KWF-Programm Qualifizierungsscheck
Info
Wer
(bis 49 Beschäftige und
bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz) führen
Was
Ablauf
Beratung
Einreichung
Projektdurchführung
Schlussabrechnung
Prüfung und Entscheidung
Auszahlung
Wann
31. Dez. 2023
Kurzinformationen
Das KWF-Programm soll zur Stärkung und zur Festigung des Wachstumspotenzials und zur Erhaltung beziehungsweise dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen beitragen. Deshalb werden Qualifizierungsmaßnahmen von Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützt.
Details zur Förderung
Der Projektdurchführungszeitraum beginnt am Tag der Einreichung und endet spätestens am 31. Dez. 2023. Investitionen (Bestellung, Lieferung
bzw. Leistung, die Ausstellung von Rechnungen sowie die Leistung von (An-)Zahlungen) müssen innerhalb dieses Zeitraumes getätigt werden.
Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraumes ist nicht möglich.
Unternehmensgröße
Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz)
Förderungswerber
Unternehmerinnen | Unternehmer, die ein Kleinst- oder Kleinunternehmen führen (bei Kapitalgesellschaften: geschäftsführende Gesellschafter) und ausschließlich selbständig erwerbstätig sowie Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten sind
Für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsanbietern in Anspruch genommen werden
- Förderbare Kosten: mindestens 1.000 EUR
- Maximal förderungsfähige Kosten: 4.000 EUR
- Maximale Förderungshöhe bezogen auf die förderbaren Kosten: 50 % | maximal 2.000 EUR
- Die Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten ab dem letzten Projektbeginn beantragt werden.
- Projekt-Durchführungszeitraum: innerhalb eines Jahres
Katja Seger
seger@kwf.at
0463 55 800-92
Monika Walder
walder@kwf.at
0463 55 800-83