KWF-Programm Qualifizierungsscheck

foerderung kwf GruenderInnen und JungunternehmerInnen
KWF-Programm Finanzierung von technologieorientierten Unternehmen
17. Oktober 2021
foerderungen Industrie und Gewerbe kwf
KWF-Programm Investitionsförderungen in Gewerbe und Industrie bis 300.000 EUR Projektkosten
19. Oktober 2021
foerderungen Industrie und Gewerbe kwf
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17. Oktober 2021

KWF-Programm Qualifizierungsscheck

Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Kleinunternehmen mit Kurskosten zwischen 1.000 EUR und 4.000 EUR mittels Zuschuss
förderungen kärnten für die Wirtschaft

Info

Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit Kurskosten zwischen 1.000 EUR und 4.000 EUR
förderungen kärnten gemeinsam stark

Wer

Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Kleinunternehmen
(bis 49 Beschäftige und
bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz) führen
förderungen kärnten

Was

Kurskosten von zertifizierten Bildungsanbietern mittels Einmal-Zuschuss von maximal 50 %, jedoch maximal 2.000 EUR
förderungen kärnten checkliste

Ablauf

Kontakt­aufnahme
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
förderungen kärnten zeitnah

Wann

Der Projektdurchführungszeitraum endet spätestens am
31. Dez. 2023
Sie können noch bis zum 31. Juli 2023 einen Förderungsantrag in diesem KWF-Produkt stellen.
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.

Kurzinformationen

Das KWF-Programm soll zur Stärkung und zur Festigung des Wachstumspotenzials und zur Erhaltung beziehungsweise dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen beitragen. Deshalb werden Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt.

Details zur Förderung

Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen

Sie können noch bis zum 31. Juli 2023 einen Förderungsantrag in diesem KWF-Produkt stellen.
Das neue KWF-Produkt wird am 1. Aug. 2023 veröffentlicht.

Der Projektdurchführungszeitraum beginnt am Tag der Einreichung und endet spätestens am 31. Dez. 2023. Investitionen (Bestellung, Lieferung
bzw. Leistung, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Leistung von (An-)Zahlungen) müssen innerhalb dieses Zeitraumes getätigt werden.
Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes ist nicht möglich.

Unternehmensgröße
Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)

Förderungswerber
Unternehmerinnen | Unternehmer, die ein Kleinst- oder Kleinunternehmen führen (bei Kapitalgesellschaften: geschäftsführende Gesellschafter) und ausschließlich selbständig erwerbstätig sowie Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind

Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern in Anspruch genommen werden

  • Förderbare Kosten: mindestens 1.000 EUR
  • Maximal förderungsfähige Kosten: 4.000 EUR
  • Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderbaren Kosten: 50 % | maximal 2.000 EUR
  • Die Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten ab dem letzten Projektbeginn beantragt werden.
  • Projekt-Durchführungszeitraum: innerhalb eines Jahres

Katja Seger
seger@kwf.at
0463 55 800-92

Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83