Interreg Programm Italien–Österreich

Sechs Regionen, ein Ziel!

Im Rahmen des Programms wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zur Verbesserung der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Das Programmgebiet für die Förderperioden 2014-20 und 2021-2027 schließt folgende NUTS 3 Regionen ein:

  • In Italien: Bolzano-Bozen, Belluno, Vicenza, Treviso, Pordenone, Udine, Görz, Triest
  • In Österreich: Klagenfurt, Villach, Unterkärnten, Oberkärnten, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Innsbruck, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Außerfern, und Osttirol

Kooperationsgebiet:

Das Programm richtet sich in erster Linie auf Projektaktivitäten und damit Projektträger mit Sitz im Programmgebiet. Entscheidend ist aber der Mehrwert der Projekte für die Programmregion, so dass die Einbeziehung zusätzlicher Projektpartner aus Gebieten außerhalb der Programmregion möglich ist.

Entdecken Sie die vom KWF betreuten Projekte mit Kärntner Beteiligung! Eine Liste aller vom Programm unterstützten Projekte finden Sie auf der Programmwebsite.

Die Förderperiode 2014-2020

Das Kooperationsprogramm Interreg VA Italien–Österreich für die Förderungsperiode 2014–2020 wurde am 30. November 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Seitdem wurden die zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel iHv insgesamt rund 82 Millionen Euro für die Entwicklung des Grenzraums investiert und damit ausgeschöpft. Das Programm lief aber bis Ende 2023. Entdecken Sie die unterstützten grenzüberschreitenden Projekte im Programm E-Book!

Die neue Förderperiode 2021-2027

Das neue Kooperationsprogramm Interreg VI-A 2021-2027 Italien-Österreich wurde am 16. Juni 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Programm sowie die darauf bezogene Dokumentation stehen auf der Website des Programms zur Verfügung. Mit einem Gesamtbudget in der Höhe von 97.489 EUR bzw. mit 73.072 EUR EFRE werden italienische-österreichische Kooperationsprojekte im Grenzgebiet unterstutzt.

Wie in der Förderperiode 2014-2020 zielt das Programm auf eine geographisch ausgewogene, nachhaltige, inklusive und intelligente Entwicklung des italienisch-österreichischen Grenzraums ab. Herausforderungen und Potenziale des italienisch-österreichischen Grenzgebiets haben sich aber innerhalb der letzten Jahre im Lichte der Digitalisierung, des Biodiversitätsverlustes, des Klima- und demographischen Wandels sowie der COVID Pandemie verändert.

Das neue Kooperationsprogramm zeichnet sich daher durch eine weiterbestehende bzw. eigenständige Priorität »Forschung und Innovation«, einen stärkeren Fokus auf Umweltschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die fortgesetzte Anwendung des CLLD Ansatzes – Regionalentwicklung auf lokaler Ebene – aus. Darüber hinaus sind die stärkere thematische Konzentration und thematische Verflechtung zwischen geplanten Maßnahmen zwecks Synergien hervorzuheben. Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und soziale Eingliederung werden als horizontale Themen in allen Prioritätsachsen unterstützt.

Der KWF und die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung (AdKL | www.eu-programme.ktn.gv.at) sind regionale Koordinierungs- und erste Kontaktstellen für Kärntner Projektträgerinnen und Projektträger. Verwaltungsbehörde ist die Autonome Provinz Bozen–Südtirol.

Weitere Informationen über das Kooperationsprogramm, Aufrufe und EFRE-Zuschüsse werden auf der Website des Programms sowie auf sozialen Medien zur Verfügung gestellt. Weiters können die Projektträger zusätzlich zu Informationen und Betreuung eine finanzielle Unterstützung bzw. eine regionale Kofinanzierung seitens KWF bzw. Amt der Kärntner Landesregierung bekommen.

Der erste Aufruf bzgl. Prorität 4 – lokale Entwicklung | CLLD wurde am 23. Feb. 2022 geöffnet und ist seit dem 30. Sep. 2022 abgeschlossen. Der zweite Call bzw. erste Call für Standardprojekte ist seit dem 19. Apr. 2023 abgeschlossen.

Ein zweiter Call für Standardprojekte der Prioritäten 2 Klimawandel und Biodiversität, 3 Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus und 5 Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen wird am 23. Februar 2024 mit Einreichfrist am 23. Mai geöffnet

Alle Handbücher zur Vorbereitung und Einreichung der Anträge werden graduell auf der Webseite des Programms zur Verfügung gestellt. Die Förderungsfähigkeitsregeln finden Sie bereits im Reiter Dokumente.

Ansprechperson

Marion Simon | EU Koordination und INTERREG
marion.simon@kwf.at
0463 55 800-22