Start.F&E
Unterstützung für die Vorbereitung von F&E-Aktivitäten
Mit Start.F&E können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten.
Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung.
Version 01
Details zu Start.F&E
Details zur Förderung
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen. Start.F&E adressiert Unternehmen aller Unternehmensgrößen, die
- sich erstmalig mit F&E beschäftigen.
- sich neuen F&E-Herausforderungen im Rahmen von regionalen, nationalen oder EU-Programmen stellen möchten (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
- einen neuen F&E-Schwerpunkt im Unternehmen prüfen | vorbereiten | etablieren möchten, um ein neues Geschäftsfeld für das Unternehmen zu eröffnen.
- sich mit neuen F&E-Aktivitäten am Standort Kärnten ansiedeln möchten.
- Innovations- | F&E-Potenziale im Unternehmen erkennen und bearbeiten (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen…).
- Neue F&E-Themen identifizieren und Schwerpunkte aufgreifen (Erschließen eines neuen Geschäftsfelds, …).
- Neues Wissen und Know-how für F&E aufbauen (Beantragung der Forschungsprämie, Auseinandersetzen mit geistigem Eigentum, inhaltliches Aufsetzen | Konzipieren von Projekten, …).
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich F&E qualifizieren und neue Humanressourcen erfolgreich fördern lassen (einschlägige Schulungen und Beratungen, passende Förderungsprogramme, …).
- Passende Partner finden und ggfs. Kooperationen starten (Forschungseinrichtungen, Startups, Kunden, Lieferanten, …).
- Technische Machbarkeit prüfen (erstes Experimentieren und Entwickeln).
- Konkrete F&E-Förderungs- | Finanzierungsmöglichkeiten identifizieren (regional, national oder auf EU Ebene).
- Konkrete F&E-Projekte aufsetzen und in identifizierte Förderungsprogramme einreichen, um die Finanzierung eines F&E-Umsetzungsprojekts sicherzustellen (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
- F&E-Zukunftsfähigkeit entwickeln (zukünftige F&E-Entwicklungen identifizieren und planen, F&E-Roadmap erstellen, …).
- F&E-Anbahnungsprojekte | F&E-Ansiedlungsprojekte.
Anhand von – gemeinsam mit dem KWF – definierten Entwicklungsschritten (Meilensteinen) werden die F&E-Vorbereitungstätigkeiten skizziert und bearbeitet. Der KWF begleitet das Unternehmen in diesem Prozess und berät | unterstützt bei den nächsten Schritten. Die Laufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten.
Die förderbaren Kosten können bis maximal EUR 75.000,- (netto) anerkannt werden.
Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:
- Personalkosten
- Unternehmerlohn: pauschalierte Abgeltung für die nachweislich aufgewendete eigene Arbeitsleistung im Rahmen eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses.
- Sach- und Materialkosten: Verbrauchsmaterialien und geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähig gem. UGB).
- Investitionen: Material- und Infrastrukturkosten soweit diese zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand und zum Zweck des geförderten Projekts entstanden sind. Diese Kosten sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
- Externe Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für F&E-Beratungen und vergleichbare Dienstleistungen.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Der KWF bietet Unternehmen im Rahmen von Start.F&E:
- eine umfassende Erstberatung, intensive Begleitung sowie die Teilnahmemöglichkeit an eigens konzipierten Veranstaltungsformaten.
- Know-how und Kontakte zu regionalen und nationalen Institutionen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Austria Wirtschaftsservice, Forschungseinrichtungen, build!, Wirtschaftskammer, …).
- Zugang zu Qualifizierungs- und Vernetzungsformaten des Kärntner Kompetenznetzwerks und Innovationsraums Kärnten
Zur Finanzierung der F&E-Vorbereitung können im Rahmen von Start.F&E förderbare Kosten in der Höhe von insgesamt EUR 75.000,- mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % unterstützt werden.
Die Höhe der jeweiligen Förderungsquote basierend auf den geplanten F&E-Vorbereitungstätigkeiten (zum Zeitpunkt der Genehmigung):
- F&E-Vorbereitung bis zu EUR 10.000,- | 50 % Förderungsquote
- F&E-Vorbereitung bis zu EUR 40.000,- | 60 % Förderungsquote
- F&E-Vorbereitung bis zu EUR 75.000,- | 70 % Förderungsquote
Fallen die eingereichten, förderbaren Kosten bei der Projektabrechnung unter den jeweils genehmigten Schwellenwert laut Förderungsvertrag, wird die Förderungsquote im Zuge der Auszahlung entsprechend reduziert. Eine Erhöhung der Förderungsquote bei Überschreitung der Schwellenwerte im Zuge der Abrechnung ist hingegen nicht möglich.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen des KWF-Programms »Forschung & Entwicklung« und andererseits gemäß der De-minimis Verordnung oder dem EU-Wettbewerbsrecht (AGVO).
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – bis 31. Dez. 2026 möglich.
- Erstgespräch
Bei Interesse an Start.F&E setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein umfassendes Erstgespräch. In diesem werden – je nach Ausgangssituation – die Zielsetzung, die Entwicklungsschritte (Meilensteine) und die Förderungshöhe gemeinsam definiert. Bei Bedarf erfolgt ein Folgegespräch. - Einreichung
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden. - Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Umsetzung
Die Umsetzung der F&E-Vorbereitung erfolgt auf Basis der gemeinsam definierten Entwicklungsschritte (Meilensteine) und wird vom KWF begleitet. Falls Meilensteine nicht erreicht werden oder das Unternehmen die Förderung nicht mehr beziehen möchte (z. B. weil keine F&E-Potenziale im Unternehmen erkannt wurden), kann die geplante F&E-Vorbereitung zu jedem Zeitpunkt beendet und erbrachte Kosten abgerechnet werden. - Auszahlung
Wenn erbeten, erfolgt eine Akontozahlung auf Basis eines im Förderungsvertrag definierten prozentualen Anteiles der Gesamtförderung. Die weitere Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Meilensteine und der tatsächlich angefallenen Kosten zum Ende des Vorhabens.
Start.F&E zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Kärntner Unternehmen zu erhöhen. F&E-intensive Unternehmen sind resilienter, wachsen schneller, schaffen mehr Arbeitsplätze und stabilisieren die Konjunktur.
Mit Start.F&E können Unternehmen
- ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit erhöhen.
- Ideen leichter in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Innovationen) umsetzen.
- sich strategisch weiterentwickeln oder neupositionieren.
- verstärkt in den Wissensaustausch | Technologietransfers mit der Wissenschaft und Wirtschaft gehen.
- die Qualität und Anzahl von technologischen, innovativen Projekten steigern.
- weitere Förderungen auf Bundes- und EU-Ebene im Bereich der experimentellen Entwicklung vorbereiten und beantragen.
- dazu beitragen, F&E am Wirtschaftsstandort Kärnten zu verstärken.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich zur Schlussabrechnung die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsbelege und Teilnahmebestätigungen. Bei Bedarf muss die betriebswirtschaftlich stabile Situation anhand einer aussagekräftigen Unterlage nachgewiesen werden.
Mag. Cornelia Jann, M.A.
E cornelia.jann@kwf.at
T 0664 83 99 328
Michèle Martini, BA MSc
E michele.martini@kwf.at
T 0664 85 91 3511
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.