Umsetzung.F&E

Wachstums.FINANZIERUNG
25. Juni 2024
Stabilisierungs.FINANZIERUNG
26. Juni 2024
Stabilisierungs.FINANZIERUNG
26. Juni 2024
Wachstums.FINANZIERUNG
25. Juni 2024

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Umsetzung.F&E«.

Umsetzung.F&E

Förderung technologischer Innovationen

Mit Umsetzung.F&E unterstützt der KWF Unternehmen aller Größen bei thematisch offenen F&E-Projekten. Der Fokus liegt dabei auf grünen, digitalen und resilienten Lösungen, um qualitatives und ressourcenschonendes Wachstum sicherzustellen. Kooperationen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind erwünscht und werden aktiv vom KWF unterstützt.

Der KWF unterstützt Sie im Rahmen des KWF-Produktes »Umsetzung.F&E« mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 60 % bzw. mit einer Kombination aus unterschiedlichen Förderungsinstrumenten.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Unternehmen, die intensiv F&E betreiben, verzeichnen eine schnellere Entwicklung, schaffen mehr Arbeitsplätze, sind widerstandsfähiger gegenüber Krisen und stabilisieren die Konjunktur.

Deshalb ist es das Ziel von »Umsetzungs.F&E«, die Anzahl der F&E-betreibenden Unternehmen in Kärnten zu erhöhen.

Einerseits unterstützt Umsetzung.F&E Sie beim Aufbau von nachhaltigen F&E-Expertisen und Strukturen für die langfristige Umsetzung von F&E-Aktivitäten aufgebaut. Andererseits sollen innovative und nachhaltige Prozess-, Produkt- und Produktionstechnologien oder Dienstleistungen mit Schlüsseltechnologien am Kärntner Standort ermöglicht werden.

Umsetzung.F&E fördert aktiv die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben. Durch Kooperationen können Unternehmen nicht nur auf externe Expertise zugreifen, sondern auch Synergien schaffen, die zu einer qualitativen und ressourcenschonenden Entwicklung. Daraus ergeben sich folgende Wirkungen:

  • Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
  • Steigerung der Produktivität in Wertschöpfungsprozessen und somit Optimierung der Fertigungstiefe sowie Realisierung eines höheren Spezialisierungsgrades
  • Strategische Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich nachhaltiger, ressourcenschonender Technologien und Anwendungen
  • Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaft und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Wirtschaft (Technologie- und Wissenstransfer)
  • Erleichterter Zugang zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
  • Zugang zu qualifizierten Nachwuchskräften durch akademische Abschlussarbeiten wie Dissertationen sowie Master- oder Bachelorarbeiten

Erfolgt die KWF-Förderung im Anschluss an von der EU, Bund, andere Länder bereits genehmigte Projekte, können dadurch Vorhaben schneller bzw. in höherer Qualität bzw. mit größerem Projektumfang umgesetzt werden. Die zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht dürfen nicht überschritten werden.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Unternehmen aller Größen, wobei ein signifikanter Anteil des Projekts in Kärnten realisiert werden beziehungsweise das Vorhaben Vorteile für Kärnten erwarten lassen muss.

Welche Projekte können gefördert werden?

Umsetzung. F&E adressiert Unternehmen, die Innovationsprojekte umsetzen, welche zu neuen beziehungsweise verbesserten (Prototypen von) Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen. Je nach Unternehmensgröße, Entwicklungsstadium, Branche und weiteren Faktoren, können mit Umsetzung.F&E Projekte unterschiedlichster Art unterstützt werden. Deshalb bieten wir Ihnen gerne das mündliche Beratungsgespräch an.

Folgende Kriterien beeinflussen die Beurteilung Ihres Projektes und die damit verbundene Höhe der Förderungsquote:

  • Technische Herausforderung | Innovationsgrad (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)
  • Marktpotenzial (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)
  • Umsetzungskompetenz (sehr gut | gut | mäßig | unbefriedigend)

Bei Projekten, die von einer Förderungseinrichtung der EU, des Bundes oder der Bundesländer nach den entsprechenden Regeln als förderungswürdig eingestuft wurden beziehungsweise gefördert werden oder für die speziell gewidmete Mittel der EU, des Bundes beziehungsweise der Bundesländer zur Verfügung stehen, gelten die Kriterien der jeweiligen EU-, Bundes-, bzw. Landesförderstelle.

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

  • F&E-Personalkosten für
    • angestellte Projektmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer (wenn Sozialversicherungs-beiträge abgeführt werden), angestellte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer: basierend auf den tatsächlich im Rahmen des Projekts geleisteten Stunden gemäß den Bestimmungen des Förderungsvertrags,
    • am Projekt mitarbeitende Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Eigentümerinnen und Eigentümer, Personen mit Vereinsfunktion lt. Vereinsregister ohne Gehaltsnachweis, können Sie im Rahmen der Projektkosten einen Pauschalstundensatz (gem. Forschungsprämienverordnung) von maximal € 50,- pro Stunde ansetzen, maximal jedoch € 86.000,- pro Person und Jahr für alle geförderten Projekte.
  • Gemeinkostenpauschale in Höhe von 25 % auf die förderungsfähigen Personalkosten.
  • Material- und Infrastrukturkosten: Förderbar sind Kosten ab Beginn des Projekts, die diesem direkt zurechenbar sind und die, zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand, für die Dauer der geförderten Tätigkeit entstanden sind. Wenn diese nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als förderungsfähig.
  • Externe Forschungs- und Entwicklungskosten oder Beratungskosten: Kosten für F&E-Beratungs- und vergleichbare Dienstleistungen (Drittleistungen). Den Kostennachweis erbringen Sie bitte durch Vorlage eines Rechnungsnachweises, des Zahlungsflusses und eines Beratungsberichts.

