Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Aufgaben hat der KWF?

Der KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds wurde im Jahr 1993 zur Förderung der Wirtschaft in Kärnten als gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Seine Aufgaben sind im Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (K-WFG | StF: LGBl Nr 6/1993) unter § 3 festgehalten.

Welcher Art müssen Projekte sein, um KWF-tauglich zu werden?

Grundsätzlich müssen die Projekte die Ertragschancen des Unternehmens verbessern und mittelfristig profitabel sein, um im Rahmen unseres Instrumentariums unterstützt zu werden. Wir legen Wert darauf, dass die Vorhaben strategisch gut durchdacht und zahlenmäßig belegt sind.

Demgemäß erwarten wir uns eine gut dokumentierte Projektstrukturierung sowie die Vorlage der wirtschaftlichen Daten des Unternehmens. Die Mindestinvestition hängt wesentlich von der Größe des Unternehmens ab, kleine Unternehmen müssen weniger investieren als große.

Wie lange dauert es, bis der KWF ein Projekt genehmigt?

Sobald die Antragsunterlagen entsprechend dokumentiert und vollständig aufbereitet wurden, ist eine rasche Beschlussfassung über eine Förderung möglich. Eine Grundsatzentscheidung kann bereits binnen einer Woche erfolgen. Wenn mehrere Förderungsstellen, zum Beispiel Bundesstellen involviert sind, kann eine Grundsatzentscheidung innerhalb eines Monats getroffen werden.

Was sind die Hauptmerkmale der Projektprüfung des KWF?

Wir untersuchen die Projekte zukunftsorientiert, das heißt im Hinblick auf den Ertrag der geplanten Investitionen und der erwarteten Rendite des gesamten Unternehmens. Vorschaurechnungen bilden daher unseren wesentlichen Analyseschwerpunkt. Die Basis dafür sind aussagekräftige Daten über das Unternehmen und dessen wirtschaftliches Umfeld, die in Zusammenarbeit mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer selbst erstellt werden.

Ist der KWF eine Sanierungsgesellschaft?

Es ist nicht das Ziel des KWF, wirtschaftlich unrentablen Unternehmen das Überleben zu sichern, da dies eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hat und beihilfenrechtlich nicht erlaubt ist. Um Unternehmen in Schwierigkeiten zu helfen, wurde die KSG als 100 %-Tochter des KWF gegründet. Die KSG kann Unternehmen bei der Erstellung von Sanierungskonzepten unterstützen.

Mehr Details unter www.kwf.at/ksg

Was bedeutet Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit?

Sanierungsfähig ist ein Unternehmen dann, wenn eine Sanierung aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen – frei von der Interessenslage der Betroffenen – vertretbar ist. Sanierungswürdig ist ein Unternehmen, wenn alle von der Unternehmenskrise Betroffenen (Eigentümer, Gläubiger, öffentliche Hand etc.) einen entsprechenden Beitrag zur nachhaltigen Sanierung leisten können und wollen.

Wer entscheidet im KWF über Förderungen?

Im KWF entscheidet der Vorstand über Förderungen. Das KWF-Kuratorium entscheidet auf Antrag des Vorstands bei Projekten mit einer Förderungshöhe über 250.000 EUR. Die Kärntner Landesregierung entscheidet auf Antrag des Vorstands nach Zustimmung des Kuratoriums bei Projekten mit einer Förderungshöhe über 750.000 EUR. Sämtliche Entscheidungen über einzelbetriebliche Förderungen werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen. Insbesondere bei KWF-Ausschreibungen legen Jurys aus Expertinnen und Experten die Reihung der zu fördernden Projekte fest. Der KWF unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen (Bankgeheimnis).

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der KWF?

Aktuell sind im KWF 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Basis Vollzeitäquivalent 30,4) beschäftigt. Die Projektmanagerinnen und -manager im Förderungsbereich sind in der Regel betriebswirtschaftlich und|oder technisch qualifiziert und haben eine einschlägige Berufspraxis.