vor.GRÜNDEN
Unterstützung von innovativen und
technologieorientierten Gründungsvorhaben
Die Intention von »vor.GRÜNDEN« ist es, Gründungsideen mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten aus dem wissenschaftlichen Umfeld heraus in Richtung Marktreife zu bringen. Im Rahmen dieses KWF-Produkts werden Personen aus Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Umsetzung ihrer Produkt- oder Dienstleistungsideen unterstützt. Die fachliche und gründungsthematische Begleitung ermöglicht es, ein Gründungsprojekt vorzubereiten.
Es werden institutionelle Träger (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen) gefördert, die innovative und technologieorientierte Gründungsvorhaben innerhalb des Projektzeitraums in der Organisation verankern sowie fachlich unterstützen und damit das regionale Innovationsökosystem aufbauen
Reichen Sie Ihren Förderungsantrag unbedingt VOR Projektbeginn ein, da eine Förderung sonst nicht möglich ist.
Version 02
Eine Einreichung war bis 15. Mai 2025 möglich.
Die nächste Einreichung ist voraussichtlich im Frühjahr 2026 möglich.
Details zu vor.GRÜNDEN
Details zur Förderung
Förderungskunden können eine Universität, eine Fachhochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in überwiegend öffentlicher Hand sein, die potenzielle Gründungsvorhaben und die entsprechenden gründungsbereiten Personen vorauswählen und als Gesamtprojekt beim KWF einreichen. Der Förderungskunde fungiert intern wie extern als Ansprechpartner, Koordinator und Betreuer der gründungsbereiten Personen und verantwortet als unmittelbar Begünstigter die Rechtskonformität und Vollständigkeit des geförderten Vorhabens gegenüber dem KWF.
Zum Gesamtprojekt:
- Die Antragstellung ist im Rahmen der Ausschreibungsfrist möglich. Hierfür reicht der Förderungskunde das förderbare Gesamtprojekt (vorausgewählte Gründungsvorhaben bzw. geplante Personalressourcen für die interne inhaltlich verantwortliche Projektbetreuung) beim KWF zur Förderung ein.
- Das Gesamtprojekt wird auf Basis der im IBW EFRE & JTF-Programm 2021-2027 definierten Projektselektionskriterien der Maßnahme 1.3 »Gestaltung regionaler Innovationsökosysteme«, beurteilt.
- Für das Gesamtprojekt werden gemäß den Zielen des Produkts gegebenenfalls Indikatoren festgelegt und vertraglich vereinbart.
Zu den Gründungsvorhaben:
- Der Förderungskunde übernimmt die Vorauswahl der Gründungsvorhaben und den damit verbundenen gründungsbereiten Personen (max. zwei Personen pro Gründungsvorhaben und max. 10 Gründungsvorhaben pro Förderungskunde), die im Rahmen des Gesamtprojekts eingereicht werden. Die Begleitung der gründungsbereiten Personen erfolgt durch den Förderungskunden.
- Jedes Gründungsvorhaben ist auf Basis eines Ideenpapiers nachvollziehbar zu beschreiben.
- Die Gründung des Unternehmens bzw. die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Gewerbezweig des beabsichtigten Gründungsvorhabens darf bei »Start des Gründungsvorhabens« noch nicht erfolgt sein. Als »Start des Gründungsvorhabens« gilt der Beginn des Dienstverhältnisses beim Förderungskunden durch die gründungsbereite(n) Person(en).
- Die gründungsbereiten Personen widmen ihre volle Arbeitskraft dem jeweiligen Gründungsvorhaben und dürfen somit weder einer selbstständigen noch unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, die nicht in Zusammenhang mit dem konkreten Gründungsvorhaben steht (Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung).
- Der Förderungskunde hat die Teilnahme der gründungsbereiten Peron(en) am build!-UP Programms des build! Gründerzentrums zu gewährleisten.
- Die Gründungsvorhaben sollen eine positive Wirkung auf die Erreichung der Ziele des EU-Green Deals und die Sustainable Development Goals (SDGs) entfalten und jedenfalls keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, den Klimaschutz, den effizienten Einsatz von Energie und natürlichen Ressourcen sowie die Geschlechtergerechtigkeit haben.
- Die vom Förderungskunden vorausgewählten Gründungsvorhaben werden nach erfolgter Antragstellung gesammelt von einer Jury bewertet (im Zuge eines Live-Pitches, der vom KWF organisiert wird), die über die Aufnahme in das Gesamtprojekt entscheidet.
- Der Unterstützungszeitraum für die Kosten der jeweiligen gründungsbereiten Personen beträgt längstens neun Monate ab »Start des Gründungsvorhabens«.
- Nach ca. fünf Monaten, ab »Start des Gründungsvorhabens«, erfolgt ein »Screening« der jeweiligen Vorhaben durch eine Jury. Bei negativer Beurteilung können die für das jeweilige Gründungsvorhaben anfallenden Kosten längstens bis zur Bekanntgabe der Jury-Beurteilung (externe Dienstleistungen) bzw. zur frühestmöglichen Beendigung des Dienstverhältnisses der gründungsbereiten Person unterstützt werden.