Als förderbare Kosten können maximal EUR 300.000,- netto anerkannt werden.

Im Falle einer positiven Projektbeurteilung durch EU-, Bundes-, bzw. Landesförderstellen, richten sich die förderbaren Kosten entsprechend dieser Beurteilung.

Der KWF prüft bei Förderungsprojekten die abgerechneten Kosten unter anderem in Hinblick auf deren Höhe, Plausibilität sowie Angemessenheit. Eine übersichtliche, detaillierte und gut argumentierte Darstellung der Kosten durch Sie, die Antragstellerin | den Antragsteller, ist daher erforderlich.

Die Abrechnung förderbarer Kosten erfolgt anhand der KWF-Förderungsabrechnung sowie dem Berechnungsformulars für Personalkosten einschließlich der Beibringung der darin angeführten erforderlichen Nachweise.

Erfolgt die Förderung als Kofinanzierung an eine Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU, werden grundsätzlich jene Kosten gefördert, die in der Förderungsvereinbarung der Förderungs-einrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU als förderungs-würdig anerkannt werden.

 

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projektvorhaben stehen
  • Markteinführungskosten (z. B. Anbahnungs- und Werbekosten, Erstellung einer Homepage)
  • Reise-, Hotel- und Bewirtungskosten
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kleinbetragsrechnungen unter EUR 200,- netto
  • Barzahlungen über EUR 500,- netto
  • Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten
  • Zahlungen, die nicht vom Förderungskunden getätigt wurden (ausgenommen: Einkaufsgemeinschaften)

Wie unterstützt Sie der KWF?

Der KWF unterstützt Sie in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses – bei positiver Projektbewertung und je nach Erfüllung der Bewertungskriterien – bis zu max. 60 % von EUR 300.000, netto. Eine Kombination mit anderen KWF- Finanzierungsprodukten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen ist möglich. Bitte beachten Sie, dass die maximalen Barwerte der EU nicht überschritten werden dürfen.

Bei positiver Projektbewertung ist je nach Erfüllung der Bewertungskriterien eine Förderungsquote bis max. 45 % der förderbaren Gesamtprojektkosten möglich:

Unternehmens-
größe
Sehr gut Gut Mäßig
Kleinst- und Kleinunternehmen 45 % 40 % 35 %
Mittlere Unternehmen 35 % 30 % 25 %
Großunternehmen 25 % 20 % 15 %

 

Kooperationsbonus – wirksame Zusammenarbeit

Beim Erreichen der maximalen Förderungsquote können Sie zusätzlich einen Kooperationsbonus in Höhe von 15 % bekommen. Voraussetzung dafür ist eine Kooperation mit Unternehmen und | oder Forschungseinrichtungen. Bei Unternehmenskooperationen darf das maximale Projektvolumen eines Partners 70 % nicht überschreiten. Bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen müssen mindestens 10 % des Projektvolumens bei dem Kooperationspartner liegen.

 

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Finanzierung gewährt?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der KWF Programme »Forschung & Entwicklung« sowie gemäß der »De-minimis« Verordnung oder dem EU Wettbewerbsrecht (AGVO). Im Falle einer Anschlussförderung, gilt die Rechtsgrundlage unter der die jeweilige EU-, Bundes-, bzw. Landesförderstelle die Förderung gewährt hat.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

  1. Erstgespräch
    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit einer unserer Ansprechpersonen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
  2. Einreichung des Förderungsantrags
    Basierend auf dem Erstgespräch können Sie jederzeit einen elektronischen Antrag beim KWF einreichen, in welchem der Status-Quo und die Motivation | Zielsetzung des Unternehmens skizziert werden.Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden.Im Falle einer Anschlussförderung gilt der Antragstichtag der jeweiligen EU-, Bundes- bzw. Landesförderungsstelle.
  3. Prüfung und vertragliche Vereinbarung
    Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die Sie bei der Antragstellung eingereicht haben, bearbeitet. Es erfolgt eine formale, sowie eine inhaltliche Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. Bei Bedarf beauftragt der KWF Gutachten externer Expertinnen und Experten.
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.Auf Ihren Wunsch hin, ist eine Akontozahlung in einem definierten Ausmaß zur Gesamtförderung möglich.
  4. Umsetzung
    Sie setzen Ihre geplanten Vorhaben um. Sollte es zu groben Änderungen in Ihren Plänen kommen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren.
  5. Auszahlung
    Nachdem Sie Ihre Vorhaben umgesetzt haben, liefern Sie uns einen Ergebnisbericht. Diesen vergleichen wir mit den im Antrag formulierten Inhalten. Das stellt die Grundlage für die Auszahlung Ihrer Förderung dar. Die Auszahlung (abzüglich einer etwaigen Akontozahlung) erfolgt nach Prüfung inhaltliche Umsetzung und der tatsächlich angefallenen Kosten (Schlussabrechnung) nach Abschluss des Vorhabens.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Oliver Kathol, MSc
T: 0664 8591351
E: kathol@kwf.at

 

Simon Hainig, MSc
T: 0664 8591353
E: hainig@kwf.at