KWF-Programm »Kofinanzierung zum Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027«
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
Wann
bis 28. Feb. 2023
Kurzinformationen
Der KWF und die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung (europa.ktn.gv.at) sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist das Amt der Regierung der Republik Slowenien für Entwicklung und die europäische Kohäsionspolitik.
Der KWF in seiner Eigenschaft als Regionale Behörde bzw. Koordinierungsstelle steht den Projektträgern bzw. Antragstellern und Begünstigten aus Kärnten zur Verfügung. Zusätzlich prüft er auf Basis eines Antrags Projektvorhaben hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit für eine regionale Kofinanzierung und ihrer Wettbewerbsrelevanz. Die Begutachtung des Gesamtprojekts (Projektkonsortiums) erfolgt vom Technischen Sekretariat in Slowenien. Basierend auf einer Rangliste entscheidet der bilaterale Begleitausschuss über die Genehmigung von Projekten.
Achtung:
Projektträger sind dazu eingeladen, frühzeitig bzw. min. 4-6 Wochen vor der Einreichfrist beim Programm Kontakt mit dem KWF aufzunehmen. Das Projektdatenblatt ist für Beratungen auszufüllen und KWF-Anträge sind vor Einreichung beim Programm abzugeben.
Programmschwerpunkte und Zuständigkeiten des KWF und der Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung sind:
- Priorität 1 – eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Region – KWF | AdKL, Abt. 1
- Priorität 2 – eine kompetentere und wettbewerbsfähigere Region – KWF | AdKL, Abt. 1
- Priorität 3 – eine bessere Governance der Zusammenarbeit – AdKL, Abt. 1
Der KWF ist grundsätzlich für wirtschafts- und wettbewerbsrelevante Projekte, universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, Unternehmen und wirtschaftsnahe Interesse zuständig. Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinde ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung zuständig.
Der erste Call für Standardprojekte ist abgeschlossen | Einreichfrist: 28. Feb. 2023.
Mehr Informationen über das Programm und Calls finden Sie hier sowie auf der Website des Programms.
Details zur Förderung | Regionale Kofinanzierung
- Förderung von wirtschaftlich relevanten, grenzüberschreitenden Projekten
- Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Grenzgebiet
2021-2027
Unternehmensgröße
keine Einschränkung
Förderungswerber (Branchen)
Juristische Personen mit Sitz in Kärnten
Förderungsfähige Kosten
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungsausgaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungen
- Ausgaben für Infrastruktur und Bau
Marion Simon, MA LLB MES
marion.simon@kwf.at
0463 55 800-22