KWF Förderungsanträge

Für alle Förderungsanträge gilt:

  • !!! Der Förderungsantrag ist ausnahmslos VOR Projektbeginn an den KWF zu übermitteln!!!
  • Der Förderungsantrag muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Alle Felder des Antrags sind Pflichtfelder! Unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht anerkannt. Wenn keine Angaben gemacht werden können, muss »kein« oder »0« eingetragen werden.
  • Auf Basis des ausgefüllten Antrags erhalten Sie als Förderungswerber ein Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags beim KWF (= Zeitpunkt für Projektstart und Kostenanerkennung).
  • Investitionsförderungen (Gewerbe, Industrie und Tourismus)
  • Strategie- und Organisationsentwicklung von wachstumsorientierten Unternehmen
  • Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Finanzierung von technologieorientierten Unternehmen
  • Unternehmenserhaltende Maßnahmen
  • Stabilisierung von Unternehmen
  • Beteiligungsfinanzierung
  • EFRE-Investitionsförderungen (und EFRE-Offensive)
  • Regionale Impulsförderung
  • INTERREG Va – grenzüberschreitende wirtschaftliche Kooperation
  • Umsetzung innovativer Gründungsvorhaben 2018

Dieser Antrag gilt für KWF-Förderungen sowie als Antrag für EU-Förderprogramme ab 1. Juli 2014.

  • Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie ODER Tourismus bis 300.000 EUR Projektkosten
  • Kleinunternehmerzuschuss
  • Digitalisierungsoffensive
  • Qualifizierungsscheck

Dieser Antrag gilt für KWF-Förderungen sowie als Antrag für EU-Förderprogramme ab 1. Juli 2014.