KWF-Programm Kleinunternehmerzuschuss: von 10.000 EUR bis 100.000 EUR Projektkosten

foerderungen Industrie und Gewerbe kwf
KWF-Programm Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie bis 300.000 EUR Projektkosten
19. Oktober 2021
foerderungen finanzierung kwf
KWF-Programm »Stabilisierungskapital-Darlehen«
30. Mai 2022
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KWF-Programm Kleinunternehmerzuschuss

Förderung von Investitionen von Kleinunternehmen mit Projektkosten zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR mittels Zuschuss
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Förderung von Investitionen zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR Projektkosten
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Kleinunternehmen
(bis 49 Beschäftige und
bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
förderungen kärnten

Was

Investitionen, die aktiviert werden. Einmal-Zuschuss von maximal 7,5 % der förderbaren Projektkosten, jedoch mindestens 1.000 EUR und maximal 7.500 EUR
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Der Projektdurchführungszeitraum endet spätestens am
31. Dez. 2023
Sie können noch bis zum 31. Juli 2023 einen Förderungsantrag in diesem KWF-Produkt stellen.
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.

Kurzinformationen

Das KWF-Programm soll zur Stärkung und zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Erhaltung beziehungsweise dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen von Kleinst- und Kleinunternehmen beitragen. Deshalb werden Investitionsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern in das Anlagevermögen unterstützt.

Details zur Förderung

Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials, Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit sowie Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen von Kleinst- und Kleinunternehmen

Sie können noch bis zum 31. Juli 2023 einen Förderungsantrag in diesem KWF-Produkt stellen.
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.

Der Projektdurchführungszeitraum beginnt am Tag der Einreichung und endet spätestens am 31. Dez. 2023. Investitionen (Bestellung, Lieferung bzw. Leistung, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Leistung von (An-)Zahlungen) müssen innerhalb dieses Zeitraumes getätigt werden.

Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes ist nicht möglich.

Unternehmensgröße
Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)

Förderungswerber
Kleinst- und Kleinunternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind und die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben und ausschließlich selbständig tätig sind

Für neue Investitionen in das Anlagevermögen (Behaltefrist mindestens 3 Jahre)

  • Förderbare Kosten: mindestens 10.000 EUR
  • Maximal förderungsfähige Kosten: 100.000 EUR
  • Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderbaren Kosten: 7,5 % | maximal 7.500 EUR
  • Die Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten ab dem letzten Projektbeginn beantragt werden.
  • Projekt-Durchführungszeitraum: innerhalb eines Jahres

Katja Seger
seger@kwf.at
0463 55 800-92

Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83