Wachstums.FINANZIERUNG
8. August 2024
KLEIN.Invest
8. August 2024

Umsetzung.F&E

Förderung technologischer Innovationen

Mit Umsetzung.F&E unterstützt der KWF Unternehmen aller Größen bei thematisch offenen F&E- sowie Innovations-Projekten. Der Fokus liegt dabei auf grünen, digitalen und resilienten Lösungen, um qualitatives und ressourcenschonendes Wachstum sicherzustellen. Kooperationen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind erwünscht und werden aktiv vom KWF unterstützt.

Zur optimalen Ausgestaltung Ihrer Förderung kontaktieren Sie uns vor Antragseinreichung.

Version 01

Details zur Förderung

Gefördert werden Unternehmen aller Größen, wobei ein signifikanter Anteil des Projekts in Kärnten realisiert werden beziehungsweise das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen muss.

Umsetzung. F&E adressiert Unternehmen, die Innovationsprojekte umsetzen, welche zu neuen beziehungsweise verbesserten (Prototypen von) Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen. Je nach Unternehmensgröße, Entwicklungsstadium, Branche und weiteren Faktoren, können mit Umsetzung.F&E Projekte unterschiedlichster Art unterstützt werden. Deshalb bieten wir Ihnen gerne das mündliche Beratungsgespräch an.

Folgende Kriterien beeinflussen die Beurteilung Ihres Projektes und die damit verbundene Höhe der Förderungsquote:

  • Technische Herausforderung | Innovationsgrad (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)
  • Marktpotenzial (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)
  • Umsetzungskompetenz (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)

Bei Projekten, die von einer Förderungseinrichtung der EU, des Bundes oder der Bundesländer nach den entsprechenden Regeln als förderungswürdig eingestuft wurden beziehungsweise gefördert werden oder für die speziell gewidmete Mittel des Bundes beziehungsweise der Bundesländer zur Verfügung stehen, gelten die Kriterien der jeweiligen EU-, Bundes-, bzw. Landesförderstelle. Unternehmens-, branchen- oder themenübergreifenden Projektvorhaben können im Rahmen der Zielsetzung von Umsetzung.F&E und den sich daraus ergebenden Wirkungen gefördert werden.

Die förderbaren Kosten können bis maximal EUR 300.000,- (netto) anerkannt werden.

Folgende Kostenarten werden gemäß den Bestimmungen des Kostenleitfadens unterstützt:

  • Personalkosten
  • Unternehmerlohn: pauschalierte Abgeltung für die nachweislich aufgewendete eigene Arbeitsleistung im Rahmen eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Gemeinkostenpauschale: 25 % auf die förderungsfähigen Personalkosten und den förderungsfähigen Unternehmerlohn.
  • Sach- und Materialkosten: Verbrauchsmaterialien und geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht aktivierungsfähig gem. UGB).
  • Investitionen: Material- und Infrastrukturkosten soweit diese zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand und zum Zweck des geförderten Projekts entstanden sind. Diese Kosten sind anteilig bezogen auf die Dauer des Projekts (Abschreibungen gem. UGB) und den projektspezifischen Ausnutzungsgrad hin förderungsfähig.
  • Externe Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für F&E-Beratungen und vergleichbare Dienstleistungen.

Erfolgt die Förderung als Kofinanzierung an eine Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU, werden grundsätzlich jene Kosten gefördert, die in der Förderungsvereinbarung der Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU als förderungswürdig anerkannt werden.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Nicht förderungsfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses – bei positiver Projektbewertung und je nach Erfüllung der Bewertungskriterien – bis zu max. 60 % von EUR 300.000, netto. Eine Kombination mit anderen KWF- Finanzierungsprodukten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen ist möglich. Bitte beachten Sie, dass die maximalen Barwerte der EU nicht überschritten werden dürfen.

Bei positiver Projektbewertung ist je nach Erfüllung der Bewertungskriterien eine Förderungsquote bis max. 45 % der förderbaren Gesamtprojektkosten möglich:

Kleinst- und Kleinunternehmen

  • sehr gute Projektbewertung | 45 % Förderungsquote
  • gute Projektbewertung | 40 % Förderungsquote
  • mäßige Projektbewertung | 35 % Förderungsquote

Mittlere Unternehmen

  • sehr gute Projektbewertung | 35 % Förderungsquote
  • gute Projektbewertung | 30 % Förderungsquote
  • mäßige Projektbewertung | 25 % Förderungsquote

Großunternehmen

  • sehr gute Projektbewertung | 25 % Förderungsquote
  • gute Projektbewertung | 20 % Förderungsquote
  • mäßige Projektbewertung | 15 % Förderungsquote

 

Kooperationsbonus – wirksame Zusammenarbeit

Beim Erreichen der maximalen Förderungsquote können Sie zusätzlich einen Kooperationsbonus in Höhe von 15 % bekommen. Voraussetzung dafür ist eine Kooperation mit Unternehmen und | oder Forschungseinrichtungen. Bei Unternehmenskooperationen darf das maximale Projektvolumen eines Partners 70 % nicht überschreiten. Bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen müssen mindestens 10 % des Projektvolumens bei dem Kooperationspartner liegen.

