Interreg Italien.KOMBI
8. November 2023
Start.F&E
23. Februar 2024

Interreg Slowenien.KOMBI

Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Projekten zwischen
Österreich und Slowenien im vorwiegend wirtschaftlichen Sektor

»Interreg Slowenien.KOMBI« unterstützt Kärntner Partner bei ihrer Teilnahme am Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 zur Lösung von Herausforderungen im Grenzgebiet. Themenschwerpunkte sind u.a. der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Schutz der Biodiversität.

Der KWF als regionale Koordinierungsstelle des Programms unterstützt Sie in der Antragphase  –  Information und Beratung zum  SI-AT Programm  –  und stellt ggfs. zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zur Verfügung. Zudem betreut Sie der KWF im Zuge der Projektumsetzung – z. B. bei Änderungen des Arbeitsplans oder bei administrativ-formalen Fragen.

Dieses KWF-Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds finanziert.

Einreichungen – KWF-Antrag und Projektdatenblatt – sind laufend möglich.

Version 01

Details zur Förderung

Gefördert werden natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz in Kärnten, die im Rahmen des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027 zusammen mit anderen Projektpartnerinnen bzw. Projektpartnern ein grenzüberschreitendes Projekt umsetzen. In Ausnahmefällen und nur wenn eine ausgeprägte Wirkung für den Standort Kärnten gegeben ist, können auch natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz außerhalb Kärntens eine regionale Kofinanzierung erhalten. Ein bedeutender Anteil des Gesamtprojekts muss in Kärnten realisiert werden.

Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.

Mit diesem KWF-Produkt werden Projekte kofinanziert, die bereits eine Förderungszusage im Interreg Programm haben und somit im Einklang mit der thematischen Ausrichtung und den Förderbedingungen des Interreg Programms sind.

Der KWF ist grundsätzlich für

  • wirtschafts- und wettbewerbsrelevante Projekte,
  • universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen,
  • Unternehmen und
  • wirtschaftsnahe Interessen

zuständig.

Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinden ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung grundsätzlich zuständig.

Programmschwerpunkte sind:

  • Priorität 1 – eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Region
  • Priorität 2 – eine kompetentere und wettbewerbsfähigere Region
  • Priorität 3 – eine bessere Governance der Zusammenarbeit

Die Kofinanzierung des KWF ist eine Förderung, die als Ergänzung zu den EFRE-Mitteln die Teilnahme der Kärntner Partner in erfolgsversprechenden grenzüberschreitenden Projekten fördert.

Unter Berücksichtigung der Förderungsfähigkeitsregeln des Interreg Programms, können nur Kosten, die den nachfolgenden Kategorien zugeordnet werden, als förderungsfähig anerkannt werden. Diese Kosten dürfen zudem nicht angefallen sein, bevor Sie bei der EU-Stelle den Antrag gestellt haben:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungsausgaben
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungskosten
  • Kosten für Infrastruktur und Bauarbeiten

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Kosten, die laut der Förderungsfähigkeitsregel des SI-AT VI-A Interreg Programms 2021-2027 nicht förderungsfähig sind, werden vom KWF nicht gefördert.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt die Teilnahme am Interreg SI-AT Programm durch

  • gezielte Information & Beratung vor EFRE-Antrageinreichung
  • durch Betreuung während der Projektumsetzung und
  • mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von max. 15 % der förderungsfähigen Kosten (Kofinanzierung des Projekts).

Die Höhe der Kofinanzierung hängt vom Innovationsgrad und der Relevanz der geplanten Projekttätigkeiten für den Standort Kärnten ab.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt. Dieses Förderungsprodukt ist bis 31. Dez. 2026 gültig.

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Stellen Sie Ihre Projektidee der Ansprechperson im KWF vor und Sie werden zielgerichtet beraten. Füllen Sie dafür im Vorhinein das Projektdatenblatt aus. Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, frühzeitig bzw. mindestens 4 bis 6 Wochen vor Einreichfist mit uns Kontakt aufzunehmen.
    Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit des Kärntner Projektteils und kann im Rahmen dieser Prüfung einen Letter of Intent (LOI)  ausstellen.
  2. Einreichung des EFRE-Förderungsantrags
    Anträge für EFRE-Zuschüsse sind im elektronischen Antragsmanagementsystem jems einzureichen.
  3. Projektbeginn
    Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung beim Interreg Programm dürfen Sie mit den Projektmaßnahmen beginnen. Eine Förderung ist sonst leider nicht möglich.
  4. Förderungsentscheidung
    Über das Gesamtprojekt wird im Gemeinsamen Begleitausschuss | Lenkungsausschuss des Interreg Programms entschieden. Voraussetzung für eine KWF-Kofinanzierung ist daher das Vorliegen des EFRE-Vertrages, der die Basis für den KWF-Förderungsvertrag darstellt.
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Einreichung eines KWF-Antrags bzw. die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits.
  5. Projektumsetzung und Auszahlungen der Förderung
    Firmenmäßig unterfertigte Fortschritts- | Abschlussberichte inkl. Teil- | Schlussabrechnungen sind der regionalen Kontrollstelle (Für das INTERREG VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2- Finanzen, Beteiligungen und Immobilienmanagement/Unterabteilung Budget und Controlling regionale Kontrollstelle) zur Prüfung und Zertifizierung der Kosten der Kärntner Projektpartnerin | des Kärntner Projektpartners vorzulegen. Die Auszahlung kann in Teilzahlungen erfolgen, wobei die genaue Festlegung im Förderungsvertrag vorgenommen wird bzw. sich nach den Berichtslegungsperioden des Gesamtprojekts richtet.
  • Ziel ist die Förderung | Kofinanzierung von wirtschaftlich relevanten grenzüberschreitenden Projekten, die ihre Wirkung im slowenisch-österreichischen Programmgebiet und insbesondere in Kärnten entfalten.Diese Projekte stärken das regionale Innovationsökosystem und Kapazitäten für Forschung, Technologie und Innovation. Somit steigen die Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Kärnten.Diese Förderung | Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Vorhaben durch den KWF erfolgt auf Basis des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027. Zusätzlich wird beurteilt, inwieweit das Projekt einen Beitrag im Sinne der regionalen Strategie (KWF-Strategie) leistet.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

       

Simon Marion, LLB, MA, MES
E
simon@kwf.at
T 0463 55 800-19

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen
  • Projektbezogene Daten

Informationen zum Projektinhalt

  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.