KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation

foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm Beteiligungsfinanzierung
13. Mai 2017
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KWF-Programm Beteiligungsfinanzierung
13. Mai 2017

KWF-Programm Forschung, Entwicklung und Innovation

Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Förderung von F&E-Vorhaben sowie von Inno­vations- oder branchen­über­greifenden Koopera­tions­projekten mit besonderer Bedeutung für den Standort Kärnten
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Alle Branchen und Unternehmensgrößen
förderungen kärnten

Was

Alle Kosten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Forschungs- oder Innovations­vorhaben stehen
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Projektdurchführung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Laufende Einreichung bis
31. Dez. 2027.

Kurzinformationen

Ziel ist es, das Kärntner Innovationssystem weiterzuentwickeln und zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten zu erhöhen. Dazu zählen neben dem Unternehmenssektor auch die Ausbildungseinrichtungen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Innovationscluster, Transfereinrichtungen | Impulszentren, der Finanzsektor sowie politische Institutionen und Intermediäre. Es werden sowohl einzel- als auch überbetriebliche Ansätze zur Intensivierung der F&E-Aktivitäten verfolgt. Einerseits soll ein Anreiz zur Inanspruchnahme von Bundes- und EU-Förderungsangeboten im Bereich F&E gegeben werden, um vermehrte betriebliche F&E- bzw. Innovationsaktivität in einzelnen Betrieben und | oder Forschungseinrichtungen zu erreichen. Anderseits sollen unternehmens-, branchen- und themenübergreifende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung initiiert und umgesetzt werden, um strukturelle Defizite im Innovationssystem auszugleichen und eine Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft zu erreichen. Ergänzend erfolgen zur Stärkung regionaler technologischer Stärkefelder Schwerpunktsetzungen in Form von regelmäßigen und pilothaften Ausschreibungen, wie z. B. TD|IKT|EBS, Innovationsassistent oder Mikro- und Nanoelektronik Steiermark | Kärnten.

Details zur Förderung

  • Weiterentwicklung des Kärntner Innovationssystems
  • Stärkung der technologischen Schwerpunktbereiche
  • Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit
  • Kompetenzaufbau entlang der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Forschung und Bildung
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2027.

Unternehmensgröße

Keine Einschränkung

Förderungswerber (Branchen)

  • Natürliche oder nicht natürliche Personen aller Branchen, die überbetriebliche und kooperative Technologie- beziehungsweise Qualifizierungsthemen aufgreifen oder
  • für deren F&E-Vorhaben speziell gewidmete Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der EU zur Verfügung stehen

Förderungsfähige Kosten

  • Personalkosten
  • Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen
  • Kosten für Instrumente, Ausrüstungen und Gebäude, soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genützt werden
  • Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Immaterielle Kosten für Technologie- und Know-how-Transfer, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
  • Ausbildungs- und Qualifizierungskosten
  • Sonstige Kosten, die gemäß den jeweiligen entsprechenden Beihilfentatbeständen als förderungsfähige Kosten gelten

Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderungsfähigen Kosten

Die Förderungshöhe ist abhängig von:

  • Forschungs- und Schwierigkeitsgrad
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Zahl an Unternehmen beziehungsweise Branchen, die aus dem Projekt Nutzen ziehen
  • Gesamtnutzen, den das Projekt für den Standort Kärnten erwarten lässt
  • Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungsstellen sind unter Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht auszunützen (Förderungssätze)
Erfolgt die Förderung im Anschluss an eine mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) oder einer anderen Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU abgeschlossenen Förderungsvereinbarung, werden maximal jene Kosten gefördert, die in dieser Förderungsvereinbarung als förderungswürdig anerkannt werden.

Dipl.-Ing. Andreas Starzacher
starzacher@kwf.at
0463 55 800-21

Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
0463 55 800-23

Ing. Robert Raindl, Bakk.
raindl@kwf.at
0463 55 800-43

Simon Hainig, MSc
hainig@kwf.at
0463 55 800-53