KWF-Ausschreibung »TD|IKT|EBS Kärnten«

foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm »Stabilisierungskapital-Beteiligung«
30. Mai 2022
»vor.GRÜNDEN«
3. April 2023
»vor.GRÜNDEN«
3. April 2023
foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm »Stabilisierungskapital-Beteiligung«
30. Mai 2022

KWF-Ausschreibung TD|IKT|EBS Kärnten

Förderung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in den Bereichen Technologische Dienstleistung | Digitalisierung (TD), Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) oder Electronic Based Systems | Mikroelektronik (EBS)
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Es braucht innovative Unternehmen aller Branchen, die ihre Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit aktiv gestalten wollen. Sie entwickeln dabei innovative, technologieorientierte Lösungen, um das Leben der Kärntner Bevölkerung flexibler, nachhaltiger und besser zu gestalten.
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Kärntner KMU, Startups, Gründerinnen und Gründer aller Branchen des sekundären und tertiären Wirtschaftssektors
förderungen kärnten

Was

Interne Entwicklungskosten, externe Forschungs- und Entwicklungsexpertise, Beratungskosten und Investitionen von max. 250.000 EUR (davon bis zu
40 % Zuschuss)
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Akonto
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Eine Einreichung ist laufend möglich.

Kurzinformationen

Technologien sind die Treiber unseres Lebens – beruflich und privat. Sie mitzugestalten ist essenziell für unsere Zukunft am Standort Kärnten.

Mit der Ausschreibung »TD|IKT|EBS  Kärnten« werden Kärntner KMU, Startups, Gründer*innen des sekundären und tertiären Wirtschafts­sektors unterstützt, innovative Projekt­vorhaben in den Bereichen

  • technologieorientierte Innovationen durch Digitalisierung oder technologische Dienstleistungen (TD),
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) oder
  • Electronic Based Systems (EBS)

durchzuführen.

Ziele:  Die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit systematischer Reproduzierbarkeit (gegebenenfalls inklusive Zertifizierungen, Patentierungen et cetera), wodurch eine verbesserte Wettbewerbsposition und Zukunftsfähigkeit für die teilnehmenden Unternehmen erreicht wird.

Zielgruppen der Ausschreibung sind neben den spezialisierten Unternehmen in den Bereichen IKT und EBS auch jene Unternehmen aller Branchen, deren Projekte – vor allem in Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (universitär bzw. außeruniversitär) – eine signifikante Verbesserung ihrer Marktpotenziale erwarten lässt. Weitere Partner (KMU, Großunternehmen, Schulen, …) können zur Abwicklung projektbezogener Teilbereiche herangezogen werden.

Der Großteil der Projektrealisierung sollte in Kärnten erfolgen. Das heißt, dass zirka 80 % der Projektkosten — insbesondere die Softwareentwicklung — in Kärnten anfallen.

Die technologischen Innovationen müssen – gemäß dem Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig – neu oder wesentlich verbessert sein. Rein inkrementelle (schrittweise) Entwicklungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

»TD|IKT|EBS Kärnten« Wettbewerb

Die besten Projekte  der »TD|IKT|EBS Kärnten« Ausschreibung werden jährlich öffentlichkeitswirksam prämiert und erhalten ein Preisgeld von 5.000 EUR. Die im Rahmen der Ausschreibung »TD|IKT|EBS Kärnten« eingereichten Projekte nehmen automatisch an diesem Wettbewerb teil.

Hier geht´s zu den Preisträgern 2022 … 

Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert. 

Details zur Förderung

  • Steigerung der Anzahl von technologisch innovativen Projekten
  • Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch den Einsatz zeitgemäßer Instrumente
  • Steigerung der Arbeitsteilung von Wertschöpfungsprozessen und somit Optimierung der Fertigungstiefe und Realisierung eines höheren Spezialisierungsgrads
  • Unterstützung zur strategischen Weiterentwicklung beziehungsweise Neupositionierung von Unternehmen, insbesondere im Bereich nachhaltiger, ressourcenschonender Technologien wie zum Beispiel nachhaltige, effiziente Energie- oder Mobilitätslösungen
  • Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung im Dienstleistungsbereich und Erhöhung der Anzahl an High-Tech-Dienstleistungsunternehmen
  • Steigerung des Technologietransfers durch verstärkte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
  • Potentialausschöpfung und Stimulation zusätzlicher F&E-Tätigkeiten im Kontext der experimentellen Entwicklung von Unternehmen
  • Verbreiterung der Basis an F&E-treibenden Unternehmen am Wirtschaftsstandort Kärnten

Projekte können laufend eingereicht werden. Alle drei Monate werden die zuletzt eingereichten Projekte einem Beurteilungsgremium | Experten-Panel vorgelegt.

