Wachstums.FINANZIERUNG
8. August 2024
KLEIN.Invest
8. August 2024

Umsetzung.F&E&I

Förderung technologischer Innovationen

Mit »Umsetzung.F&E&I« unterstützt der KWF Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Umsetzung thematisch offener Innovationsprojekte, F&E-naher Projekte und Machbarkeitsstudien. Durch diese Förderung werden Risiken technologisch herausfordernder Vorhaben abgefedert, um innovative Ideen frühzeitig zu prüfen, funktionale Prototypen für Produkte, Verfahren, Dienstleistungen zu entwickeln oder deren Funktionalität unter realen Bedingungen zu erproben.

Unternehmen, die im Fokus dieser Förderung stehen und Projekte, die F&E&I-Kooperationen sowie grüne, digitale und soziale Lösungen forcieren, können von besseren Förderungsquoten profitieren.

Dieses KWF-Produkt steht nur im Rahmen des jeweils bereitgestellten Budgets zur Verfügung.

Aufgepasst:
Kofinanzierungen zu nationalen und europäischen Förderungsstellen sind bis auf Weiteres nicht möglich.

Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung.

Version 03
gültig von 8. Jän. 2026 bis 31. Dez. 2026

Details zur Förderung

Gefördert werden werden Unternehmen aller Größen und Branchen, wobei ein signifikanter Anteil des Projekts in Kärnten realisiert werden beziehungsweise das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen muss.

Im Fokus dieser Förderung stehen zudem insbesondere Unternehmen,

  • die sich erneut oder erstmalig der Umsetzung eines F&E&I-Vorhabens | einer Machbarkeitsstudie widmen. Hierzu zählen somit auch jene Unternehmen, deren zuletzt durchgeführten F&E&I-Aktivitäten mehr als fünf Jahre zurückliegen.
  • mit Projektstandort in einem ausgewiesenen Regionalförderungsgebiet (RFG 1–3).
  • die sich erstmalig in Kärnten angesiedelt haben bzw. ein Start-up sind, sofern zwischen dem Gründungszeitpunkt und der Antragsstellung nicht mehr als drei Jahre liegen.

Mit »Umsetzung.F&E&I« können – thematisch offen – anspruchsvolle Innovationsprojekte, F&E-nahe Projekte und technische Machbarkeitsstudien, gefördert werden. Projekte, die ausschließlich eine Organisations- | Marketing- | Geschäftsmodellinnovation (oder vergleichbare Innovationsarten) zum Ziel haben, sind nicht förderbar.

Unter »F&E-nahen Projekten« werden Vorhaben verstanden, die technisch herausfordernd sind und einen experimentellen Entwicklungscharakter aufweisen (d. h. ein wiederholendes, systematisches Erproben und Testen erfordern). Die F&E-Eigenschaften gemäß der Frascati-Definition müssen nicht vollständig erfüllt sein.

Bitte beachten Sie, dass klassische F&E-Projekte nicht unmittelbar in den Förderungsbereich von »Umsetzung.F&E&I« fallen. Diese Vorhaben können auf Bundesebene eingereicht werden. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei Ihrer Antragsstellung im Rahmen unserer Beratung und | oder durch unsere KWF-Förderung »Start.F&E&I«.

Das Ziel von »Umsetzung.F&E&I« ist es, einen funktionalen Prototyp zu entwickeln, der die technische Umsetzbarkeit der Idee zeigt. Dieser Prototyp bildet die Grundlage dafür, dass daraus neue oder wesentlich verbesserte und kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen können. Machbarkeitsstudien setzen früher an und zeigen, ob eine Idee grundsätzlich technisch realisierbar, wirtschaftlich sinnvoll und organisatorisch machbar ist.

Da jedes Vorhaben und Unternehmen individuell ist, bieten wir Ihnen – vor Ihrer Antragseinreichung – ein Beratungsgespräch mit unseren Ansprechpartnern an, um die für Sie passenden Förderungsmöglichkeiten und deren Ausgestaltung zu besprechen.

Bewertungskriterien

Neben den Hauptbeurteilungskriterien wie Innovationsgrad | Neuheit, technische Schwierigkeit, wirtschaftliche Relevanz und Umsetzungskompetenz, wirken sich folgende Aspekte zusätzlich auf die Projektbewertung aus:

  • F&E&I-Kooperationen verschiedenster Arten mit Einrichtungen für Forschung & Entwicklung | Wissensverbreitung (darunter Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, COMET-Zentren, …), mit Organisationen gemäß der Forschungsinfrastruktur-Datenbank und mit Höheren Technischen Lehranstalten (HTL).
  • Projekte mit Fokus auf grüne, digitale und | oder soziale Lösungen (»Triple Transition«), die zu einem nachhaltigen und resilienten Wachstum beitragen bzw. dieses sicherstellen.

Die förderbaren Kosten können bis maximal EUR 100.000,- anerkannt werden. Die Projekt-Gesamtkosten können höher liegen.

Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:

  • Personalkosten
  • Unternehmerlohn: pauschalierte Abgeltung für die nachweislich aufgewendete eigene Arbeitsleistung im Rahmen eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Sach- und Materialkosten: Verbrauchsmaterialien und geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähig gem. UGB).
  • Investitionen (anteilige Abschreibung): Material- und Infrastrukturkosten soweit diese zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand und zum Zweck des geförderten Projekts entstanden sind. Diese Kosten sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
  • Externe Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für F&E-Beratungen und vergleichbare Dienstleistungen.
  • Gemeinkostenpauschale: 20 % auf die förderungsfähigen Kosten gemäß den hier genannten Kostenarten.

