IWB | EFRE-Förderungen in Österreich: Daten, Fakten, Ziele

Die Landeshauptleutekonferenz fasste im Juli 2013 den Beschluss, dass es in der EU-Periode 2014–2020 ein gemeinsames österreichweites IWB | EFRE-Regionalprogramm (Investitionen in Wachstum und Beschäftigung) geben wird.

Dieses operationelle Programm bildet die Grundlage für die Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014–2020 und orientiert sich an den Zielvorstellungen der EU-Kohäsionspolitik (wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion), den Zielsetzungen der Europa-2020-Strategie im Rahmen des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums sowie der Partnerschaftsvereinbarung STRAT.AT 2020. Als Verwaltungsbehörde fungiert die ÖROK-Geschäftsstelle.

Das Programm »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung EFRE Österreich 2014–2020« wurde am 16. Dezember 2014 offiziell von der Europäischen Kommission genehmigt.

 

Programmteil Kärnten

Der Programmteil Kärnten ist ein integraler Bestandteil des österreichischen IWB | EFRE-Programms 2014–2020 mit den für Kärnten festgelegten Prioritäten und Maßnahmen. Er ist mit den auf EU- und nationaler Ebene formulierten Zielsetzungen abgestimmt.
Die dargelegten Strategien und Maßnahmen wurden inhaltlich durch den KWF|Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds in Abstimmung mit dem Vorstand der KLH|Kärntner Landesholding und unter Einbeziehung der Interessensvertretungen und Stakeholder Kärntens erarbeitet.

Das Programm »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014–2020« dient maßgeblich zur Umsetzung der von Seiten des Landes Kärnten beschlossenen Strategie »Kärnten 2020 – Zukunft durch Innovation« beziehungsweise der darauf aufbauenden »Wirtschaftsstrategie für Kärnten 2013–2020« sowie dem wirtschaftspolitischen Leitbild »Wachstum, Wohlstand, Beschäftigung für Kärnten«.

Video zu IWB | EFRE-Förderungen in Österreich: Daten, Fakten, Ziele

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Case Studies und Projektvideos aus Österreich:

Die Bandbreite der Förderprojekte aus dem IWB/EFRE- Programm ist groß: Es werden Projekte von Forschung & Entwicklung über Betriebserweiterungen bis hin zu Gemeinde-Kooperationen finanziell unterstützt. Mit großen und kleinen finanziellen Beiträgen, in Städten und in ländlichen Gebieten. Einige der zwischen 2014-2020 geförderten Projekte stellen wir Ihnen hier im Laufe der Zeit stellvertretend vor.

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Die Förderungsmöglichkeiten des KWF im Zuge des IWB-Programms untergliedern sich in die Bereiche

  • Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
  • Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Übergang auf CO2-arme Wirtschaft

In allen KWF-Förderungsrichtlinien ist der Einsatz von EU-Mitteln zur Förderung der Kärntner Wirtschaft vorgesehen. Diese Mittel ermöglichen es, besonders gute Projekte besser zu unterstützen und insgesamt mehr Projekte zu fördern. Die Ausnahme bildet der Bereich »Stabilisierung von Unternehmen«, für den eine Verwendung von EU-Mitteln nicht zulässig ist.
Die EU-Förderungsmittel werden im Rahmen der laufenden KWF-Programme vergeben und sind für jene Projekte reserviert, die einen besonders hohen Risiko- und Innovationsgrad aufweisen.

Case Studies: Die Bandbreite der Förderprojekte aus dem IWB/EFRE- Programm ist groß: Es werden Projekte von Forschung & Entwicklung über Betriebserweiterungen bis hin zu Gemeinde-Kooperationen finanziell unterstützt. Mit großen und kleinen finanziellen Beiträgen, in Städten und in ländlichen Gebieten. Einige der zwischen 2014-2020 in Österreich geförderten Projekte stellen wir Ihnen hier im Laufe der Zeit stellvertretend vor.

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Die Qualitätsanforderungen und thematischen Ausrichtungen:

  • Forschung, Technologieentwicklung, Innovation (FTEI)
  • Investitionen und Betriebsansiedlungen
  • Gründer, Betriebsnachfolger und Jungunternehmer
  • Unternehmens- und Projektentwicklung
  • Finanzierung mit Schwerpunkt Technologieprojekte
  • Energieeffizienz in Unternehmen

FAQ zum Thema EU

Was bedeutet IWB und wofür steht es?

In der EU-Periode 2014–2020 gibt es auf Basis des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom Juli 2013 ein gemeinsames, österreichweites IWB | EFRE-Regionalprogramm (vormals »Ziel 2«) mit einer gemeinsamen Verwaltungsbehörde im Rahmen der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Kärnten stehen für die Periode 2014–2020 rund 56,7 Mio. EUR an IWB | EFRE-Mitteln zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der ÖROK.

Interreg VA

Das Ziel »Europäische Territoriale Zusammenarbeit« sieht Kooperationen im Grenzbereich zwischen einzelnen Regionen zweier EU-Mitgliedsstaaten als Mittel für den Zusammenhalt der Regionen in der EU vor.

