KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Ziel ist es, das Kärntner Innovationssystem weiterzuentwickeln und zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten zu erhöhen. Dazu zählen neben dem Unternehmenssektor auch die Ausbildungseinrichtungen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Innovationscluster, Transfereinrichtungen | Impulszentren, der Finanzsektor sowie politische Institutionen und Intermediäre. Es werden sowohl einzel- als auch überbetriebliche Ansätze zur Intensivierung der F&E-Aktivitäten verfolgt. Einerseits soll ein Anreiz zur Inanspruchnahme von Bundes- und EU-Förderungsangeboten im Bereich F&E gegeben werden, um vermehrte betriebliche F&E- bzw. Innovationsaktivität in einzelnen Betrieben und | oder Forschungseinrichtungen zu erreichen. Anderseits sollen unternehmens-, branchen- und themenübergreifende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung initiiert und umgesetzt werden, um strukturelle Defizite im Innovationssystem auszugleichen und eine Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft zu erreichen. Ergänzend erfolgen zur Stärkung regionaler technologischer Stärkefelder Schwerpunktsetzungen in Form von regelmäßigen und pilothaften Ausschreibungen, wie z. B. TD|IKT|EBS, Innovationsassistent oder Mikro- und Nanoelektronik Steiermark | Kärnten.
Details zur Förderung
- Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems
- Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche
- Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit
- Kompetenzaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Unternehmensgröße
Keine Einschränkung
Förderungswerber (Branchen)
- Natürliche oder nicht natürliche Personen aller Branchen, die überbetriebliche und kooperative Technologie- beziehungsweise Qualifizierungsthemen aufgreifen oder
- für deren F&E-Vorhaben speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen
Förderungsfähige Kosten
- Personalkosten
- Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen
- Kosten für Instrumente, Ausrüstungen und Gebäude, soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genützt werden
- Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
- Immaterielle Kosten für Technologie- und Know-how-Transfer, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
- Ausbildungs- und Qualifizierungskosten
- Sonstige Kosten, die gemäß den jeweiligen entsprechenden Beihilfentatbeständen als förderungsfähige Kosten gelten
Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderungsfähigen Kosten
Die Förderungshöhe ist abhängig von:
- Forschungs- und Schwierigkeitsgrad
- Innovationsgehalt des Projekts
- Zahl an Unternehmen beziehungsweise Branchen, die aus dem Projekt Nutzen ziehen
- Gesamtnutzen, den das Projekt für den Standort Kärnten erwarten lässt
- Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungsstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen (Förderungssätze)
Dipl.-Ing. Andreas Starzacher
starzacher@kwf.at
0463 55 800-21
Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0463 55 800-23
Ing. Robert Raindl, Bakk.
raindl@kwf.at
0463 55 800-43
Simon Hainig, MSc
hainig@kwf.at
0463 55 800-53