Zwischenbilanz zu »Meine Pop-up Store Kooperation«

KWF Förderbilanz 2021
31. März 2022
International Economics and Law
6. April 2022
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Zwischenbilanz zu »Meine Pop-up Store Kooperation«

Mit insgesamt 34 Einreichungen ging am 31. März 2022 die 6. Runde der KWF-Ausschreibung »Meine Pop-up-Store Kooperation« erfolgreich zu Ende. Erstmals wurde die Ausschreibung kärntenweit ausgerollt. Teilgenommen haben die Städte Klagenfurt, Villach, Feldkirchen, Hermagor, Spittal an der Drau, Wolfsberg sowie Gmünd. Bis Ende April stehen die Siegerkonzepte fest.

 

Dem KWF geht es bei dieser Initiative neben der Stimulierung der Standort- und Regionalentwicklung insbesondere um neue wirtschaftliche Potenziale. Vorwiegend Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Unternehmen in Gründung werden darin unterstützt, ihre Geschäftsidee ins Leben zu bringen. Benötigt werden dafür meist Geschäftsräume und Startkapital. Die teilnehmenden Städte übernehmen daher einen Teil der Nettomiete für sechs Monate.  Der KWF prämiert außergewöhnliche Geschäftsideen mit einem Preisgeld von bis zu EUR 3.000,– pro Konzept.

Diesmal bekamen die Interessentinnen und Interessenten bereits im Vorfeld Unterstützung durch regionale Vertreter vor Ort, die als Sparringpartner für die Antragstellung fungierten, aber auch nach Bezug des Geschäftslokals begleitend zur Verfügung stehen werden.

 

Da die eingereichten Projekte einem Wettbewerb unterliegen, wird nicht jedes Konzept prämiert. Eine eigene Jury aus Expertinnen und Experten beurteilt bis Ende April die pro Stadt vorliegenden Konzepte und spricht eine Reihung aus. Kooperationen mit anderen Pop-up Stores, ansässigen Unternehmen sowie berufsbildenden Bildungseinrichtungen sind Pluspunkte, die neben der Originalität der Konzepte eine wichtige Rolle spielen. So könnten auch Maturaprojekte oder Übungsfirmen im Rahmen eines Pop-up Stores erste Erfahrungen sammeln. »Auf den ersten Blick zeigt sich, dass die Projekte sehr unterschiedlich sind, was positiv ist. Besonders freuen wir uns, dass diesmal viele grüne Projektideen eingereicht wurden,« resümiert KWF-Vorstand Erhard Juritsch.

 

Der KWF beurteilt somit die Geschäftsidee und die Qualität des Konzepts. Formale Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen natürlich erfüllt sein und werden von den zuständigen Behörden geprüft.

 

Wir freuen uns, dass die Ausschreibung diesmal von den Städten und den Interessentinnen und Interessen so gut angenommen wurde und wir somit für viele den Grundstein für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit legen konnten.

Die Gewinner werden durch den KWF bzw. durch die teilnehmenden Städte informiert.

 

Rückfragehinweis:

Mag. (FH) Martina Sebastian
martina.sebastian@kwf.at
0664 83 99 310