Transformations.BEGLEITUNG

Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten
7. November 2023
Interreg Italien.KOMBI
8. November 2023
Interreg Italien.KOMBI
8. November 2023
Innovations- und Forschungspreis (IFP) des Landes Kärnten
7. November 2023

Transformations.BEGLEITUNG Foto Copyright by Johannes Puch www.johannespuch.at

 

 

Das ist die Version 01.00-23
des KWF-Produktes »Transformations.BEGLEITUNG«.

Transformations.BEGLEITUNG

Unterstützung von Begleitungs- und Beratungsangeboten für die grüne und digitale Transformation

Das KWF-Produkt Transformations.BEGLEITUNG richtet sich an spezialisierte intermediäre Einrichtungen, die Innovationsservices sowie Begleitungs- bzw. Beratungsleistungen für Unternehmen bereitstellen und stimulierend auf das regionale Innovationsökosystem einwirken. Es werden Einrichtungen gefördert,

  • die Unternehmen befähigen, Forschungs- und Innovationsprojekte umzusetzen. Neben den regionalen Bedarfen liegt der Fokus auf der digitalen und grünen Transformation.
  • die Unternehmen dabei unterstützen, ihre vorhandenen und neue Potenziale für ressourceneffizientes und energieschonendes bzw. nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft organisiertes Wirtschaften zu erschließen.
  • die regionale Start-Up Services insbesondere in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen oder Villach-Land (=JTF-Gebiet Kärnten) aufbauen und niederschwellig zugänglich machen. Der Fokus liegt dabei auf grünen und transformativen Geschäftsmodellen.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Transformations.BEGLEITUNG zielt auf verschiedene Teilbereiche des regionalen Innovationsökosystems ab, die in ihrer Summe dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Kärnten nachhaltig weiter zu entwickeln:

  • Es werden zusätzliche Ressourcen im regionalen Innovationsökosystem mobilisiert (z. B. durch Beratungsangebote, Kooperations- und Transferprojekte, Aufbau von Kooperationen zwischen Unternehmen und Wissenschaft), um vor allem KMU in ihrer Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, an systematische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten heranzuführen sowie in digitalen und grünen Transformationsprozessen zu unterstützen.
  • Ebenso sollen zusätzliche Beratungsleistungen aufgebaut und bereitgestellt werden, um Produktionsprozesse sowie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen ressourceneffizienter und energieschonender zu gestalten und zu umweltrelevanten Investitionen zu animieren.

Ein weiteres Ziel dieses Angebotes ist der niederschwellige und lokale Zugang zu Inkubationskapazitäten, die von Start-up Services, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Bildungseinrichtungen bereitgestellt werden. Die Bewusstseinsbildung im Bereich Entrepreneurship und die Diversifizierung hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, die langfristig Beschäftigung in der JTF-Region sichern, stehen dabei im Mittelpunkt.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Diese Förderung richtet sich an intermediäre Einrichtungen des regionalen Innovationsökosystems (z. B. Standortagenturen, Innovations- und Transferstellen, Inkubatoren, Clustermanagements, Forschungs-, Entwicklungs- sowie Bildungseinrichtungen, Energieagenturen, Interessensvertretungen oder andere öffentliche Einrichtungen).

Welche Projekte können gefördert werden?

Mit diesem Produkt werden die  Maßnahmen M 1.3 (Gestaltung attraktiver regionaler Innovationsökosysteme), M 3.1 (Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen) und M 6.1 (Förderungen von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit – JTF) des Programms »Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF« umgesetzt. Gemäß den Wirkungsbereichen dieses KWF-Produkts werden Projekte in folgenden Bereichen gefördert:

1. Innovationsservices für Front-Runner in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Intermediäre Einrichtungen entwickeln spezialisierte Beratungsangebote in den Bereichen grüne und digitale Transformation, um Unternehmen zu »Front-Runnern« innerhalb Europas zu entwickeln. Das Projekt umfasst die Sensibilisierung, Auswahl, Betreuung und die systematische Beratung von ambitionierten Kärntner Unternehmen, die das Potential haben zu europäischen Vorreitern in den Bereichen grüne und digitale Transformation zu werden. Ziel ist es, die Spitzenposition der in die Auswahl kommenden Unternehmen durch gezielte Unterstützung zu ermöglichen bzw. auszubauen.

2. Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und der Diversifizierung in grüne Geschäftsfelder

Gefördert werden Beratungsleistungen für Betriebe und Gebietskörperschaften zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihren CO2-Ausstoß, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und ihren Ressourcenverbrauch zu vermindern sowie den Weg zur Klimaneutralität zu bewältigen.

Förderbar sind Projekte in folgenden Bereichen:

  • Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des betrieblichen Beratungsangebotes in Kärnten, beispielsweise durch die Schaffung eines betrieblichen Energieberatungsnetzwerks in Kärnten, Ausbildungsangeboten und Vernetzungsformaten für Beraterinnen und Berater sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Beratungsangeboten.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion bei Kärntner Betrieben, beispielsweise durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung sowie spezifische Beratungsangebote für Betriebe und Gebietskörperschaften.
  • Beratungsmaßnahmen in der JTF-Region Kärnten im Hinblick auf Diversifizierung in grüne Geschäftsfelder sowie der proaktiven Begleitung von Transformationsprozessen in Unternehmen. Die Wirkung muss sich auf die JTF-Region Kärnten entfalten. Dazu zählen die politischen Bezirke Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg.

3. Stärkung der regionalen Start-up-Ökosysteme in der JTF-Region

Gefördert werden Projekte, die neue Inkubationskapazitäten in der JTF-Region aufbauen und den Zugang zu diesen erleichtern. Dabei geht es um die frühe Unterstützung von neuen wirtschaftlichen Aktivitäten, die im Einklang mit den Green Deal-Zielen stehen und zur Diversifizierung in nachhaltige Geschäftsfelder beitragen. Sensibilisierungsmaßnahmen in Bildungseinrichtungen sowie die Vernetzung und Kooperation mit Forschungseinrichtungen und ansässigen Unternehmen sollen das Start-up-Ökosystem zusätzlich unterstützen.

Die Wirkung des Projekts muss sich auf die JTF-Region Kärnten entfalten. Dazu zählen die politischen Bezirke Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

      

Welche Kosten werden gefördert?

Mit Transformations.BEGLEITUNG fördert der KWF

  • die vorhabensbezogenen Personalkosten,
  • externe Dienstleistungs- und Beratungskosten sowie
  • Reise- und Gemeinkosten in Form einer Pauschale auf Basis der direkten förderfähigen Personalkosten gemäß KWF Kostenleitfaden.

Ob die Reisekosten- bzw. Gemeinkostenpauschale oder eine etwaige Restkostenpauschale zur Anwendung gelangt, wird im Kofinanzierungsvertrag festgelegt.

Details zum Förderungsumfang und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie im EU-Kostenleitfaden zum KWF-Programm »EU & Kärnten«.

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 100% der förderbaren Kosten.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.

Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – laufend möglich.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF). Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Projektbeginn
    Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  4. Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative, sowie eine inhaltlich-qualitative Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus.
  5. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme von Ihrer Seite. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  6. Projektende
    Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«).
  7. Projektabrechnung
    Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
  8. Auszahlung der Förderung
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten, der inhaltlichen Umsetzung des Projekts und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.
  9. Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
    Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Dr. Wutte-Kirchgatterer Eva-Maria
wutte-kirchgatterer@kwf.at
0463 55 800-11

Mag. Dr. Knapp Michael
knapp@kwf.at
0463 55 800-49