrastrukturkosten soweit diese zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand und zum Zweck des geförderten Projekts entstanden sind. Diese Kosten sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
  • Externe Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für F&E-Beratungen und vergleichbare Dienstleistungen.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF bietet Unternehmen im Rahmen von Start.F&E:

  • eine umfassende Erstberatung, intensive Begleitung sowie die Teilnahmemöglichkeit an eigens konzipierten Veranstaltungsformaten.
  • Know-how und Kontakte zu regionalen und nationalen Institutionen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Austria Wirtschaftsservice, Forschungseinrichtungen, build!, Wirtschaftskammer, …).
  • Zugang zu Qualifizierungs- und Vernetzungsformaten des Kärntner Kompetenznetzwerks und Innovationsraums Kärnten

Zur Finanzierung der F&E-Vorbereitung können im Rahmen von Start.F&E förderbare Kosten in der Höhe von insgesamt EUR 75.000,- mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % unterstützt werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen des KWF-Programms »Forschung & Entwicklung« und andererseits gemäß der De-minimis Verordnung oder dem EU-Wettbewerbsrecht (AGVO).

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – bis 31. Dez. 2026 möglich.

  1. Erstgespräch
    Bei Interesse an Start.F&E setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein umfassendes Erstgespräch. In diesem werden – je nach Ausgangssituation – die Zielsetzung, die Entwicklungsschritte (Meilensteine) und die Förderungshöhe gemeinsam definiert. Bei Bedarf erfolgt ein Folgegespräch.
  2. Einreichung
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  4. Umsetzung
    Die Umsetzung der F&E-Vorbereitung erfolgt auf Basis der gemeinsam definierten Entwicklungsschritte (Meilensteine) und wird vom KWF begleitet. Falls Meilensteine nicht erreicht werden oder das Unternehmen die Förderung nicht mehr beziehen möchte (z. B. weil keine F&E-Potenziale im Unternehmen erkannt wurden), kann die geplante F&E-Vorbereitung zu jedem Zeitpunkt beendet und erbrachte Kosten abgerechnet werden.
  5. Auszahlung
    Die Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Meilensteine und der tatsächlich angefallenen Kosten nach Ende des Vorhabens.

Start.F&E zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Kärntner Unternehmen zu erhöhen. F&E-intensive Unternehmen sind resilienter, wachsen schneller, schaffen mehr Arbeitsplätze und stabilisieren die Konjunktur.

Mit Start.F&E können Unternehmen

  • ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit erhöhen.
  • Ideen leichter in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Innovationen) umsetzen.
  • sich strategisch weiterentwickeln oder neupositionieren.
  • verstärkt in den Wissensaustausch | Technologietransfers mit der Wissenschaft und Wirtschaft gehen.
  • die Qualität und Anzahl von technologischen, innovativen Projekten steigern.
  • weitere Förderungen auf Bundes- und EU-Ebene im Bereich der experimentellen Entwicklung vorbereiten und beantragen.
  • dazu beitragen, F&E am Wirtschaftsstandort Kärnten zu verstärken.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.

Mag. Cornelia Jann, M.A.
E cornelia.jann@kwf.at
T 0664 83 99 328

Michèle Martini, BA MSc
E michele.martini@kwf.at
T 0664 85 91 3511

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Kann ich mein Projekt schon vor dem definierten Projektende abrechnen?

Ja, wenn Ihr Projekt vollständig umgesetzt wurde und Sie die letzte aller projektbezogenen Rechnungen bezahlt haben, können Sie Ihr Projekt auch schon vor dem im Förderungsvertrag vereinbarten Datum abrechnen.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.