KWF-Programm »Kofinanzierung zum Interreg VI-A Programm Italien-Österreich 2021-2027«
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Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
Wann
Kurzinformationen
Der KWF und die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung (europa.ktn.gv.at) sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist die Autonome Provinz Bozen–Südtirol.
Der KWF in seiner Eigenschaft als Regionale Behörde bzw. Koordinierungsstelle steht den Projektträgern bzw. Antragstellern und Begünstigten aus Kärnten zur Verfügung. Zusätzlich prüft er auf Basis eines Antrags Projektvorhaben hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit für eine regionale Kofinanzierung und ihrer Wettbewerbsrelevanz. Die Begutachtung des Gesamtprojekts (Projektkonsortiums) erfolgt vom Technischen Sekretariat in Italien. Basierend auf einer Rangliste entscheidet der bilaterale Lenkungsausschuss über die Genehmigung von Projekten.
Achtung
Projektträger sind dazu eingeladen, frühzeitig bzw. min. 4-6 Wochen vor der Einreichfrist beim Programm Kontakt mit dem KWF aufzunehmen. Das Projektdatenblatt ist für Beratungen auszufüllen und KWF-Anträge sind vor Einreichung beim Programm abzugeben.
Programmschwerpunkte und Zuständigkeiten des KWF und der Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung sind:
- Priorität 1 – Innovation und Unternehmen – KWF
- Priorität 2 – Klimawandel und Biodiversität – KWF | AdKL, Abt. 1
- Priorität 3 – Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus – KWF | AdKL, Abt. 1
- Priorität 4 – Lokale Entwicklung – AdKL, Abt. 1
- Priorität 5 – Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen – AdKL, Abt. 1
Der KWF ist grundsätzlich für wirtschafts- und wettbewerbsrelevante Projekte, universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, Unternehmen und wirtschaftsnahe Interesse zuständig. Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinde ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung zuständig.
Der erste Call für Standardprojekte ist seit dem 19. Apr. 2023 abgeschlossen.
Mehr Informationen über das Programm sowie die Calls finden Sie hier und auf der Webseite des Programms.
Anträge für EFRE-Zuschüsse sind durch das elektronische Antragsmanagementsystem des elektronischen Tools COHEMON einzureichen.
Details zur Förderung | Regionale Kofinanzierung
- Ziele: Förderung von wirtschaftlich relevanten, grenzüberschreitenden Projekten
- Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Grenzgebiet
2021-2027
Unternehmensgröße
keine Einschränkung
Förderungswerber (Branchen)
Juristische Personen mit Sitz in Kärnten
Förderungsfähige Kosten
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungsausgaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungen
- Ausgaben für Infrastruktur und Bau
Marion Simon, MA LLB MES
marion.simon@kwf.at
0463 55 800-22