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Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Ihnen aus technischen Gründen der Download nicht möglich ist, Sie gerne gedruckte Exemplare erhalten würden oder Sie eine Unterlage nicht finden können:Ansprechpartner
Fritz Lange
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
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Mit dem Landesgesetz über die Förderung der Wirtschaft in Kärnten (Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz – K-WFG, LGBl 6|1993, idgF) wurde zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes unter der Bezeichnung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.
Der KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds gewährt Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF unter Einhaltung von nationalen und europäischen beihilfenrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage von KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Ausschreibungen).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds – idgF gelten für alle Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF, sofern nicht in den jeweiligen KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Ausschreibungen) in bestimmten Punkten eine abweichende Regelung getroffen wird.
Landesrecht Kärnten – Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz | Kärntner Spekulationsverbotsgesetz
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