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TD|IKT 2013:
Technologische Dienstleistungen und Informations- und Kommunikationstechnologien Kärnten

TD|IKT ist eine Weiterentwicklung der bisherigen KWF IKT-Ausschreibung.

Die Einreichfrist zur Ausschreibung 2013 endete am 8. Mai, 12:00 Uhr. Jetzt ist die Jury gefordert. Die Preisverleihung findet am 1. Juli 2013 mit Beginn um 19:00 Uhr im Zuge der »Internationale Lakeside Conference« im Lakeside Science & Technology Park in Klagenfurt statt.

Die Kriterien zur abgeschlossenen Ausschreibung finden Sie hier zur Nachlese.

Ziele:

Der KWF unterstützt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung von innovativen Projektvorhaben von Kärntner KMU* des sekundären (Produzierender Bereich) und tertiären (Dienstleistungsbereich) Wirtschaftssektors im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen* und technolgieorientierter Innovationen*.

Dienstleistungen werden angesichts der Wettbewerbsintensivierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels zum Schlüsselbegriff für Beschäftigung, wirtschaftlich nachhaltiges Wachstum und Innovation.
Als Querschnittstechnologien stellen IKT für nahezu alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche eine Treiberfunktion dar und sind für das Wirtschaftswachstum und die Zukunftsfähigkeit Kärntens von großer Bedeutung.

Die Preise und Förderungen werden im Wettbewerbsprinzip (Ausschreibung) vergeben. Eine Expertenjury beurteilt nach einer formalen Vorprüfung durch den KWF bis Anfang Juni 2013 die Projekte.

Die Preisträger 2012 finden Sie hier zur Nachlese ......
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-* , Klein- und Mittelunternehmen* (KMU*)

Förderwerber (Branchen):
Mit dieser Ausschreibung unterstützt der KWF innovative Projektvorhaben von Kärntner KMU* (des sekundären und tertiären Wirtschaftssektors) im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen* und technologieorientierter Innovationen. Eingereichte Projektvorhaben führen in weiterer Folge zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und somit zu einer gestärkten Wettbewerbssituation der teilnehmenden Unternehmen. Das Projekt kann in eigener, überwiegend in Kärnten durchgeführter Entwicklungsarbeit, aber auch in Zusammenarbeit* mit einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer Schule oder einem anderen Unternehmen (KMU*) realisiert werden.

Großunternehmen* bzw. Unternehmen aus dem Ausland können im Zuge dieser Ausschreibung lediglich als externe Auftragnehmer für projektbezogene Teilbereiche integriert werden.

Hinsichtlich der förderbaren Themen wurde ein breiter Ansatz gewählt, der es Unternehmen unterschiedlichster Branchen ermöglicht, an der Ausschreibung teilzunehmen. Beispielhaft sind folgende typische Themenfelder angeführt:

IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien:
  • -
    IKT-getriebene Geschäftsmodelle und -prozesse
  • -
    Internet of Things
  • -
    Exploiting the Cloud
  • -
    ...
Produktionstechnologien:
  • -
    IKT-getriebene Produktionsprozesse
  • -
    Smart Production - Verfahrenstechnologien
  • -
    Neue Methoden des Managements und der Organisation (von Produktionsprozessen)
  • -
    ...
Nachhaltigkeit:
  • -
    Green ICT: IKT-Lösungen zur Unterstützung eines umweltschonenden Ressourceneinsatzes
  • -
    Integrierte Lösungen für erneuerbare Energien - Smart Grids | Microgrids, Embedded Systems
  • -
    Energy Harvesting: Dienstleistungen oder Produkte zur Energieerzeugung aus alternativen Quellen
  • -
    ...
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • -
    Durchführung von innovativen Projektvorhaben von Kärntner KMU* im Bereich wissensbasierter Dienstleistungen* bzw. technologieorientierter Innovationen
  • -
    Die geförderten Projektvorhaben müssen zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, systematisch wiederholt, möglicherweise zertifiziert und gegebenenfalls patentiert werden können.
  • -
    Die Innovationen müssen gemessen am Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig neu oder wesentlich verbessert sein (rein inkrementelle Entwicklungen sind nicht Inhalt dieser Ausschreibung).
  • -
    Bei der Realisierung der Innovation muss das Risiko beim Förderungswerber liegen (reine Produktpflege bzw. Auftragsentwicklung ist im Zuge der gegenständlichen Ausschreibung nicht förderbar).
  • -
    Der Großteil der Projektrealisierung (ca. 80% der Projektkosten) muss in Kärnten erfolgen.
Für Prämierungen und Förderungen im Zuge dieser Ausschreibung kommen nicht in Betracht:
Routinemäßig und in regelmäßigen Abständen erfolgende Änderungen an Produkten, Produktlinien, Herstellungsverfahren, bestehenden Dienstleistungen und an sonstigen laufenden Vorgängen, selbst wenn diese Änderungen zu Verbesserungen führen.
Was:

