Aufgabenfelder des KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Jahre KWF
genehmigte Förderungen in Kärnten
Arbeitsplätze
KWF-Förderemblem
Wofür steht das KWF-Förderemblem?
Unternehmen erhalten aus unterschiedlichen Gründen eine Förderung.
- Für die Forschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
- für die Fertigungsüberleitung und Markteinführung neuer Produkte,
- für die Modernisierung und Anpassung an internationale Standards unter Berücksichtigung der Einführung umweltfreundlicher Produktionsverfahren,
- für die Verbesserung der Absetzbarkeit von Produkten und Leistungen auf dem inländischen und internationalen Markt
- die Bereitschaft der Unternehmen, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren und die Personalentwicklung zu optimieren,
- für die Gründung und den Ausbau von Unternehmen zur
- Schaffung von Dauerarbeitsplätzen,
- Verminderung von Beschäftigungsschwankungen und
- Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs.
Diese Maßnahmen der Unternehmen sind wertvoll!
Durch den Erhalt einer Förderung des KWF wird ein Unternehmen indirekt als bedeutend für den Wirtschaftsstandort Kärnten eingestuft und diese Tatsache soll auch veröffentlicht werden.
Es ist ein Beitrag, um Kärnten als Wirtschaftsstandort zu positionieren!
Die Genehmigung einer Förderung ist die Folge einer wertvollen und zukunftsweisenden Entscheidung eines Unternehmens. Im Zuge der Projektumsetzung wurden auch Auflagen und Qualitätskriterien erfüllt sowie Schritte gesetzt, die nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Kärnten zu Gute kommen.
Darauf kann man stolz sein!
Durch das KWF-Förderemblem auf der Website von Förderungsempfängern sollen andere Unternehmen aufmerksam gemacht werden, wo und in welchen Branchen | Bereichen der KWF Projekte unterstützt. Sie sollen dadurch einen Zugang zum KWF bekommen und in ihrer Entscheidungsfindung in Richtung Investition, Internationalisierung oder Forschung & Entwicklung unterstützt und angespornt werden.
Unternehmen motivieren Unternehmen!
Mit einer Förderungszusage ab einer Höhe von 30.000 EUR oder einer temporären Förderaktion wird ein wesentlicher Betrag öffentlicher Mittel an ein Unternehmen vergeben.
Das soll kein Geheimnis sein!
Sie haben ein Förderungsanbot vom KWF erhalten? Mit der unternehmerischen Entscheidung, die dem voran geht, leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Kärnten. Einen so wichtigen, dass er mit öffentlichen Mittel unterstützt wird.
Machen Sie Ihre Förderung sichtbar!
Bringen Sie das KWF-Förderemblem auf Ihrer Website an und verlinken Sie zum KWF!
Nachfolgend können Sie sich das KWF-Förderemblem als .zip downloaden. Darin ist das Anwendungsreglement sowie das Förderemblem selbst enthalten:
Wer hat wie und wann das KWF-Förderemblem anzuwenden?
- Das KWF-Förderemblem ist verpflichtend anzubringen von allen Förderungswerbern mit einer KWF-Förderungszusage ab EUR 30.000,– (Ausnahme: Darlehen)
- Das KWF-Förderemblem ist verpflichtend anzubringen von allen Förderungswerbern mit einer KWF-Förderungszusage innerhalb einer KWF-Ausschreibung (Ausnahme sind Preisgelder wie z. B. Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten)
- Freiwillig für alle anderen Förderungswerber
Ob Sie zur Anwendung des KWF-Förderemblems verpflichtet sind, finden Sie in Ihrem Förderungsanbot unter »Besondere Förderungsvoraussetzungen«.
Der Förderungswerber hat spätestens 30 Tage nach Annahme des KWF-Förderungsanbots für die Dauer von zumindest 2 Jahren das KWF-Förderemblem auf der Landing Page seiner Homepage zu führen.
Anwendungsreglement
Nachfolgend finden Sie ein PDF zum Thema Einbinden des Förderemblems auf Ihrer Webseite.
Die Konsequenz bei Nichteinhaltung dieser Förderungsvoraussetzung ist eine Kürzung des KWF-Barwerts um 5 %. Die konkrete Berechnung dieser 5 % erfolgt zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Die Kürzung des KWF-Barwertes ist jedoch auf einen Betrag von EUR 10.000 beschränkt.
Beispielsweise:
- Bei Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzung bei einem KWF-Barwert von EUR 30.000 erfolgt eine Kürzung der Förderung um 5 %, das sind EUR 1.500.
- Bei Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzung bei einem KWF-Barwert von EUR 400.000, wären die 5 % zwar EUR 20.000, die Kürzung erfolgt jedoch nur im Ausmaß von EUR 10.000.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Projektmanagerin | Ihren Projektmanager im KWF.