Start.F&E

Interreg Slowenien.KOMBI
8. November 2023
Konjunktur.BONUS
29. Februar 2024
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Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Start.F&E«.

Start.F&E

Unterstützung für die Vorbereitung von F&E-Aktivitäten

Mit Start.F&E können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Start.F&E zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Kärntner Unternehmen zu erhöhen. F&E-intensive Unternehmen sind resilienter, wachsen schneller, schaffen mehr Arbeitsplätze und stabilisieren die Konjunktur.

Mit Start.F&E können Unternehmen

  • ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit erhöhen.
  • Ideen leichter in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Innovationen) umsetzen.
  • sich strategisch weiterentwickeln oder neupositionieren.
  • verstärkt in den Wissensaustausch | Technologietransfers mit der Wissenschaft und Wirtschaft gehen.
  • die Qualität und Anzahl von technologischen, innovativen Projekten steigern.
  • weitere Förderungen auf Bundes- und EU-Ebene im Bereich der experimentellen Entwicklung vorbereiten und beantragen.
  • dazu beitragen, F&E am Wirtschaftsstandort Kärnten zu verstärken.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Ein signifikanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden beziehungsweise muss das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen. Start.F&E adressiert Unternehmen aller Unternehmensgrößen, die

  • sich erstmalig mit F&E beschäftigen.
  • sich neuen F&E-Herausforderungen im Rahmen von regionalen, nationalen oder EU-Programmen stellen möchten (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
  • einen neuen F&E-Schwerpunkt im Unternehmen prüfen | vorbereiten | etablieren möchten, um ein neues Geschäftsfeld für das Unternehmen zu eröffnen.
  • sich mit neuen F&E-Aktivitäten am Standort Kärnten ansiedeln möchten.

Welche Projekte können gefördert werden?

  • Innovations- | F&E-Potenziale im Unternehmen erkennen und bearbeiten (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen…).
  • Neue F&E-Themen identifizieren und Schwerpunkte aufgreifen (Erschließen eines neuen Geschäftsfelds, …).
  • Neues Wissen und Know-how für F&E aufbauen (Beantragung der Forschungsprämie, Auseinandersetzen mit geistigem Eigentum, inhaltliches Aufsetzen | Konzipieren von Projekten, …).
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich F&E qualifizieren und neue Humanressourcen erfolgreich fördern lassen (einschlägige Schulungen und Beratungen, passende Förderungsprogramme, …).
  • Passende Partner finden und ggfs. Kooperationen starten (Forschungseinrichtungen, Startups, Kunden, Lieferanten, …).
  • Technische Machbarkeit prüfen (erstes Experimentieren und Entwickeln).
  • Konkrete F&E-Förderungs- | Finanzierungsmöglichkeiten identifizieren (regional, national oder auf EU Ebene).
  • Konkrete F&E-Projekte aufsetzen und in identifizierte Förderungsprogramme einreichen, um die Finanzierung eines F&E-Umsetzungsprojekts sicherzustellen (allein oder im Rahmen eines kooperativen Konsortiums).
  • F&E-Zukunftsfähigkeit entwickeln (zukünftige F&E-Entwicklungen identifizieren und planen, F&E-Roadmap erstellen, …).
  • F&E-Anbahnungsprojekte | F&E-Ansiedlungsprojekte.

 

Anhand von – gemeinsam mit dem KWF – definierten Entwicklungsschritten (Meilensteinen) werden die F&E-Vorbereitungstätigkeiten skizziert und bearbeitet. Der KWF begleitet das Unternehmen in diesem Prozess und berät | unterstützt bei den nächsten Schritten. Die Laufzeit sollte 24 Monate nicht überschreiten.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

  

Welche Kosten werden gefördert?

Die förderbaren Kosten können bis maximal EUR 75.000,- (netto) anerkannt werden.

Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:

  • Personalkosten
  • Unternehmerlohn
  • Investitionen in Material- und Infrastrukturkosten soweit diese zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand sowie zum Zweck und für die Dauer des geförderten Projekts entstanden sind. Förderungsfähig ist dabei die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens.
  • Externe Dienstleistungen in Form von Forschungs- und Entwicklungskosten (Kosten für F&E-Beratungs- und vergleichbare Dienstleistungen) sowie Material- und Infrastrukturkosten, sofern diese nicht aktivierungsfähig (gem. UGB) sind.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF bietet Unternehmen im Rahmen von Start.F&E:

  • eine umfassende Erstberatung, intensive Begleitung sowie die Teilnahmemöglichkeit an eigens konzipierten Veranstaltungsformaten.
  • Know-how und Kontakte zu regionalen und nationalen Institutionen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Austria Wirtschaftsservice, Forschungseinrichtungen, build!, Wirtschaftskammer, …).
  • Zugang zu Qualifizierungs- und Vernetzungsformaten des Kärntner Kompetenznetzwerks und Innovationsraums Kärnten

Zur Finanzierung der F&E-Vorbereitung können im Rahmen von Start.F&E förderbare Kosten in der Höhe von insgesamt EUR 75.000,- mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % unterstützt werden.

Die nachstehende Tabelle schlüsselt die Höhe der jeweiligen Förderungsquote basierend auf den geplanten F&E-Vorbereitungstätigkeiten (zum Zeitpunkt der Genehmigung) auf.

F&E-Vorbereitung bis zu Förderungsquote
EUR 10.000,- 50 %
EUR 40.000,- 60 %
EUR 75.000,- 70 %

 

Fallen die eingereichten, förderbaren Kosten bei der Projektabrechnung unter den jeweils genehmigten Schwellenwert laut Förderungsvertrag, wird die Förderungsquote im Zuge der Auszahlung entsprechend reduziert. Eine Erhöhung der Förderungsquote bei Überschreitung der Schwellenwerte im Zuge der Abrechnung ist hingegen nicht möglich.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Die Förderung erfolgt einerseits im Rahmen des KWF-Programms »Forschung & Entwicklung« und andererseits gemäß der De-minimis Verordnung oder dem EU-Wettbewerbsrecht (AGVO).

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – bis 31. Dez. 2026 möglich.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

Erstgespräch
Bei Interesse an Start.F&E setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein umfassendes Erstgespräch. In diesem werden – je nach Ausgangssituation – die Zielsetzung, die Entwicklungsschritte (Meilensteine) und die Förderungshöhe gemeinsam definiert. Bei Bedarf erfolgt ein Folgegespräch.

Einreichung
Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden.

Prüfung und vertragliche Vereinbarung
Es erfolgt eine formal-administrative sowie inhaltlich-qualitative Prüfung. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.

Umsetzung
Die Umsetzung der F&E-Vorbereitung erfolgt auf Basis der gemeinsam definierten Entwicklungsschritte (Meilensteine) und wird vom KWF begleitet. Falls Meilensteine nicht erreicht werden oder das Unternehmen die Förderung nicht mehr beziehen möchte (z. B. weil keine F&E-Potenziale im Unternehmen erkannt wurden), kann die geplante F&E-Vorbereitung zu jedem Zeitpunkt beendet und erbrachte Kosten abgerechnet werden.

Auszahlung
Wenn erbeten, erfolgt eine Akontozahlung auf Basis eines im Förderungsvertrag definierten prozentualen Anteiles der Gesamtförderung. Die weitere Auszahlung (Schlussabrechnung) erfolgt nach Prüfung der definierten Meilensteine und der tatsächlich angefallenen Kosten zum Ende des Vorhabens.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Cornelia Jann, M.A.
E: cornelia.jann@kwf.at
T: 0664 8399328

Patrick Habernik, BSc MA
E: patrick.habernik@kwf.at
T: 0664 8399341