 

Tipp:
Setzen Sie sich bereits vor der Antragseinreichung mit den förderbaren Kostenarten gemäß KWF-Kostenleitfaden auseinander. Zudem empfehlen wir Ihnen, die Abrechnungsvorlage »Berechnung Personalkosten | Unternehmerlohn« bereits zu Beginn heranzuziehen, um die Kosten für die am Projekt mitarbeitenden Personen besser planen zu können. Unsere Ansprechpersonen beraten Sie gerne bei Ihren Fragen und unterstützen Sie bei der optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie – bei positiver Projektbewertung – in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50 % bei förderbaren Kosten von max. EUR 100.000,–. Die Projekt-Gesamtkosten können höher liegen. Beachten Sie, dass die Förderungshöhe von der Art Ihres Vorhabens, der Projektbewertung, der Unternehmensgröße sowie vom Gründungsjahr des Unternehmens abhängt. Akontozahlungen sowie Teilabrechnungen sind bis auf Weiteres nicht möglich – die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des KWF Programms »Forschung & Entwicklung« sowie gemäß der »De-minimis« Verordnung oder dem EU Wettbewerbsrecht (AGVO).

  1. Erstgespräch
    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
  2. Einreichung des Förderungsantrags | Projektbeginn
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag, der die Beschreibung Ihres Projekts sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens enthält, beim KWF einreichen. Den Status Ihrer Einreichung sehen Sie im KWF-Portal. Der Tag nach der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.
  3. Cut-Off | Panelsitzungen
    Sie können Ihr Projekt jederzeit einreichen. Die Bewertung erfolgt regelmäßig in Panelsitzungen, die üblicherweise gegen Monatsende stattfinden (voraussichtlich 10 Panelsitzungen | Jahr). Damit Ihr Vorhaben in der nächsten Sitzung berücksichtigt werden kann, empfehlen wir Ihnen Ihr Projekt mindestens 10 Werktage vorher einzureichen.
  4. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die Sie bei der Antragstellung eingereicht haben, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung des Antrags und des Projektinhalts. In dieser Phase tauschen wir uns – bei Bedarf – mit Ihnen aus, etwa wenn wesentliche Unterlagen fehlen sollten. Bei Bedarf beauftragt der KWF Gutachten externer Expertinnen und Experten. Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.
  5. Umsetzung & Begleitung
    Sie setzen Ihr geplantes Vorhaben um – begleitet durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, unterstützen Sie bei Fragen und helfen Ihnen, Anpassungen frühzeitig abzuklären. Sollte es zu groben Änderungen kommen (z. B. betreffend der Projektlaufzeit, den Projektkosten), bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  6. Auszahlung
    Nachdem Sie Ihre Vorhaben umgesetzt haben, liefern Sie uns einen Ergebnisbericht. Diesen vergleichen wir mit den im Antrag formulierten Inhalten. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der inhaltlichen Umsetzung sowie der tatsächlich angefallenen Kosten (Schlussabrechnung) nach Abschluss des Vorhabens. Die für die Schlussabrechnung benötigten Unterlagen finden Sie unter Downloads.

Unternehmen, die aktiv Forschung & Entwicklung (F&E) | Innovation betreiben, investieren in ihre Zukunft: Sie verzeichnen ein schnelleres Wachstum, schaffen Arbeitsplätze und werden widerstandsfähiger gegenüber Krisen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Wirtschaft. Dementsprechend ist es das Ziel von »Umsetzung.F&E&I«, die Anzahl der F&E&I-betreibenden Unternehmen in Kärnten zu erhöhen.

Einerseits unterstützt »Umsetzung.F&E&I« Sie beim Aufbau von nachhaltigen F&E&I-Expertisen und Strukturen für die langfristige Umsetzung von F&E&I-Aktivitäten. Andererseits sollen innovative und nachhaltige Prozess-, Produkt- und Produktionstechnologien oder Dienstleistungen am Kärntner Standort ermöglicht werden.

Durch nationale und internationale Kooperationen mit Unternehmen, Forschungs- oder Bildungseinrichtungen werden sowohl Fachwissen als auch die technologischen Möglichkeiten erweitert, um komplexe Herausforderungen schneller zu meistern und Projektziele effizienter zu erreichen. Zudem stärkt der Aufbau strategischer Partnerschaften die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen gegenüber zukünftigen Veränderungen und Krisen.

Daraus ergeben sich folgende Wirkungen:

  • Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Steigerung der Produktivität in Wertschöpfungsprozessen und somit Optimierung der Fertigungstiefe sowie Realisierung eines höheren Spezialisierungsgrades
  • Strategische Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich nachhaltiger, ressourcenschonender Technologien und Anwendungen
  • Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Unternehmen sowie mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen (Technologie- und Wissenstransfer) und damit einhergehend ein erleichterter Zugang zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
  • Zugang zu qualifizierten Nachwuchskräften durch akademische Abschlussarbeiten wie Dissertationen sowie Master- oder Bachelorarbeiten

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

 

Patrick Habernik, BSc MA
T
 0664 83 99 341
E patrick.habernik@kwf.at

Simon Hainig, MSc
T
 0664 85 91 353
E simon.hainig@kwf.at

Mag. Dr. Michael Knapp
T 0664 83 99 349
E michael.knapp@kwf.at

DI Lisa Mack, BSc
T
0664 85 91 357
E lisa.mack@kwf.at

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.