Innovations.TALENT

foerderungen kwf internationalisierung
Internationalisierungs.TALENT
30. Oktober 2020
foerderung kwf GruenderInnen und JungunternehmerInnen
KWF-Programm Finanzierung von technologieorientierten Unternehmen
17. Oktober 2021
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30. Oktober 2020

Innovations.TALENT

(vormals: »Innovationsassistent«)
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Gefördert werden die Personal­­kosten für Absolvent­innen oder Absolvent­en einer Universität oder Fach­hochschule zur Planung und Umsetzung eines Innovations-, Forschungs- oder Entwicklungsprojekts im Unternehmen
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Schwerpunktmäßig KMU
förderungen kärnten

Was

Gehalts-, Ausbildungskosten sowie externe Beratungsleistungen
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Der nächste Jahrgang startet voraussichtlich mit Herbst 2025.
Einreichungen sind ab Ende 2024 möglich.

Kurzinformationen

Die Zielsetzung dieser KWF-Maßnahme ist die Stärkung der Innovationskraft der heimischen Unternehmen, insbesondere KMU. Gefördert werden Unternehmen, die mit Unterstützung eines »Innovations.TALENTS« ein Innovations-, Forschungs- oder Entwicklungsprojekt (vorzugsweise in den Bereichen »Grün« & »Digital«) planen und umsetzen.

Sie werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen am Gruppenqualifizierungs- und Ausbildungsprogramm teil. Insbesondere sollen Unternehmen angesprochen werden, die erstmalig ein Innovations-, Forschungs- oder Entwicklungsprojekt planen und sich dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen oder sich den aktuellen Herausforderungen, insbesondere den missionsorientierten »Next Generation EU«-Kernthemen (»Grün« & »Digital«) stellen möchten.

Für die Absolventinnen beziehungsweise die Absolventen sollen attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, um in einem Kärntner KMU Karriere zu machen. Den Unternehmerinnen und Unternehmern bietet sich die Möglichkeit zum Austausch in einem Innovations- beziehungsweise Wissensnetzwerk, sowie die Bearbeitung aktueller Fragestellungen und die Initiierung von kooperativen und/oder herausfordernden Projekten im Zuge des verpflichtenden Begleitprogramms für Führungskräfte Inzwischen bilden über 250 »Innovations.TALENTE« ein über Kärnten hinausgehendes und branchenübergreifendes Innovationsnetzwerk.

Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert. 

Details zur Förderung

  • Steigerung der Innovationskraft und der Kompetenzfelder von KMU
  • Erhöhung der Anzahl von Innovations-, Forschungs- oder Entwicklungsprojekten in KMU
  • Erhöhung der Kooperationsaktivitäten von KMU
  • Erhöhung des Technologietransfers von den Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in KMU
  • Unterstützung zur strategischen Weiterentwicklung beziehungsweise Neupositionierung von KMU

Der nächste Jahrgang startet voraussichtlich mit Herbst 2025.
Einreichungen sind ab Ende 2024 möglich.

Unternehmensgröße

Schwerpunktmäßig  KMU

Förderungskunde (Branchen)

Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben oder gründen

 Zusatzkriterien

  • Neueinstellung eines »Innovations.TALENTS« mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und maximal zwei bis drei Jahren Berufserfahrung
  • Realisierung eines neuen Innovations-, Forschungs- oder Entwicklungsprojekts
  • Teilnahme der Unternehmerinnen und Unternehmer am Erfahrungsaustausch im Zuge des Innovations- und Wissensnetzwerks und am begleitenden Programm für Führungskräfte
  • Teilnahme des »Innovations.TALENTS« am Ausbildungsprogramm Innovationsmanagement
Durch den Einsatz des »Innovations.TALENTS« ist ein wesentlicher Anstieg der F&E- beziehungsweise Innovationsaktivitäten  im Unternehmen darzustellen (wesentliche Förderungsvoraussetzung).

Förderungsfähige Kosten

Personalkosten

  • Gehaltskostenzuschuss (inkl. Gehaltsnebenkosten) in einem fixen Zeitraum von 2 Jahren (Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf Basis des Jahreslohn- oder Jahresgehaltskontos)

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Kosten für die Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm Innovationsmanagement (ca. 10 zweitägige Einheiten)
  • Kosten für individuelle Ausbildungs- beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms Innovationsmanagement)

Unterstützung Umsetzung innovativer Vorhaben

  • Kosten für externe Beratungsleistungen

Ausmaß der Förderung

Personalkosten

  • Gehaltskostenzuschuss im 1. Ausbildungsjahr von maximal 50 % mit einer Deckelung von EUR 20.000
  • Gehaltskostenzuschuss in den folgenden Ausbildungsjahren im Ausmaß von maximal 40 % mit einer Deckelung von EUR 16.000

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Übernahme der Kosten in der Höhe von EUR 25.000 für die Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm Innovationsmanagement (ca. 10 zweitägige Einheiten) zu 100 %
  • Kosten für individuelle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms Innovationsmanagement) zu 100 % mit einer Deckelung von EUR 4.000R

Unterstützung Umsetzung innovativer Vorhaben

  • Kosten für externe Beratungsleistungen können in der Höhe von maximal EUR 8.000 anerkannt werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten bei individuellen (einzelbetrieblichen) Maßnahmen beziehungsweise maximal 100 % bei kooperativen (überbetrieblichen) Maßnahmen.
Werden Personalkosten durch eine andere Förderungsstelle gefördert, ist eine Förderung durch den KWF im Rahmen des Wettbewerbsrechts möglich.

Simon Hainig, MSc
hainig@kwf.at
0463 55 800-53

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0463 55 800-23