Was sind die Zielsetzungen des IWB-Programms in Kärnten?

Im Fokus steht die Stärkung folgender Bereiche:

  • Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
  • Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Übergang auf CO2-arme Wirtschaft
Ist die IWB-Förderung auf gewisse Kärntner Gebiete beschränkt?

Nein, Projekte in ganz Kärnten können mit IWB-Mitteln gefördert werden.

Gibt es regionale Unterschiede in der Höhe der IWB-Förderung?

Nein, die IWB-Förderung selbst ist eine Kofinanzierung, also ein Zuschuss zu den sonstigen regionalen und nationalen Förderungsmitteln. Die anteilige Höhe dieses Zuschusses ist für alle Gebiete gleich. Nicht verwechseln darf man dies mit den von der EU-Kommission genehmigten Regionalförderungsgebieten in den einzelnen Bundesländern, in denen prinzipiell vor allem für betriebliche Investitionen höhere Förderungssätze erlaubt sind. Dadurch soll insbesondere der ländliche Raum gestärkt werden.

Wieviel Budget steht für Projekte von Kärntner Unternehmen im IWB-Programm bis 2020 zur Verfügung?

Circa 57 Mio. EUR an EFRE-Mitteln und rund 9 Mio. EUR an Landes- und Bundesmitteln; insgesamt somit ungefähr 66 Mio. EUR an öffentlichen Förderungsmitteln.

Was bedeutet EFRE?

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. Der EFRE zielt darauf ab, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu fördern und die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern. Die Ziele des EFRE 2014–2020 sind »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung« und »Europäische Territoriale Zusammenarbeit«. Die EU-Förderungen in diesen beiden Zielen werden in Operationellen Programmen festgelegt.

Wer ist für die Vergabe der EFRE-Mittel zuständig?

In Kärnten ist der KWF für die Vergabe dieser Mittel für die meisten Projekte im IWB-Programm zuständig. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen, einige Investitionsprojekte im Bereich Gewerbe|Industrie sowie für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen werden auch von Bundesstellen EFRE-Mittel zugesagt. Die Vergabe der EFRE-Mittel für die grenzüberschreitenden Programme (Interreg) erfolgt formal durch die Verwaltungsbehörden in Slowenien (Maribor) und Italien (Bozen), jedoch auf Basis der inhaltlichen Beurteilung des KWF und des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Muss eine EU-Förderung innerhalb des IWB-Programms direkt in Brüssel beantragt werden?

Nein, denn sie wird direkt vom KWF und von den drei Bundesförderungsstellen FFG, AWS | erp-Fonds und KPC gemeinsam mit zusätzlichen nationalen Mitteln vergeben. Im Zuge der Projektprüfung entscheidet der KWF, ob eine EU-Kofinanzierung aus IWB-Mitteln möglich ist, und informiert danach die Antragstellerin oder den Antragsteller. Unter dem Gesichtspunkt der »Subsidiarität« müssen neben den Landesmitteln auch die Bundes- und EU-Mittel beansprucht werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Solche Projekte, die einerseits die Kriterien eines KWF-Förderungsprogramms oder die FFG-, KPC- beziehungsweise ERP-Fonds-Richtlinien erfüllen und anderseits auch den Zielsetzungen des IWB-Programms Kärnten entsprechen.

Wie erfolgt die Förderung?

Durch Beratung, Darlehen und verlorene Zuschüsse entsprechend den KWF-Förderungsprogrammen.

Muss man für eine Förderung durch den KWF und durch das IWB-Programm eigene Anträge ausfüllen?

Nein. Einer genügt, denn der KWF-Antrag (aber auch ein Antrag bei den Bundesförderungsstellen) inkludiert den Antrag auf EU-Förderung.

Wo kann man sich im Detail über die Auflagen für EU-Förderungen informieren und wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsmittel?

Auflagen, Zahlungsmodalitäten etc. sind jenen KWF-Förderungsprogrammen beziehungsweise Bundesrichtlinien zu entnehmen, innerhalb derer die IWB-Mittel vergeben werden. Die Auszahlung der EFRE-Mittel erfolgt auf Anweisung des KWF beziehungsweise der Bundesstellen durch eine zentrale Zahlstelle in Wien, den erp-Fonds.

Verzeichnis der Begünstigten (List of Beneficiaries) für das Operationelle Programm Kärnten 2007–2013
Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, EFRE finden Sie im »Downloads«-Bereich am Ende der Seite.

Umwelt und Technologie im Einklang

7 Leuchtturmprojekte aus Kärnten | Abschlussfilm zur EU-Förderungsperiode 2007-2013

Zum Programmabschluss »Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung EFRE Kärnten 2007–2013« hat der KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds als Verwaltungsbehörde eine Bilanz über die geförderten EFRE-Projekte in Kärnten gezogen.

Unter dem Motto »Umwelt und Technologie im Einklang« wurde ein RWB | EFRE-Abschlussfilm erstellt.

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Ansprechpartner:

Fritz Lange
lange@kwf.at
0463 55 800-37

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gallmayer@kwf.at
0463 55 800-32

Mag. Dr. Eva-Maria Wutte-Kirchgatterer
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