Gewerbe

 

 

Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »FIRST.newwork«.

FIRST.newwork

Netzwerkprogramm zur Unterstützung von Kärntner Unternehmen im Umgang mit einer geänderten Arbeitswelt

»FIRST.newwork« ist ein kompaktes Angebot für Kärntner Unternehmen, welches ausgewählte Trends und Entwicklungen der Arbeit der Zukunft behandelt.

Innerhalb eines Jahres werden mit Expertinnen und Experten an zwei Dialogtagen, auf einer Lernreise und an einem Transfertag aktuelle Themen und Herausforderungen der Arbeitswelt be- und erarbeitet. Neben Impulsen aus Wissenschaft und Praxis liegt ein Fokus auch auf dem individuellen Transfer in die eigene Organisation. Zudem fördert das Produkt die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch mit den anderen Unternehmen.

Die Plätze sind beschränkt. Die Durchführung des Netzwerkprogramms erfolgt mit mind. zwölf bzw. max. 20 Teilnehmenden.

Überblick

Welches Ziel soll mit dieser Förderung erreicht werden?

Das Produkt »FIRST.newwork« unterstützt Unternehmen dabei, tiefer in ausgewählte Fragestellungen zur zukünftigen Gestaltung des Arbeitsumfelds einzutauchen und diese aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Die gewonnen Impulse sollen in konkreten Umsetzungsschritten für das eigene Unternehmen münden, um damit die Zukunftsfitness des Unternehmens und die Attraktivität als Arbeitergeber zu stärken.

Kann Ihr Unternehmen gefördert werden?

Gefördert werden Unternehmen, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten, die in folgenden Branchen tätig sind:

  • Gewerbe, Industrie oder
  • produktionsnahe Dienstleistungen,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) oder
  • Tourismus

Außerdem richtet sich das Angebot an institutionelle Einrichtungen des Kärntner Innovationsökosystems.

Primär richtet sich das Angebot an das Management, das über strategische Entscheidungskompetenzen verfügt. Ergänzend kann eine weitere im Unternehmen beschäftigte Person, die Personalverantwortung trägt, an »FIRST.newwork« teilnehmen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert wird die Teilnahme von max. zwei Personen aus den genannten Organisationsbereichen (mittleres bzw. höheres Management bzw. Human Resources) am überbetrieblichen Netzwerkprogramm »FIRST.newwork« bestehend aus einem Kick-Off-Event, zwei Dialogtagen zum Thema revolutionäre Arbeitswelten, einer Lernreise zu zwei ausgewählten Best-Practice Unternehmen und einem Transfer-|Abschlusstag, an welchem die konkrete Umsetzung in der eigenen Organisation erarbeitet wird. Ergänzend dazu werden in vier Podcast-Folgen ausgewählte Fragestellungen mit weiteren Expertinnen diskutiert.

Zur individuellen Vertiefung ist eine einzelbetriebliche Beratung vorgesehen.

Die Termine im Detail (bitte klicken)

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.

Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die förderbaren Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten des externen Beratungsunternehmens für die Organisation und Durchführung des überbetrieblichen Netzwerkprogramms »FIRST.newwork« bis max. EUR 7.000,- (netto), sofern die Teilnahme zumindest zu 50% des angebotenen Programms wahrgenommen wird (Teilnahmebestätigung durch den Berater).
    Dies entspricht im KWF-Förderungsportal dem Feld Kostenart »Kosten für die Teilnahme an Ausbildungs-, Qualifizierungsmaßnahmen«
  • Optional können zusätzlich einzelbetriebliche Beratungskosten mit max. EUR 5.000,- (netto) für max. drei Beratertage als förderbare Kosten anerkannt werden.
    Bitte beachten Sie, dass die Beratungskosten einen inhaltlichen Bezug zu »FIRST.newwork« haben müssen.
    Dies entpricht im KWF-Förderungsportal dem Feld Kostenart »Externe Dienstleistungen (Drittkosten)«

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projektvorhaben stehen
  • Personalkosten der TeilnehmerInnen
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kleinbetragsrechnungen unter EUR 200,- netto
  • Barzahlungen über EUR 500,- netto
  • Rechnungen, die nicht auf den Förderungskunden lauten
  • Zahlungen, die nicht vom Förderungskunden getätigt wurden (ausgenommen: Einkaufsgemeinschaften)

Wie unterstützt Sie der KWF?

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 75 % der förderbaren überbetrieblichen Kosten und max. 50 % der förderbaren einzelbetrieblichen Kosten.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?

Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Kooperation & Kompetenz« unter der De-minimis Verordnung gewährt.

Die Einreichung ist bis 11. Apr. 2024 möglich.

Wie sieht die Antrags- und Förderungsabwicklung aus?

Kontaktaufnahme mit dem KWF
Sie werden bei Bedarf durch eine der genannten Ansprechpersonen des KWF beraten.

Einreichung des Förderungsantrags
Die Antragstellung erfolgt online bis spätestens 11. Apr. 2024.

Projektbeginn
Das Netzwerkprogramm startet mit einem Kick-Off-Event am 17. Apr. 2024. Der Tag der Einreichung des Förderungsantrages stellt Ihren formalen »Projektbeginn« dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt.

Förderungsentscheidung
Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und im Anschluss die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer negativen Förderungsentscheidung erfolgt eine begründete Ablehnung.

Teilnahme am »FIRST.newwork«
Die Durchführung des Projekts besteht aus der Teilnahme am überbetrieblichen »FIRST.newwork« Netzwerkprogramm und der optionalen einzelbetrieblichen Beratung, die innerhalb des Projektzeitraumes gemäß Förderungsvertrag durchzuführen ist (inklusive Zahlung).

Projektabrechnung
Sie rechnen Ihr Projekt innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende beim KWF ab. Detaillierte Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie hier.

Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Netzwerkprogramm und einer etwaigen in Anspruch genommenen einzelbetrieblichen Beratung sowie nach Anerkennung und Prüfung der Projektabrechnung, Feststellung der förderbaren Kosten und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen.

Ihre Ansprechpersonen

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie einen Antrag stellen. Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.

Mag. Schatz Theresa

E: theresa.schatz@kwf.at
T: 0463 55 800-24