Mit »vor.GRÜNDEN« fördert der KWF
- die Personalkosten (IST-Kosten) der gründungsbereiten Personen für längstens neun Monate ab »Start des Gründungsvorhabens«,
- die Personalkosten (IST-Kosten) einer übergreifenden, inhaltlichen Projektbetreuung der Gründungsvorhaben (keine administrativen Tätigkeiten) für den gesamten Projektdurchführungszeitraum zum Aufbau des Gründungsökosystems,
- externe Dienstleistungen bis max. EUR 6.500,- (brutto) pro Gründungsvorhaben sowie
- indirekte Kosten in Form einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20% auf die gesamten direkten förderungsfähigen Personalkosten.
Die Angaben zu Umfang und Nachweisführung der förderungsfähigen Kosten im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« finden Sie im EU-Kostenleitfaden.
Wie unterstützt Sie der KWF?
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.
Die Einreichung war von 15. März bis 15. Mai 2025 möglich.
- Kontaktaufnahme mit dem KWF
Kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechperson im KWF vor Ihrer Antragseinreichung, um eine optimale Förderabwicklung sicherzustellen. - Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online (ATES 2021 System | IBW Österreich 2021-2027 | EFRE & JTF) und war bis 15. Mai 2025 möglich. Im Zuge Ihrer Antragsstellung sind neben dem Antrag eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie weitere EFRE&JTF relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. - Projektbeginn
Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt.
Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen begonnen werden. - Bearbeitung Ihres Projektes auf Basis des Antrages
Ihr Projekt wird auf Basis jener Informationen, die durch die Antragsstellung (Online-Antrag inkl. nachgereichte, angeforderte Unterlagen) zur Verfügung gestellt wurden, bearbeitet. Es erfolgt eine formal-administrative, sowie eine inhaltlich-qualitative Prüfung. In dieser Phase tauschen wir uns intensiv mit Ihnen zu Ihrem Projektinhalt aus. - Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme von Ihrer Seite. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung. - Projektende
Sie haben Ihre Projektmaßnahmen innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegebenen Frist umgesetzt (»vollständige Projektumsetzung«). - Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb der im Förderungsvertrag vorgegeben Fristen beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie hier. - Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektrealisierung gemäß eingereichtem und genehmigtem Projekt, sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten, der inhaltlichen Umsetzung des Projekts und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen. - Einhaltung nachgelagerter Verpflichtungen
Sie sind verpflichtet, die im Förderungsvertrag geregelten, nachgelagerten Förderungsvoraussetzungen einzuhalten.
Konkret werden mit diesem KWF-Produkt folgende Ziele verfolgt:
- Universitäre und außeruniversitäre F&E-Einrichtungen wirken aktiv und nachhaltig auf das Innovationsökosystem ein, indem sie ambitionierte Menschen mit ihren Geschäftsideen begleiten und Ausgründungen (Spin-offs) vorbereiten und forcieren.
- Geschäftsideen werden bereits im Frühstadium professionell und fachkundig unterstützt und können sich in einem geschützten Umfeld weiterentwickeln.
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen bzw. Aufbau eines gründungsfreundlichen Milieus innerhalb der F&E-Einrichtungen durch Spin-off Manager.
- Die Entwicklung von Gründungsvorhaben wirkt in die universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie in die regionale Wirtschaft und unterstützt den umsetzungsnahen Wissenstransfer.
Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Zum Gesamtprojekt
Für das Gründungsvorhaben
Downloads for the start-up-project
Mag. Dr. Michael Knapp
T +43 664 8399349
E michael.knapp@kwf.at
Simon Hainig, MSc
T: +43 664 8591353
E: hainig@kwf.at
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.
Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.
Ja, Sie benötigen die ID Austria. Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Installieren Sie die App »Digitales Amt« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
- Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
- Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
- Geben Sie dann Ihr Signatur-Passwort in der App ein und unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage.
- Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung ist abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit.
Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen (noch) keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um dennoch eine rechtskonforme Antragsstellung für unsere Förderungskunden zu ermöglichen, kann sich der Kunde selbstverständlich vertreten lassen und der Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z.B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch das Unternehmen selbst beigebracht werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at. Natürlich steht es jedem Unternehmen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater, eine Bank etc. unterstützen zu lassen.
Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten.
Unternehmensbezogene Daten
- Namens- und Kontaktdaten
- Eigentümer
- Verflechtungen
- Mitarbeiteranzahl
- Wirtschaftliche Informationen
Projektbezogene Daten
- Informationen zum Projektinhalt
- Projektkosten
- Geplante Finanzierung
Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.
Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.
Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch den Forderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.
Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:
- Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
- Öffnen Sie dazu beispielsweise die Website www.a-trust.at/pdfsign/.
- Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
- Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte direkt auf das Dokument an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
- Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über die ID Austria ein.
- Geben Sie in der App »Digitales Amt« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei
- Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken es per Mail an uns retour.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich auf der Website der ID Austria einzuloggen, dort unter Services | PDF Signatur ein Dokument hochzuladen und digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.
Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at weiter.
Die Projektabrechnung findet über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen dar. Diese finden Sie direkt beim Produkt oder gesammelt unter Projektabrechnung.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:
- Soll-Ist-Vergleich
- Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
- Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Die Übermittlung erfolgt an audit@kwf.at.
Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an office@kwf.at.
Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.
Was wird geprüft?
- Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
- Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
- Einhaltung rechtlichen Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
- Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
- Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtung des Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.
Praxisbeispiele:
- Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
- Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.