Balanced Tourism: Unterstützung für nachhaltig ausgewogenen Tourismus
10. Juni 2024Business Model Innovation
20. Juni 2024Was passiert mit dem Geld der Steuerzahlenden?
Für jenen Anteil des Landesbudget, den der KWF zur Verfügung hat, kann das gerne beantwortet werden:
Jährlich wird im Herbst vom Vorstand des KWF ein Vorschlag gemacht, wieviel Geld mit welchen Maßnahmen in die Kärntner Wirtschaft als Wirtschaftsförderung fließen soll. Dieses Budget wird vom KWF-Kuratorium, dem zuständigen Aufsichtsgremium, und der Landesregierung beschlossen oder auch nicht. Die Landesmittel, die dadurch jährlich dem KWF zur Verfügung gestellt werden liegen zwischen EUR 19 und EUR 25 Mio. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der wirtschaftlichen Ausgangslage oder geplanten speziellen Maßnahmen oder Zielen.
Wieviel Geld tatsächlich in einem Jahr vom KWF verbraucht wurde, wird im jeweils darauffolgenden März im Jahresbericht veröffentlicht. Im Jahr 2023 wurden EUR 24,3 Mio. an Förderungen (neben Landesmittel sind hier auch EUR 6,3 Mio. EU-Mittel enthalten) durch den KWF in Kärnten vergeben.
Der KWF ist politisch unabhängig und weisungsfrei, agiert aber ausschließlich in einem gesetzlichen Rahmen. Also Förderungen werden nachvollziehbar und nicht willkürlich vergeben. Der rechtliche Rahmen sind das EU-Beihilfenrecht und das Kärnten Wirtschaftsförderungs Gesetz.
Wenn Sie sich die Frage stellen, wer welche und wieviel Förderung erhalten hat, dann lässt sich auch das beantworten. Jährlich erstellen wir einen Bericht über Genehmigungen und Auszahlungen.[1] Diese Liste der Genehmigungen und Auszahlungen wird dem Kärntner Landtag vorgelegt, dieser muss der Veröffentlichung zustimmen. Sobald dieser zugestimmt hat, wird diese Liste auf kwf.at unter »Genehmigungen & Auszahlungen« veröffentlicht. Dort ist sie für jede und jeden jederzeit einsichtig.
Fragt jemand (zum Beispiel eine Zeitung) an, ob das Unternehmen xy vom KWF eine Förderung bekommt, können wir das nur im Nachhinein beantworten. Wir dürfen nicht – außer das Unternehmen willigt schriftlich ein – darüber Auskunft geben, wenn ein Unternehmen bei uns um eine Förderung angefragt hat oder welche Auflagen wir vertraglich vereinbart haben. Diese Daten sind im Interesse der Kunden geschützt und dürfen nicht transparent gemacht werden. Der Kunde selbst darf natürlich darüber sprechen. Wenn er das möchte, wird er das tun, oft wird er aber nicht direkt gefragt.
Spätestens jedoch, wenn Förderungsgeld tatsächlich ausgezahlt wurde, unterliegt es der Transparenzpflicht. Es ist auch in unserem Interesse, dass das Steuergeld sinnvoll und nachvollziehbar für alle, verwendet wird.