Austrian SDG-Award 2020

KWF.nachhaltig 2020: Die Preisträger
15. Oktober 2020
Come together im »UiG«
22. Oktober 2020
KWF.nachhaltig 2020: Die Preisträger
15. Oktober 2020
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22. Oktober 2020

Austrian SDG-Award 2020

Sie haben ein Nachhaltigkeitsprojekt erfolgreich umgesetzt, das die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen erfüllt? Dann zögern Sie nicht und reichen Sie ein!

Der SDG (Sustainable Development Goals)-Award – Einreichfrist ist der 31. Oktober 2020 (23:59 Uhr) – wird vom Ethik-Beirat des SENATS DER WIRTSCHAFT in folgenden Kategorien vergeben:

UNTERNEHMEN | Unternehmen werden für ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet, wenn sie die SDGs in ihren Prozessen und Produkten maßgeblich integrieren und so in ihren Branchen zu Vorreitern geworden sind.

JUGEND/BILDUNG | Junge Menschen sind die treibende Kraft zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Es gibt großartige Initiativen von und für Jugendliche, die es verdienen, vor den Vorhang geholt zu werden. Durch die Auszeichnung mit dem Austrian SDG-Award Kategorie Jugend/Bildung bekommen sie die ihnen zustehende Aufmerksamkeit.

MEDIEN/JOURNALISTEN | Ob im digitalen, im Hörfunk-/TV-, oder im Print-Bereich: Medien spielen für die Bewusstseinsbildung eine essentielle Rolle und es gibt Journalistinnen und Journalisten, die hier bereits jetzt großartig Verantwortung übernehmen. Diese werden für ihre Bemühungen ebenfalls ausgezeichnet.

GEMEINDEN | In vielen Fällen sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit ihren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bereits sehr aktiv, wissen aber mitunter gar nicht, dass sie damit bereits viele Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen aktiv fördern. Herausragende Beispiel-Gemeinden werden daher für ihre Bemühungen und ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG |Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalistinnen/Journalisten und Herausgeberinnen/Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde.
Von einer Teilnahme ausgeschlossen ist, wer den SDGs und dem Wertekodex des SENATS DER WIRTSCHAFT widerspricht. Alle Einreicher müssen den Sitz des Unternehmens sowie die Umsetzungen der SDGs in Österreich vorweisen.

Details und Einreichunterlagen …

Ansprechperson für Rückfragen:

Mahdi Allagha
SENAT DER WIRTSCHAFT Österreich
Rotenturmstrasse 5-9 | A 1010 Wien
T: +43-1-505 35 48 | m.allagha@senat-oesterreich.at