KWF-Programm Kleinunternehmerzuschuss
Info
Wer
(bis 49 Beschäftige und
bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Das KWF-Programm soll zur Stärkung und zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Erhaltung beziehungsweise dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen von Kleinst- und Kleinunternehmen beitragen. Deshalb werden Investitionsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern in das Anlagevermögen unterstützt.
Details zur Förderung
Der Projektdurchführungszeitraum beginnt am Tag der Einreichung und endet spätestens am 31. Dez. 2023. Investitionen (Bestellung, Lieferung bzw. Leistung, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Leistung von (An-)Zahlungen) müssen innerhalb dieses Zeitraumes getätigt werden.
Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes ist nicht möglich.
Unternehmensgröße
Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Förderungswerber
Kleinst- und Kleinunternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind und die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben und ausschließlich selbständig tätig sind
Für neue Investitionen in das Anlagevermögen (Behaltefrist mindestens 3 Jahre)
- Förderbare Kosten: mindestens 10.000 EUR
- Maximal förderungsfähige Kosten: 100.000 EUR
- Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderbaren Kosten: 7,5 % | maximal 7.500 EUR
- Die Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten ab dem letzten Projektbeginn beantragt werden.
- Projekt-Durchführungszeitraum: innerhalb eines Jahres
Katja Seger
seger@kwf.at
0463 55 800-92
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83