Mindestinvestition:
-

Maximal förderbare Kosten*:
Investitionen, interne und externe Entwicklungskosten sowie Beratungskosten: 250.000,- EUR

Art und Ausmaß der Förderung (De-minimis*):
Nicht zurückzuzahlender Zuschuss von max. 30 % der förderbaren Kosten, abhängig vom Innovationsgrad (dieser wird von der Jury ermittelt: bei »gut« und »mäßig« Reduktion der Fördequote um jeweils 3 %)

Maximalförderhöhe pro Projekt:
75.000,- EUR im Rahmen der freien »De-minimis*«-Mittel.

Die Vergabe der Preisgelder bzw. Förderungen erfolgt im Rahmen der Richtlinie »Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI)« unter den Programmen »Wettbewerbe« bzw. »Technologiefonds«.

Preisgelder:
Prämierung und zusätzliche Preisgelder für das beste Projekt in fünf Kategorien:
  • -
    Dienstleistung: 5.000,- EUR
  • -
    IKT | Software: 5.000,- EUR
  • -
    Nachhaltigkeit: 5.000,- EUR
  • -
    Technologie-, Wissens- bzw. Know-How Transfer: 5.000,- EUR
  • -
    Grenzüberschreitende Kooperation: 5.000,- EUR
Zusätzlich erhalten die Preisträger der jeweiligen Kategorie eine gerahmte Urkunde, eine Preisträger-Signatur, eine Bildtafel (Firmenportrait) soweie eine Foto-CD von der Preisverleihung.

Beurteilungskriterien:
  • -
    Ausschreibungskonformität lt. Einreichformular
  • -
    Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
  • -
    Systematische Reproduzierbarkeit der entstehenden Dienstleistung
  • -
    Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit)
  • -
    Technischer Schwierigkeitsgrad
  • -
    Ökonomische Nachhaltigkeit für das Unternehmen (strategische Bedeutung)
  • -
    Unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen
  • -
    Projekt- und Umsetzungsplanung
  • -
    Auswirkungen auf den Markt
Anmerkung: Die Bewertung und Prämierung der eingereichten Projektvorhaben erfolgt durch eine Expertenjury. Sollte eine Prämierung in einzelnen Kategorien nicht möglich sein (z.B.: mangels qualitativer Einreichungen), so erfolgt keine Prämierung in der jeweiligen Kategorie.

Der KWF prüft die Förderungswürdigkeit nach den vorliegenden Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen). Zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung der einzelnen Förderungsansuchen können bei Bedarf externe Sachverständige herangezogen werden.

Wie:

Legende: Einreicher KWF

Zeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Beginn Ausschreibung TD|IKT 2013: 3. April 2013

Elektronische Einreichung der Projektidee mit (vollständig ausgefülltem!) TD|IKT Einreichformular (siehe Rubrik »Details«)
zwischen 3. April 2013 und 8. Mai 2013, 12:00
Eingang elektronisches Einreichformular

Kostenanerkennung
Projektstart
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des elektronischen Einreichformulars

Vorabprüfung der eingereichten Projektidee

Jurysitzung (bis Anfang Juni 2013): wählt aus den Projektplänen im Detail die Preisträger

Preisverleihung

Auszahlung Preisgelder
oder Ablehnungsschreiben und Prüfung in anderem KWF-Programm

Ggf. Nachforderung von Unterlagen
Übermittlung fehlender Unterlagen

Versand Förderungsanbot

Annahme des Förderungsanbots
durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung
und Erfüllung der Förderungsbedingungen gemäß Förderungsanbot

Schlussabrechnung
inklusive Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung der Schlussabrechnung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen: 10 Jahre
Aufbewahrung der Unterlagen: 10 Jahre

Details:

Ansprechpartner:
Ing. Robert Raindl
raindl@kwf.at
(0463) 55 800-43

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
(0463) 55 800-23

Weitere Informationen:

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

wissensbasierter Dienstleistungen

Die Entwicklung und erstmalige Umsetzung von Dienstleistungen, die unter Einsatz von Spezial- und Branchen Know-How sowie unter Technologieeinsatz (IKT etc.) zu neuen oder deutlich verbesserten marktgängigen Dienstleistungen führen.

technolgieorientierter Innovationen

Projekte, die zu technologieorientierten Innovationen und somit zu neuen marktgängigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen.

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Klein- und Mittelunternehmen

10 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung oder einer anderen Struktur.
Großunternehmen

Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
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