Transformations.BEGLEITUNG
Unterstützung von Begleitungs- und Beratungsangeboten
für die grüne und digitale Transformation
Das KWF-Produkt Transformations.BEGLEITUNG richtet sich an spezialisierte intermediäre Einrichtungen, die Innovationsservices sowie Begleitungs- bzw. Beratungsleistungen für Unternehmen bereitstellen und stimulierend auf das regionale Innovationsökosystem einwirken. Es werden Einrichtungen gefördert,
- die Unternehmen befähigen, Forschungs- und Innovationsprojekte umzusetzen. Neben den regionalen Bedarfen liegt der Fokus auf der digitalen und grünen Transformation.
- die Unternehmen dabei unterstützen, ihre vorhandenen und neue Potenziale für ressourceneffizientes und energieschonendes bzw. nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft organisiertes Wirtschaften zu erschließen.
- die regionale Start-Up Services insbesondere in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen oder Villach-Land (=JTF-Gebiet Kärnten) aufbauen und niederschwellig zugänglich machen. Der Fokus liegt dabei auf grünen und transformativen Geschäftsmodellen.
Kontaktieren Sie uns bitte vor Antragseinreichung, um eine optimale Förderabwicklung sicherzustellen.
Version 01
Eine Einreichung ist bis 31. Dez. 2026 möglich.
Details zur Transformations.BEGLEITUNG
Details zur Förderung
Diese Förderung richtet sich an intermediäre Einrichtungen des regionalen Innovationsökosystems (z. B. Standortagenturen, Innovations- und Transferstellen, Inkubatoren, Clustermanagements, Forschungs-, Entwicklungs- sowie Bildungseinrichtungen, Energieagenturen, Interessensvertretungen oder andere öffentliche Einrichtungen).
Mit diesem Produkt werden die Maßnahmen M 1.3 (Gestaltung attraktiver regionaler Innovationsökosysteme), M 3.1 (Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen) und M 6.1 (Förderungen von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit – JTF) des Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF« umgesetzt. Gemäß den Wirkungsbereichen dieses KWF-Produkts werden Projekte in folgenden Bereichen gefördert:
1. Innovationsservices für Front-Runner in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Intermediäre Einrichtungen entwickeln spezialisierte Beratungsangebote in den Bereichen grüne und digitale Transformation, um Unternehmen zu »Front-Runnern« innerhalb Europas zu entwickeln. Das Projekt umfasst die Sensibilisierung, Auswahl, Betreuung und die systematische Beratung von ambitionierten Kärntner Unternehmen, die das Potential haben zu europäischen Vorreitern in den Bereichen grüne und digitale Transformation zu werden. Ziel ist es, die Spitzenposition der in die Auswahl kommenden Unternehmen durch gezielte Unterstützung zu ermöglichen bzw. auszubauen.
2. Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und der Diversifizierung in grüne Geschäftsfelder
Gefördert werden Beratungsleistungen für Betriebe und Gebietskörperschaften zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihren CO2-Ausstoß, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und ihren Ressourcenverbrauch zu vermindern sowie den Weg zur Klimaneutralität zu bewältigen.
Förderbar sind Projekte in folgenden Bereichen:
- Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des betrieblichen Beratungsangebotes in Kärnten, beispielsweise durch die Schaffung eines betrieblichen Energieberatungsnetzwerks in Kärnten, Ausbildungsangeboten und Vernetzungsformaten für Beraterinnen und Berater sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Beratungsangeboten.
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion bei Kärntner Betrieben, beispielsweise durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung sowie spezifische Beratungsangebote für Betriebe und Gebietskörperschaften.
- Beratungsmaßnahmen in der JTF-Region Kärnten im Hinblick auf Diversifizierung in grüne Geschäftsfelder sowie der proaktiven Begleitung von Transformationsprozessen in Unternehmen. Die Wirkung muss sich auf die JTF-Region Kärnten entfalten. Dazu zählen die politischen Bezirke Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg.
3. Stärkung der regionalen Start-up-Ökosysteme in der JTF-Region
Gefördert werden Projekte, die neue Inkubationskapazitäten in der JTF-Region aufbauen und den Zugang zu diesen erleichtern. Dabei geht es um die frühe Unterstützung von neuen wirtschaftlichen Aktivitäten, die im Einklang mit den Green Deal-Zielen stehen und zur Diversifizierung in nachhaltige Geschäftsfelder beitragen. Sensibilisierungsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen sowie die Vernetzung und Kooperation mit Forschungseinrichtungen und ansässigen Unternehmen sollen das Start-up-Ökosystem zusätzlich unterstützen.
Die Wirkung des Projekts muss sich auf die JTF-Region Kärnten entfalten. Dazu zählen die politischen Bezirke Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg.
Mit Transformations.BEGLEITUNG fördert der KWF
- die vorhabensbezogenen Personalkosten,
- externe Dienstleistungs- und Beratungskosten sowie
- Reise- und Gemeinkosten in Form einer Pauschale auf Basis der direkten förderfähigen Personalkosten gemäß KWF Kostenleitfaden.
Ob die Reisekosten- bzw. Gemeinkostenpauschale oder eine etwaige Restkostenpauschale zur Anwendung gelangt, wird im Kofinanzierungsvertrag festgelegt.
Details zum Förderungsumfang und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie im EU-Kostenleitfaden zum KWF-Programm »EU & Kärnten«.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 100% der förderbaren Kosten.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – laufend möglich.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative, sowie eine inhaltlich-qualitative Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme von Ihrer Seite. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten, der inhaltlichen Umsetzung des Projekts und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. - Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.
Transformations.BEGLEITUNG zielt auf verschiedene Teilbereiche des regionalen Innovationsökosystems ab, die in ihrer Summe dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Kärnten nachhaltig weiter zu entwickeln:
- Es werden zusätzliche Ressourcen im regionalen Innovationsökosystem mobilisiert (z. B. durch Beratungsangebote, Kooperations- und Transferprojekte, Aufbau von Kooperationen zwischen Unternehmen und Wissenschaft), um vor allem KMU in ihrer Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, an systematische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten heranzuführen sowie in digitalen und grünen Transformationsprozessen zu unterstützen.
- Ebenso sollen zusätzliche Beratungsleistungen aufgebaut und bereitgestellt werden, um Produktionsprozesse sowie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen ressourceneffizienter und energieschonender zu gestalten und zu umweltrelevanten Investitionen zu animieren.
Ein weiteres Ziel dieses Angebotes ist der niederschwellige und lokale Zugang zu Inkubationskapazitäten, die von Start-up Services, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden. Die Bewusstseinsbildung im Bereich Entrepreneurship und die Diversifizierung hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, die langfristig Beschäftigung in der JTF-Region sichern, stehen dabei im Mittelpunkt.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Links
Im Zuge der Antragstellung muss der »Fragebogen zu horizontalen Prinzipien« befüllt werden.
Sie finden hier die Methodik und Kriterien für die Projektselektion (PSK).
Für Kunden, die eine Förderung aus diesem Produkt erhalten, ist der Publizitätsleitfaden zu beachten.
Wir dürfen Sie auch gerne auf den Europäischer Sozialfonds Förderperiode 2021–2027 hinweisen.
Mag. Dr. Knapp Michael
E knapp@kwf.at
T 0463 55 800-49
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.