Erfolgt die Förderung als Kofinanzierung an eine Förderungseinrichtung des Bundes bzw. der Bundesländer, orientiert sich die Förderungshöhe an den jeweilig geltenden Förderungsvereinbarungen des Bundes bzw. der Bundesländer, die darin angeführten Obergrenzen dürfen nicht überschreiten werden. Im Falle unternehmens-, branchen- oder themenübergreifender Projektvorhaben richtet sich die Förderungshöhe nach der Zielsetzung von Umsetzung.F&E und den sich daraus ergebenden Wirkungen. Die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht dürfen nicht überschritten werden.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der KWF Programme »Forschung & Entwicklung« sowie gemäß der »De-minimis« Verordnung oder dem EU Wettbewerbsrecht (AGVO).

  1. Erstgespräch
    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden.Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.Im Falle einer Anschlussförderung gilt der Antragstichtag der jeweiligen EU-, Bundes- bzw. Landesförderungsstelle.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die Sie bei der Antragstellung eingereicht haben, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei Bedarf beauftragt der KWF Gutachten externer Expertinnen und Experten.
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.Auf Ihren Wunsch hin, ist eine Akontozahlung in einem definierten Ausmaß zur Gesamtförderung möglich.
  4. Umsetzung
    Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  5. Auszahlung
    Nachdem Sie Ihre Vorhaben umgesetzt haben, liefern Sie uns einen Ergebnisbericht. Diesen vergleichen wir mit den im Antrag formulierten Inhalten. Das stellt die Grundlage für die Auszahlung Ihrer Förderung dar. Die Auszahlung (abzüglich einer etwaigen Akontozahlung) erfolgt nach Prüfung inhaltliche Umsetzung und der tatsächlich angefallenen Kosten (Schlussabrechnung) nach Abschluss des Vorhabens.

Unternehmen, die intensiv F&E betreiben, verzeichnen eine schnellere Entwicklung, schaffen mehr Arbeitsplätze, sind widerstandsfähiger gegenüber Krisen und stabilisieren die Konjunktur.

Deshalb ist es das Ziel von »Umsetzungs.F&E«, die Anzahl der F&E-betreibenden Unternehmen in Kärnten zu erhöhen.

Einerseits unterstützt Umsetzung.F&E Sie beim Aufbau von nachhaltigen F&E-Expertisen und Strukturen für die langfristige Umsetzung von F&E-Aktivitäten aufgebaut. Andererseits sollen innovative und nachhaltige Prozess-, Produkt- und Produktionstechnologien oder Dienstleistungen mit Schlüsseltechnologien am Kärntner Standort ermöglicht werden.

Umsetzung.F&E fördert aktiv die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungs- bzw. Qualifizierungseinrichtungen, um nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben. Durch Kooperationen können Unternehmen nicht nur auf externe Expertise zugreifen, sondern auch Synergien schaffen, die zu einer qualitativen und ressourcenschonenden Entwicklung. Daraus ergeben sich folgende Wirkungen:

  • Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
  • Steigerung der Produktivität in Wertschöpfungsprozessen und somit Optimierung der Fertigungstiefe sowie Realisierung eines höheren Spezialisierungsgrades
  • Strategische Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich nachhaltiger, ressourcenschonender Technologien und Anwendungen
  • Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaft und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Wirtschaft (Technologie- und Wissenstransfer)
  • Erleichterter Zugang zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
  • Zugang zu qualifizierten Nachwuchskräften durch akademische Abschlussarbeiten wie Dissertationen sowie Master- oder Bachelorarbeiten

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

 

Patrick Habernik, BSc MA
T
 0664 83 99 341
E patrick.habernik@kwf.at

Simon Hainig, MSc
T
 0664 85 91 353
E hainig@kwf.at

Marion Simon, LLB, MA, MES
T 0463 55 800-19
E simon@kwf.at

Mag. Dr. Michael Knapp
T 0664 8399349
E michael.knapp@kwf.at

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?

Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)

Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.

Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.