Die nächsten Panel-Termine:

  • September 2023
  • Jänner 2024
  • April 2024

Für Projektanträge, die bis ca. einem Monat vor den Panel-Terminen beim KWF einlangen, erfolgt eine Förderempfehlung in der jeweils nächsten Panel-Sitzung. Danach einlangende Projekte werden in der darauffolgenden Panel-Sitzung besprochen.

KMU, Startups sowie Gründer*innen aller Branchen des sekundären oder tertiären Wirtschaftssektors mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten, die Technologien als Treiber unseres Lebens – beruflich und privat – begreifen und mitgestalten möchten, um die Zukunft am Standort Kärnten flexibler, nachhaltiger und besser zu gestalten.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt max. EUR 40 %.
Er setzt sich aus Projektförderung und gegebenenfalls dem Kooperationsbonus zusammen.

Projektförderung

Das Projektvorhaben wird – abhängig vom Innovationsgrad – mit zwischen 24 % bis max. 30 % in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Basis sind die förderbaren Projektkosten (interne Entwicklungskosten, externe Forschungs- und Entwicklungsexpertise, Beratungskosten und Investitionen) in der Höhe von maximal 250.000 EUR. Die Maximalförderung pro Projektvorhaben beträgt somit EUR 75.000 (= 30 %).

Kooperationsbonus

Für die besten Kooperationsprojekte kann ein zusätzlicher Kooperationsbonus von 10 % der förderbaren Kosten (maximal 25.000 EUR) vergeben werden. Der förderbare Kostenanteil der Kooperation muss hierbei  mindestens 10 % betragen. Die Kooperation kann mit einer wissenschaftlichen Einrichtung oder in Form von (berufsbegleitenden) akademischen Abschlussarbeiten (Dissertationen, Master- oder Bachelorarbeiten) erfolgen.

Förderungen nach erfolgreichem Projektabschluss

Erfolgreich umgesetzte Projekte ermöglichen Ihnen, weitere Förderungsprodukte – zum Beispiel bei F&E-Überleitung, Markteintritt, Internationalisierung et cetera – in Anspruch zu nehmen. Mit Zuschüssen, Darlehen oder Beteiligungen können diese Vorhaben gut unterstützt werden und wirken insbesondere, wenn bereits erfolgreich gelebte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft weiter gefestigt werden.

Die Projektvorhaben müssen einen ausreichenden Neuheitsgrad aufweisen. Es sollte überdies ein öffentliches Interesse – wirtschaftlich beziehungsweise sozial – an den entwickelten Diensten und Anwendungen bestehen. Der Nutzen des Projekts muss für die Kärntner Wirtschaft beziehungsweise für die Kärntner Bevölkerung erwachsen und zur Weiter­entwicklung des Unternehmens beitragen.

Beurteilungskriterien

  • Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
  • Systematische Reproduzierbarkeit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung
  • Technischer Schwierigkeitsgrad
  • Nutzen der Innovation (für Anwender, Kunden, Allgemeinheit)
  • Marktpotenzial der Projektergebnisse
  • Kompetenzaufbau im Unternehmen
  • Strategische Bedeutung für das Unternehmen
  • Operationelle Umsetzbarkeit (Know-How, Ressourcen, Risiko) des Vorhabens
  • Projekt-Umsetzungsplanung
  • Ausschreibungskonformität

Das Panel

Die Bewertung der eingereichten Projektvorhaben erfolgt durch eine Experten-Panel, bestehend aus Univ.-Prof. DI Dr. Hermann Hellwagner (Institut für Informationstechnologie der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt AAU), DI Mag. (FH) Reinhard Zeilinger (Techn. Experte (betriebliche) Informatik, Software Internettechnologien, KI, Machine Learning, Finanzmathematik der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG) und  DI Karl Biedermann, MSc (Bereich Hochtechnologieförderung der Austria Wirtschaftsservice aws).

Ing. Robert Raindl, Bakk.
raindl@kwf.at
0463 55 800-43

Oliver Kathol, MSc
oliver.kathol@kwf.at
0463 55 800-51