KWF-Programm »Kofinanzierung zum Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027«

foerderung Forschung-Entwicklung und Innovation kwf
Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten
16. November 2022
foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm »Stabilisierungskapital-Beteiligung«
30. Mai 2022

KWF-Programm »Kofinanzierung zum Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027«

förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Kofinanzierung von Projekten zur Intensivierung der Zusammenarbeit benachbarter Regionen, insbesondere im wirtschaftlichen Sektor
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Juristische Personen mit Sitz in Kärnten
förderungen kärnten

Was

Zuschuss für genehmigte Projekte, die folgende Anforderungen erfüllen: Grenzüber­schreitend und wirtschafts­nah, die von mehreren Projekt­partnern im förder­ungsfähigen Grenz­gebiet entwickelt und umgesetzt werden
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

1. Call von 16. Dez. 2022
bis 28. Feb. 2023

Kurzinformationen

Der KWF und die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung (europa.ktn.gv.at) sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist das Amt der Regierung der Republik Slowenien für Entwicklung und die europäische Kohäsionspolitik.

 

Der KWF in seiner Eigenschaft als Regionale Behörde bzw. Koordinierungsstelle steht den Projektträgern bzw. Antragstellern und Begünstigten aus Kärnten zur Verfügung. Zusätzlich prüft er auf Basis eines Antrags Projektvorhaben hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit für eine regionale Kofinanzierung und ihrer Wettbewerbsrelevanz. Die Begutachtung des Gesamtprojekts (Projektkonsortiums) erfolgt vom Technischen Sekretariat in Slowenien. Basierend auf einer Rangliste entscheidet der bilaterale Begleitausschuss über die Genehmigung von Projekten.

Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.

Achtung:

Projektträger sind dazu eingeladen, frühzeitig bzw. min. 4-6 Wochen vor der Einreichfrist beim Programm Kontakt mit dem KWF aufzunehmen. Das Projektdatenblatt ist für Beratungen auszufüllen und KWF-Anträge sind vor Einreichung beim Programm abzugeben.

 

Programmschwerpunkte und Zuständigkeiten des KWF und der Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung sind:

  • Priorität 1 – eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Region – KWF | AdKL, Abt. 1
  • Priorität 2 – eine kompetentere und wettbewerbsfähigere Region – KWF | AdKL, Abt. 1
  • Priorität 3 – eine bessere Governance der Zusammenarbeit – AdKL, Abt. 1

Der KWF ist grundsätzlich für wirtschafts- und wettbewerbsrelevante Projekte, universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, Unternehmen und wirtschaftsnahe Interesse zuständig. Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinde ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung zuständig.

Der erste Call für Standardprojekte ist abgeschlossen | Einreichfrist: 28. Feb. 2023.

Mehr Informationen über das Programm und Calls finden Sie hier sowie auf der Website des Programms.

Anträge für EFRE-Zuschüsse sind durch das elektronische Antragsmanagementsystem des elektronischen Tools jems einzureichen.

Details zur Förderung | Regionale Kofinanzierung

  • Förderung von wirtschaftlich relevanten, grenzüberschreitenden Projekten
  • Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Grenzgebiet

2021-2027

Unternehmensgröße

keine Einschränkung

Förderungswerber (Branchen)

Juristische Personen mit Sitz in Kärnten

Förderungsfähige Kosten

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungsausgaben
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungen
  • Ausgaben für Infrastruktur und Bau
Für alle Kosten gilt, dass maximal jene Kosten als förderungsfähig anerkannt werden, die in den jeweiligen Förderungsfähig­keitsregeln des Interreg Programms Slowenien–Österreich 2021–2027 als förderungsfähig festgelegt sind.  

Marion Simon, MA LLB MES
marion.simon@kwf.at
0463 55 800-22