Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie und produktionsnahen Dienstleistungen
Info
Wer
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Entscheidung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Das Ziel ist die Entwicklung und das Wachstum von zukunfts- und international wettbewerbsfähigen Unternehmen sowie die Ausschöpfung vorhandener Wachstums- und Entwicklungspotenziale.
Außerdem bietet diese Förderung Unterstützung bei der Umsetzung der wettbewerbsfähigen Entwicklung von innovativen Produktions- und Prozesstechnologien und in weiterer Folge bei der Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen.
Details zur Förderung
- Entwicklung und Wachstum von zukunfts- und international wettbewerbsfähigen Unternehmen
- Ausschöpfung vorhandener Wachstums- und Entwicklungspotenziale (langfristig strategisches Handeln und leistungsfähige Organisation durch ständige Qualifizierungen)
- Unterstützung bei der Umsetzung der wettbewerbsfähigen Entwicklung von innovativen Produktions- und Prozesstechnologien (insbesondere von KMU) und in weiterer Folge bei der Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Unternehmensgröße
Klein-, Mittel- (KMU) und Großunternehmen
Förderungswerber (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen (ausgenommen Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden.
Förderungsfähige Projekte
- Investitionen, die grundsätzlich im Rahmen eines aws-erp-Programms gefördert werden
- Projekte ab 300.000 EUR
- Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen
- Neugründungen und Betriebsansiedlungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative Dienstleistungen
- Technologisch anspruchsvolle Investitionsprojekte mit Strukturverbesserungs- und Wachstumseffekten
- Errichtung bzw. Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren
- Projekte von Großunternehmen in einem Regionalförderungsgebiet, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit im betreffenden Gebiet aufnehmen (neuer vierstelliger ÖNACE-Code)
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Kofinanzierung gemeinsam durch die AWS und den KWF.
Förderung durch die AWS:
erp-Kleinkredit
- in Höhe von 10.000 EUR bis 500.000 EUR
- Ausschließlich für Kleinunternehmen
- Laufzeit: 6 oder 10 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Gründungskleinkredit für Jungunternehmer
erp-Kredite
- in Höhe von 300.000 EUR bis 30 Mio. EUR
- Für alle Unternehmensgrößen
- Laufzeit: 6 oder 10 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei (Infrastruktur: bis zu 15 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei)
- Zinssätze und Kosten
Kofinanzierung durch den KWF:
- Beratung und Unterstützung bei der Förderungsabwicklung
- Zuschuss von maximal 7,5 % auf den in Anspruch genommenen erp-Kredit (maximal 10 % bei Gewährung eines Gründungskleinkredits)
- Für Unternehmen außerhalb der Bereiche Gewerbe, Industrie und produktionsnahe Dienstleistungen ist eine Förderung nur bei Erreichen eines entsprechenden Beschäftigungszuwachses möglich
Zusätzliche Schwerpunkt-Förderung durch den KWF:
Für Unternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen:
- mit Investition in neue Wirtschaftsgüter
- mit förderungsfähigen Projektkosten ab 300.000 EUR
- die mindestens die Höhe der durchschnittlich 2-fachen AfA der letzten 2 Geschäftsjahre vor Projektbeginn erreichen
- KWF-Zuschuss maximal 15 % der förderungsfähigen Projektkosten
Mag. Lisa Smid, Bakk.
smid@kwf.at
0463 55 800-44
Dr. Carina Paulitsch
paulitsch@kwf.at
0463 55 800-52
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die unten angeführten Förderungsprogramme werden grundsätzlich im Rahmen einer Kofinanzierung an die AWS abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt mittels separater Anträge sowohl bei der AWS als auch beim KWF.